Einreise, Zoll und Aufenthalt in Kuba
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Personaldokumente
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich.
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Touristenkarte
Vor der Abreise ist eine Touristenkarte zu erwerben. Sie muss vor dem Check-in ausgefüllt werden.
Erklärung für die EinreiseErhältlich ist sie beim Reiseveranstalter, beim kubanischen Konsulat in Berlin, bei kommerziellen Anbietern im Internet sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen.
e-Visum
Statt Touristenkarte ist seit dem 1. August 2024 auch ein elektronisches Visumsverfahren für touristische Reisen möglich.
e-Visa KubaKrankenversicherung
Eine private Krankenversicherung ist abzuschließen. Sie muss für Kuba und den Aufenthaltszeitraum gültig sein.
Als Nachweis dienen die Versicherungspolice, der Versicherungsschein oder die Versicherungskarte. Es empfiehlt sich jedoch die Mitnahme einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens in spanischer Sprache. Inhaber einer ADAC Auslands-Krankenversicherung erhalten diese Bestätigung auf Anfrage.
Wenn keine Versicherung vorliegt oder die Versicherung nicht anerkannt wird, muss bei der Einreise an den Flug- und Seehäfen eine kubanische Versicherung abgeschlossen werden.
Einreise aus USA verboten
Die Einreise aus den USA zu touristischen Zwecken ist aufgrund von US-Bestimmungen verboten. Das Verbot gilt auch für deutsche Staatsbürger.
Für private Besuchsreisen und bestimmte andere Reisegründe gibt es Ausnahmen.
Bestimmungen zu Covid-19
Vor der Abreise Die digitale Gesundheitserklärung "Declaración Jurada de Salud" im System D'Viajeros ist innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise auszufüllen. Der erhaltene QR-Code muss bei der Einreise vorgewiesen werden. Die Erklärung enthält auch Informationen zur Einreise sowie Angaben zum Zoll. Bei der Einreise Stichprobenartig kann ein PCR- oder Antigen-Test angeordnet werden. Bei Vorliegen von Symptomen oder positivem Testergebnis wird eine kostenpflichtige Quarantäne in einer Gesundheitseinrichtung angeordnet. Dies kann auch für die Kontaktpersonen gelten.
D'ViajerosFür deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt, die Sie hier herunterladen können (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Reisevollmachten zum DownloadMinderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft (deutsch und kubanisch), die nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen zur Ausreise aus Kuba eine notarielle Genehmigung der/des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten.
Viele Fluggesellschaften haben eigene Vorschriften. Erkundigen Sie sich dort.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Kuba keine Impfungen nachzuweisen. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Kuba raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, eventuell Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Wie in der gesamten Region muss auch in Kuba vereinzelt mit Krankheiten gerechnet werden, die durch Stechmücken übertragen werden, vor allem Dengue-Fieber. Das Risiko ist aber niedrig. Trotzdem sollte generell auf Schutz gegen Mückenstiche geachtet werden.
Die medizinische Versorgung in den Touristengebieten ist gewährleistet, aber größtenteils technisch nicht mit der in Westeuropa oder Deutschland vergleichbar. Die kubanischen Ärzte genießen aber generell einen guten fachlichen Ruf. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Indodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Kuba reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, weil deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deHund und Katze
Beim kubanischen Konsulat in Berlin muss eine Genehmigung beantragt werden.
Die erforderlichen Unterlagen sind auf deren Webseite (ganz unten unter der Überschrift "Pets") genannt.
Konsularische Dienste Kuba- die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
- eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt),
- ein positiver Tollwut-Antikörper-Test. Er ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss noch vor der Ausreise aus der EU durchgeführt werden.
Zollbestimmungen
Lebens- und Genussmittel
Abgabenfrei sind für Besucher über 18 Jahre: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder etwa 250 g Tabak, 3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke sowie eine angemessene Menge Parfüm.
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein Einfuhrverbot besteht für Früchte, Milch, Gemüseprodukte, Fleisch- und Wurstwaren sowie pornographische Artikel.
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.
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