Einreise, Zoll und Aufenthalt in Kuba

Kuba fasziniert mit seiner einzigartigen Mischung aus kolonialem Charme, karibischem Lebensgefühl und kultureller Vielfalt. Doch vor dem Eintauchen in das Inselabenteuer gilt es, einige wichtige Aspekte rund um Einreise, Zollbestimmungen und Aufenthaltsregelungen zu beachten. Der folgende Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen für die Einreise nach Kuba, informiert über zulässige und eingeschränkte Mitbringsel sowie über geltende Aufenthaltsfristen und behördliche Vorgaben. Wer gut vorbereitet ist, kann das kubanische Flair unbeschwert genießen und sich ganz auf die Vielfalt und Schönheit der Insel konzentrieren.

  • Was braucht man für die Einreise nach Kuba?
    Für die Einreise nach Kuba ist ein gültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass sowie ein Visum erforderlich; außerdem ist eine private Krankenversicherung verpflichtend.

  • Welche Impfungen benötige ich für die Reise nach Kuba?
    Für die Reise nach Kuba sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer einer Gelbfieberimpfung bei vorherigem Aufenthalt in bestimmten Ländern wie Kenia, Argentinien oder Kolumbien. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen aufzufrischen.

  • Wo bekomme ich das Visum für Kuba?
    Das Visum für Kuba kann nur online beantragt werden. Es ersetzt die bisherige Touristenkarte. Nach erfolgreicher Beantragung wird das e-Visum per E-Mail zugesendet und muss bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Kuba

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Reisende, die sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei Ein- und Ausreise das kubanische Ausweisdokument benutzen.

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen gilt:

  • Visum: erforderlich

Das Visum kann ausschließlich online beantragt werden: e-Visa Kuba

Zusätzlich muss innerhalb von 48 Stunden vor dem Check-in eine Erklärung zu Einreise und Zollangaben ausgefüllt werden: Erklärung für die Einreise

Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung ist abzuschließen. Sie muss für Kuba und den Aufenthaltszeitraum gültig sein.

Als Nachweis dienen die Versicherungspolice, der Versicherungsschein oder die Versicherungskarte. Es empfiehlt sich jedoch die Mitnahme einer aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens in spanischer Sprache. Inhaber einer ADAC Auslands-Krankenversicherung erhalten diese Bestätigung auf Anfrage.

Wenn keine Versicherung vorliegt oder die Versicherung nicht anerkannt wird, muss bei der Einreise an den Flug- und Seehäfen eine kubanische Versicherung abgeschlossen werden.

Die Einreise aus den USA zu touristischen Zwecken ist aufgrund von US-Bestimmungen verboten. Das Verbot gilt auch für deutsche Staatsbürger.

Für private Besuchsreisen und bestimmte andere Reisegründe gibt es Ausnahmen.

Reisende, die sich nach dem 11. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nur mit einem Visum in die USA einreisen. ESTA ist nicht ausreichend. Dies gilt auch für Transitreisende.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Kuba keine Impfungen nachzuweisen. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Kuba raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, eventuell Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Wie in der gesamten Region muss auch in Kuba vereinzelt mit Krankheiten gerechnet werden, die durch Stechmücken übertragen werden, vor allem Dengue-Fieber. Das Risiko ist aber niedrig. Trotzdem sollte generell auf Schutz gegen Mückenstiche geachtet werden.

Die medizinische Versorgung in den Touristengebieten ist gewährleistet, aber größtenteils technisch nicht mit der in Westeuropa oder Deutschland vergleichbar. Die kubanischen Ärzte genießen aber generell einen guten fachlichen Ruf. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Indodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Kuba reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, weil deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Lebens- und Genussmittel

Abgabenfrei sind für Besucher über 18 Jahre: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder etwa 250 g Tabak, 3 Liter Wein oder andere alkoholische Getränke sowie eine angemessene Menge Parfüm.

Gebrauchsgüter

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.

Ein Einfuhrverbot besteht für Früchte, Milch, Gemüseprodukte, Fleisch- und Wurstwaren sowie pornographische Artikel.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.