innerorts1 | 30 |
Schnellstraßen3 | 70 |
Autobahnen3 | 70 |
außerorts2 | 60 |
1 · 48 km/h; in Wales 20mph (32/km/h)
2 · 96 km/h
3 · 112 km/h
innerorts2 | 30 |
außerorts3 | 50 |
Schnellstraßen4 | 60 |
Autobahnen1 | 60 |
1 · 96 km/h; Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz rechts fahren.
2 · 48 km/h; in Wales 20mph (32/km/h)
3 · 80 km/h
4 · 96 km/h
innerorts1 | 30 |
außerorts2 | 60 |
Schnellstraßen3 | 70 |
Autobahnen3 | 70 |
Anhänger an Motorrädern (unter 125 ccm) sind verboten.
1 · 48 km/h; in Wales 20mph (32/km/h)
2 · 96 km/h
3 · 112 km/h
innerorts1 | 30 |
außerorts2 | 60 |
Schnellstraßen3 | 70 |
Autobahnen3 | 70 |
1 · 48 km/h; in Wales 20mph (32/km/h)
2 · 96 km/h
3 · 112 km/h
innerorts1 | 30 |
außerorts | 50 |
Schnellstraßen | 60 |
Autobahnen | 70 |
1 · 48 km/h; in Wales 20mph (32/km/h)
Alle Angaben wie im Land ausgeschildert in mph (Meilen pro Stunde).
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2, 3 | eingeschränkt erlaubt1, 2, 3 |
auf Privatgrund4 | eingeschränkt erlaubt1, 3 | eingeschränkt erlaubt1, 3 |
1 · regionale Einschränkungen
2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
3 · nicht entlang von Straßen und Brücken
4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Für Schottland gilt: Freies Campen und Übernachten ist weitestgehend erlaubt. Voraussetzungen, Verhalten und Verantwortlichkeiten regelt der Scottish Outdoor Access Code.
http://www.outdooraccess-scotland.comBreite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (ohne Deichsel) | 2.55 m | 7 m1 |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m2 |
1 · Wenn das zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt, gelten 12 m
2 · Wenn das Zugfahrzeug vor 1998 hergestellt wurde, gelten 18 m
Für Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte), mit dem Eintrag des Länderkürzels, wird empfohlen (i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer). Ohne IVK muss an der Grenze eine britische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU muss das Nationalitätskennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Es herrscht Linksverkehr.
Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.
Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter
ADAC ShopSie beträgt 0,8.
In Schottland 0,5.
Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind gekennzeichnet durch Schilder (STOP oder GIVE WAY) oder Straßenmarkierungen (doppelte weiße Linie: stoppen, doppelt unterbrochene Linie: langsam heranfahren.)
Kreuzungen ohne Vorfahrtsregelung mit Verkehrszeichen sind dagegen die Ausnahme. Tatsächlich sind dann Hauptstraßen ("Main Roads") bevorrechtigt, wobei es im Zweifel fraglich sein kann, ob eine Hauptstraße definitiv und eindeutig als solche zu erkennen ist.
Ist in gleichrangigen Straßen, insbesondere Seitenstraßen oder im ländlichen Bereich eine Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen nicht vorhanden, hat niemand Vorfahrt und es ist erforderlich, sich über die Reihenfolge des Weiterfahrens untereinander zu verständigen.
Vor einem Kreisverkehr so früh wie möglich in die richtige Spur einfädeln. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisverkehr hat – sofern die Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorsehen – Vorfahrt.
Sofern nichts anderes durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen geregelt ist gilt bei Kreisverkehren mit vier Ein- bzw. Ausfahrten folgendes:
Verlassen des Kreisverkehrs bei der nächsten Ausfahrt (Linksabbiegen): Bei der Einfahrt nach links blinken und auf die äußere linke Spur einordnen; auf der linken Spur bis zur nächsten Ausfahrt fahren, dabei weiter blinken.
Verlassen des Kreisverkehrs bei der übernächsten Ausfahrt (Geradeausfahren): Bei der Einfahrt keinen Blinker setzen; dem Kreisverkehr bis zur übernächsten Ausfahrt folgen; nach der vorhergehenden Ausfahrt den linken Blinker setzen. Bei einer dreispurigen Straße die linke oder mittlere Spur benutzen; bei einer zweispurigen Straße kann die rechte Spur benutzt werden, wenn die linke Spur blockiert ist.
Verlassen des Kreisverkehrs bei der dritten Ausfahrt (Rechtsabbiegen) oder Fahren eines Vollkreises: Auf der rechten Spur (Überholspur) einordnen und rechten Blinker setzen; im Kreisverkehr auf der rechten Spur fahren; weiterhin rechts blinken bis die vorhergehende Ausfahrt passiert wurde, dann den linken Blinker setzen.
Auf Fahrzeuge achten, die den Kreisverkehr verlassen wollen.
Links fahren, rechts überholen
Park- und Halteverbot bei einer gelben Doppellinie.
Parkverbot bei einer gelben oder roten Linie am Fahrbahnrand. Halten nur zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen erlaubt.
Parkverbot zu bestimmten Zeiten (Beschilderung beachten) bei einer gestrichelten gelben Linie.
Offizielle Parkplätze sind durch das Schild "P" gekennzeichnet.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenGrundsätzlich gilt seit 2023 die "Hierarchy of Road Users". Auf stärker gefährdete Verkehrsteilnehmer muss besondere Rücksicht genommen werden. Dazu werden Verkehrsteilnehmer in drei Gruppen eingeteilt: (1) Führer von Kraftfahrzeugen, (2) Radfahrer, Reiter und Führer von Pferdefuhrwerken, (3) Fußgänger. Insbesonder an Kreuzungen soll den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmern beim Überqueren der Fahrbahn Vorrang gewährt werden.
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
In England und Wales ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren. Eine Ausnahme gilt für Cabrios mit offenem Verdeck.
In Schottland ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren; unabhängig davon, ob Fenster oder ein Schiebedach geöffnet sind. E-Zigaretten sind nicht betroffen.
Als Fahrer müssen Sie Ablenkungen vermeiden, und Sie können eine erhebliche Strafe erhalten, wenn Sie beispielsweise zu laute Musik hören (was bedeutet, dass andere Geräusche nicht zu hören sind), im Handschuhfach herumkramen oder am Steuer essen.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahre und kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Alle Insassen, die das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.
50 % Nachlass bei Bezahlung eines Verwarnungsgeldes innerhalb von 14 Tagen (nur Verstöße im ruhenden Verkehr).
Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.
Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.
Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.
Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.
City-Maut (Congestion Charge) | Ultra Low Emission Zone ULEZ | Niedrigemissionszone/Low Emission Zone LEZ | |
Gebiet1 | Innenstadt London | Großraum London innerhalb des Autobahnrings M252 | Großraum London innerhalb des Autobahnrings M252 |
Zeit | Mo-Fr 7-18 Uhr, Sa, So und Fei 12-18 Uhr3 | täglich 0-24 Uhr4 | täglich 0-24 Uhr |
Betroffene Fahrzeuge | alle Kfz ausgenommen Motorräder | alle Kfz bis 3,5 t zGG (Wohnmobile zwischen 2,5 und 3,5 t zGG). Registrierung erforderlich. Gebührenpflicht für Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen: Benzinfahrzeuge Euro 0-3 und Dieselfahrzeuge Euro 0-5, Motorräder Euro 0-2. | nur dieselbetriebene Wohnmobile ab 2,5 t zGG, Vans und große Transporter ab 1,205 t Leergewicht (z.B. Pickups). Registrierung erorderlich. Gebührenpflicht für Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen: Euro 0-2 (bis 3,5 t zGG) bzw. Euro I-V (über 3,5 t). |
Preis/Tag5 | 15 £ (am Nutzungstag), 17,50 £ (bei Nachzahlung) | 12,50 £ | 100 £ oder 300 £6 |
1 · kameraüberwacht, Kennzeichen wird erfasst
2 · die M25 gehört nicht zur Zone
3 · nicht vom 25. Dezember-1. Januar
4 · nicht am 25. Dezember
5 · Bezahlung möglich vorab (bis zu 90 Tage im Voraus), am Tag der Fahrt sowie bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren. Bezahlung online, per App, telefonisch oder mit automatischem Bezahlsystem Auto Pay mit Benutzerkonto möglich
6 · 100 £ für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit Abgasnormen Euro 0-2 sowie Fahrzeuge über 3,5 t mit Abgasnormen Euro IV-V. 300 £ für Fahrzeuge über 3,5 t mit Abgasnormen Euro I-III
Für das Befahren der Londoner Innenstadt muss für alle Kfz außer Motorräder City-Maut bezahlt werden.
Die Innenstadt von London ist City-Maut-Zone (Congestion Charge zone). Für die Nutzung und das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen fällt City-Maut an, die Congestion Charge. Die Zone ist mit Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (weißes C auf rotem Grund) gekennzeichnet und wird mit Kameras überwacht.
Karte der Congestion Charge zoneHinweis: Im Großraum London werden in der ULEZ gesonderte Gebühren für ältere Kfz bis 3,5 t und in der Niedrigemissionszone (LEZ) für Wohnmobile und große Transporter erhoben. Informationen dazu siehe unten.
Mautpflicht besteht für alle Kfz mit Ausnahme von einspurigen Motorrädern (auch mit Seitenwagen) und Mopeds.
Die City-Maut-Zone gilt von Montag bis Freitag 7-18 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 12-18 Uhr (nicht vom 25. Dezember bis 1. Januar). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.
Alle Kfz ausgenommen Motorräder | £ 15/Tag am Nutzungstag, £ 17,50/Tag bei Nachentrichtung |
Die Zahlung der Congestion Charge ist bis zu 90 Tage vorher, am Tag der Nutzung sowie innerhalb des Zeitraums bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren möglich. Die Nachentrichtung der Maut kann online oder telefonisch erfolgen. Nach Bezahlung der Tagesgebühr kann die Zone beliebig oft befahren und verlassen werden.
Folgende Bezahlmöglichkeiten gibt es:
Nach gebührenpflichtiger Registrierung ist eine Befreiung für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie Inhaber eines blauen Behindertenparkausweises möglich.
Antragsformulare zur MautbefreiungFür das Befahren der ULEZ im Großraum von London besteht Gebührenpflicht für alle älteren Kfz bis 3,5 t. Neuere Fahrzeuge, die in Deuschland zugelassen sind, fahren kostenfrei, müssen aber registriert werden. Für Fahrzeuge über 3,5 t fällt keine ULEZ-Gebühr an, die LEZ-Bestimmungen sind jedoch zu beachten (siehe Niedrigemissionszone London).
Der Großraum London innerhalb des Autobahnrings M25 ist Ultra Low Emission Zone (ULEZ). Die Zone entspricht seit Ende August 2023 mit einer deutlichen Vergrößerung dem Gebiet der LEZ London. Die Autobahn M25 (Autobahnring London) selbst zählt nicht zur ULEZ. Die Zone ist mit Schildern gekennzeichnet (weißer Punkt mit der Aufschrift "ULEZ" auf grünem bzw. blauem Grund) und wird mit Kameras überwacht. Für geparkte Fahrzeuge wird keine ULEZ-Gebühr berechnet.
Karte der ULEZHinweis: In der Londoner Innenstadt fällt zusätzlich für alle Kfz die City-Maut London (Congestion Charge) an sowie in der Niedrigemissionszone (LEZ) gesonderte Gebühren für ältere Wohnmobile und große Transporter.
Alle Kfz bis 3,5 t zGG sind betroffen, auch Wohnmobile bis 3,5 t. Eine Registrierung ist notwendig, für ältere Fahrzeuge fällt eine Gebühr an. Für Wohnmobile über 3,5 t sind keine ULEZ-Gebühren zu zahlen, sie fallen aber unter die LEZ-Bestimmungen (siehe unten).
Gebührenpflicht besteht für Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen:
Gebührenfrei fahren alle Kfz, die die geforderten Abgasnormen der ULEZ erfüllen: Benzinfahrzeuge Euro 4-6, Diesel Euro 6 und Motorräder Euro 3-6. Für Fahrzeuge mit diesen Abgasnormen, die nicht in Großbritannien zugelassen sind, ist eine Registrierung erforderlich, um die Gebührenfreiheit nachzuweisen. Die Registrierung ist vor Befahren der ULEZ notwendig, sie ist kostenlos und bei Euro Parking Collection (EPC) möglich. Alternativ kann das Fahrzeug bei Transport for London (TfL) registriert werden. Nach Anlage eines Benutzerkontos (Account) können dann auch weitere Funktionen wie Auto Pay bei häufigeren Fahrten genutzt werden.
Registrierung bei EPC Registrierung bei TfLDie ULEZ gilt täglich rund um die Uhr (nicht am 25. Dezember).
Alle Kfz bis 3,5 t zGG, Wohnmobile zwischen 2,5 und 3,5 t zGG, mit den Abgasnormen: Benzinfahrzeuge Euro 0-3, Dieselfahrzeuge Euro 0-5, Motorräder Euro 0-2 | £ 12,50/Tag |
Die Zahlung der ULEZ-Gebühr ist bis zu 90 Tage vorher, am Tag der Nutzung sowie innerhalb des Zeitraums bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren möglich. Nach Bezahlung der Tagesgebühr kann die Zone beliebig oft befahren und verlassen werden.
Folgende Bezahlmöglichkeiten für gebührenpflichtige Fahrzeuge gibt es:
Nach Registrierung ist eine Befreiung u.a. für Fahrzeuge von Behinderten, die Kfz-Steuer-vergünstigt oder -befreit sind, sowie für mindestens 40 Jahre alte Oldtimer möglich.
Befreiung ULEZ-GebührFür das Befahren der LEZ im Großraum von London besteht Gebührenpflicht für ältere Wohnmobile über 2,5 t, große Transporter, Minibusse und Busse sowie Lkw. Neuere Fahrzeuge dieser Kategorien, die in Deuschland zugelassen sind, fahren kostenfrei, müssen aber registriert werden.
Der Großraum London innerhalb des Autobahnrings M25 ist Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ). Die Zone ist mit Schildern gekennzeichnet (grüner Punkt auf weißem bzw. blauem Grund) und wird mit Kameras überwacht. Die Autobahn M25 (Autobahnring London) zählt nicht zur LEZ.
Karte der NiedrigemissionszoneRegistrierungs- und ggf. Gebührenpflicht besteht für folgende Fahrzeuge:
Gebührenpflicht gilt für die oben in der Liste genannten Fahrzeuge mit den folgenden Abgasnormen: Fahrzeuge bis 3,5 t zGG Euro 0-2 für Feinstaub (Erstzulassung i.d.R. vor dem 01.01.2002) sowie Fahrzeuge über 3,5 t zGG Euro I-V für Feinstaub. Mit Bezahlung der LEZ-Gebühr ist das Fahrzeugkennzeichen automatisch registriert.
Gebührenfrei fahren alle oben in der Liste genannten Fahrzeuge, die die geforderten Abgasnormen der LEZ erfüllen, d.h. Fahrzeuge ab Euro 3 sowie ab Euro VI für Feinstaub. Für Fahrzeuge mit diesen Abgasnormen, die nicht in Großbritannien zugelassen sind, ist eine Registrierung erforderlich, um die Gebührenfreiheit nachzuweisen. Die kostenlose Registrierung muss vor Befahren der LEZ bei Euro Parking Collection (EPC) erfolgen. Vor Erhalt einer Bestätigungs-Email darf die LEZ nicht gebührenfrei befahren werden.
Registrierung bei EPCNicht betroffen von der LEZ sind grundsätzlich Pkw, Motorräder sowie Wohnmobile bis 2,5 t zGG. Manchmal werden jedoch als Pkw zugelassene kastenwagenförmige Fahrzeuge wie Citroën Berlingo, Renault Kangoo, VW Caddy und VW T-Busse sowie Fahrzeuge der Mercedes V-Reihe nicht der Kategorie „Car“, sondern der Kategorie „Van“ zugeordnet, die registrierungspflichtig ist. Es ist daher empfehlenswert, auch solche Fahrzeuge vorsorglich zu registrieren, selbst dann, wenn sie als Benziner betrieben werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man sich später gegen Bußgeldbescheide zur Wehr setzen muss.
In der LEZ geparkte Fahreuge, z.B. auf einem Campingplatz, bleiben für fahrfreie Tage gebührenfrei.
Bei Mietwagen ist bei der Mietwagenfirma zu erfragen, ob das Fahrzeug die Emissionsstandards erfüllt oder eine Regelung zur Kostenübernahme getroffen ist. Falls nicht, trägt der Mieter die Kosten.
Hinweis: In der Londoner Innenstadt fällt zusätzlich für alle Kfz die City-Maut London (Congestion Charge) sowie innerhalb der M25 für ältere Fahrzeuge bis 3,5 t die ULEZ-Gebühr an. Informationen dazu siehe oben.
Die LEZ gilt täglich rund um die Uhr.
Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (Euro 0-2 für Feinstaub) | £ 100/Tag |
Fahrzeuge ab 3,5 t zGG (Euro I-III für Feinstaub bzw. Euro IV-V für Feinstaub) | £ 300/Tag bzw. £ 100/Tag |
Die Zahlung der LEZ-Gebühr ist bis zu 90 Tage vorher, am Tag der Nutzung sowie innerhalb des Zeitraums bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren (Nachentrichtung) möglich.
Folgende Bezahlmöglichkeiten für gebührenpflichtige Fahrzeuge gibt es:
Nach Registrierung ist eine Befreiung u.a. für vor 1973 gebaute historische Fahrzeuge möglich.
Im historischen Ortskern von Durham wird City-Maut erhoben. Das mautpflichtige Gebiet umfasst die Halbinsel, die vom Fluss Wear und der A690 eingefasst wird. Verkehrszeichen (weißes C auf rotem Grund) kennzeichnen die Zone.
Alle Kfz.
Die Zone gilt von Montag bis Samstag 10-16 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.
Alle Kfz | £ 2/Tag |
Bei der Zufahrt wird das Fahrzeugkennzeichen von Kameras erfasst. Die Maut muss im Voraus oder bis spätestens 18 Uhr des Einfahrttages online, telefonisch oder am Schalter des Parking Shops bezahlt werden.
Online-BezahlungDie CAZ in Bath betrifft bislang keine Pkw, sondern nur Lieferfahrzeuge und Busse.
Die Innenstadt von Birmingham innerhalb der A4540 Middleway Ring Road ist eine Clean Air Zone (CAZ). Nur Fahrzeuge mit bestimmten Abgasnormen dürfen gebührenfrei einfahren, ältere Fahrzeuge zahlen eine Tagesgebühr. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Der Middleway selbst gehört nicht zur CAZ.
Karte der UmweltzoneDie CAZ gilt ganzjährig rund um die Uhr.
Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t zGG mit Abgasnormen Euro 0-3 (Benzinfahrzeuge) bzw. Euro 0-5 (Diesel), Motorräder Euro 0-2 | £ 8/Tag |
Die Zahlung ist sechs Tage vor der Einfahrt, am Tag der Nutzung und bis zu sechs Tagen nach Einfahrt in die CAZ online oder telefonisch unter 0300 029 8888 möglich.
Online-BezahlungTeile der Innenstadt von Bristol sind eine Clean Air Zone (CAZ). Nur Fahrzeuge mit bestimmten Abgasnormen dürfen gebührenfrei einfahren, ältere Fahrzeuge zahlen eine Tagesgebühr. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Karte der UmweltzoneDie CAZ gilt ganzjährig rund um die Uhr.
Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t zGG mit Abgasnormen Euro 0-3 (Benzinfahrzeuge) bzw. Euro 0-5 (Diesel) | £ 9/Tag |
Die Zahlung ist sechs Tage vor der Einfahrt, am Tag der Nutzung und bis zu sechs Tagen nach Einfahrt in die CAZ online möglich.
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