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RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Zuletzt aktualisiert am 05.05.2022.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Nein |
Ausgangsbeschränkungen | Nein |
Abstandsvorschriften | Nein |
Maskenpflicht | Maskenpflicht ab 6 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. |
Versammlungsverbot | Nein |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja |
Bußgelder | 135 € bis 3750 € |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Ja, mit Einschränkungen. Siehe Einreisebestimmungen für ausführliche Informationen. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt, Maskenpflicht. |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Maskenpflicht. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet. |
Weitere Geschäfte | Geöffnet. |
Tankstellen | Geöffnet. |
Restaurants | Geöffnet. |
Hotels | Geöffnet. |
Themen-Parks | Geöffnet. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geöffnet. |
Festivals und Nachtclubs | Geöffnet. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet. |
Übernachtungen | Geöffnet. |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet. |
Pannenhilfe
Angebotener Service | |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf |
Wichtige Links
Aktueller Hinweis Coronavirus
Derzeit hat das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausgesprochen.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Letzte Aktualisierung am 06.04.2022.
Die Einreise aus Deutschland (bzw. aus allen gemäß dem Link unten als "grün" eingestuften Ländern) ist ohne besonderen Reisegrund möglich.
Dafür wird benötigt (Kinder unter 12 Jahren ausgenommen):
NACHWEIS für geimpfte oder genesene Personen:<br />Digital (z.B. in der App "TousAntiCovid" oder digitales COVID-Zertifikat der EU) oder in Papierform.<br /><br />Anerkannt wird ein von der EMA zugelassener Impfstoff (Pfizer (Comirnaty), Moderna, AstraZeneca (Vaxzevria) und Johnson & Johnson (Janssen)). Die Fristen sind wie folgt:<br />- 7 Tage nach der zweiten Injektion für Impfstoffe, die zwei Injektionen erfordern (Pfizer, Moderna, AstraZeneca)<br />- 28 Tage nach der Injektion für Impfstoffe, die eine einzige Injektion erfordern (Johnson & Johnson)<br />- 7 Tage nach der Impfung für Covid-19-Genesene (eine einzige Injektion notwendig).<br /><br />Anerkannt wird der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung.<br /><br />TEST für ungeimpfte Personen:<br />Negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, die Tests dürfen bei der Einreise maximal 72 bzw. 48 Stunden alt sein.
Der Transit ist gestattet. Sowohl tags als auch nachts ist für den Transit ein Test, oder der Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung entsprechend den obigen Einreisevorschriften mitzuführen.<br /><br />Flugreisende sollten ihren Anschlussflug nachweisen können.<br /><br />Beim Transit aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen.
Die obigen Informationen gelten für das französische Kernland (nicht für seine Überseegebiete).
Aktueller Hinweis zur Rückreise nach Deutschland unter Corona-Bedingungen
Für die Rückreise nach Deutschland gelten auch weiterhin besondere Regelungen.
Die Rückreiseinformationen finden Sie unter "Deutschland" und dort unter "Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie" und dort unter der Überschrift "Einreise in die Bundesrepublik Deutschland".
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die allein oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten in französischer Sprache empfohlen, für unter 15-Jährige sollte sie amtlich beglaubigt sein.
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die ggf. zu beglaubigen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern eine Empfehlung):
Ausweispflicht
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
Abgelaufene Ausweispapiere
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das zutrifft, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Vorläufige Ausweispapiere
Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)<br />Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt.
Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung:<br />in allen folgenden EU-Ländern:<br />Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken:<br />in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass:<br />in Irland, Kanada (nur mit abgelaufenem Reisepass), Kroatien, Mexiko (nur mit abgelaufenem Reisepass und nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro (abgelaufener Personalausweis nur bei Aufenthalt bis 30 Tage), Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien (abgelaufener Personalausweis nur bei Pauschalreise mit Flug).
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: <br />auf den Seychellen.
In Verbindung mit einem gültigen Führerschein:<br />in Bulgarien und im Vereinigten Königreich Großritannien und Nordirland.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka und Türkei.
Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Weitere Regelungen
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist die Eintragung im innerstaatlichen Register I-CAD (certificat d’importation ou d’échanges intra communautaires) erforderlich, die die Tierärzte in Frankreich vornehmen.
Die Einreise mit etlichen Arten von Kampfhunden ist verboten oder unterliegt strengen Auflagen, die für Urlauber kaum zu erfüllen sind. Genaue Informationen erteilt die französische Botschaft unter
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Bei der Einreise zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg), Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 150 Euro. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Die Mitnahme von feststehenden Messern ist verboten. Detaillierte Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt die Zollabteilung der Französischen Botschaft in Berlin unter Telefon (030) 5 90 03 94 60. Deutschsprachige Informationen gibt es auch in Paris unter 0033 (0) 1 53 83 45 65.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).
Beim Transit durch die Schweiz gelten besondere Bestimmungen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zu den Infos "Einreise, Zoll und Aufenthalt"
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