Einreise, Zoll und Aufenthalt in Deutschland
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Für Staatsbürger der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt die EU-Freizügigkeit. Die Einreise ist für sie möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: ja
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: ja
Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten gibt es keine weiteren Voraussetzungen.
EU-Staaten
Die EU-Staaten sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Réunion, St.Pierre und Miquelon), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich Madeira und Azoren), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Ceuta und Melilla),Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern (de facto ohne Nordzypern).
EWR-Staaten
EWR-Staaten sind die oben genannten EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen.
Außerdem gilt die EU-Freizügigkeit mit der Schweiz.
Visum: teilweise erforderlich
Visumfreie Einreise in den Schengen-Raum (bis zu 90 Tage pro Halbjahr, ohne Erwerbstätigkeit)
1. Mit regulärem nationalen Pass (mind. 3 Monate über Aufenthalt hinaus gültig, max. 10 Jahre alt):
- Europa & Nahost: Andorra, Israel, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich (inkl. Überseegebiete wie Bermuda, Cayman Islands, etc.)
- Amerika: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, USA (inkl. Puerto Rico, Amerikanisch-Samoa, Guam, Jungferninseln)
- Asien & Pazifik: Australien (inkl. Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel), Brunei, Japan, Malaysia, Marshallinseln, Mikronesien, Neuseeland (inkl. Cookinseln, Niue, Tokelau), Palau, Samoa, Seychellen, Singapur, Südkorea, Tonga, Tuvalu, Vereinigte Arabische Emirate
- SAR-Pässe: Hongkong und Macau (Sonderverwaltungsgebiete Chinas)
- Taiwan: Nur mit Pass, der eine Personalausweisnummer enthält
2. Mit biometrischem Pass (mind. 3 Monate über Aufenthalt hinaus gültig, max. 10 Jahre alt):
- Westbalkan & Osteuropa: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kosovo, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Ukraine
- Serbien: Nur mit biometrischem Pass, nicht von der Koordinierungsdirektion ausgestellt
Alle oben nicht genannten Staatsbürger benötigen ein Visum.
Informationen zur Visumspflicht
ETIAS
Voraussichtlich ab Ende 2026 werden Reisende aus über 60 Ländern, die derzeit visafrei in den Schengenraum einreisen dürfen, eine Anmeldung über das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) vornehmen müssen.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Deutschland keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
EU-Bürger haben in Deutschland Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Trotzdem sollten Reisende unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da einheimische Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück in das Heimatland nicht übernehmen. Mit den ADAC sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deReisen mit Hund und Katze
Die folgenden Bestimmungen gelten für einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland, der/die vom Besitzer in den Urlaub nach Deutschland mitgenommen wird. Die Einreisebestimmungen hängen davon ab, in welchem Land der Hund oder die Katze und der Besitzer ihren normalen Aufenthalt haben.
Hier finden sich die kompletten Bestimmungen für Reisen innerhalb der EU und für Reisen in die EU .
Reisen aus EU-Ländern
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit folgenden Einträgen:
- Mikrochip (oder deutlich lesbare Tätowierung, vorgenommen bis 2.7.2011)
- Gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt)
Reisen aus EU-nahen Drittländern
Das sind die Länder Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt.
Erforderlich ist der Heimtierausweis, der in einem dieser Länder ausgestellt wurde. Er ist mit dem EU-Heimtierausweis so gut wie identisch und im Anhang III Teil 3 der Durchführungsverordnung abgebildet.
Darin müssen eingetragen sein:
- Mikrochip (oder deutlich lesbare Tätowierung, vorgenommen bis 2.7.2011)
- Gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt)
Reisen aus gelisteten Drittländern
Für die Einreise in die gelisteten Drittländer sind erforderlich:
- Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip (oder deutlich lesbare Tätowierung, vorgenommen bis 2.7.2011)
- Tiergesundheitsbescheinigung (Musterformular und Erläuterung zum Ausfüllen )
- Gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise, Gültigkeit nach Herstellerangaben)
- Schriftliche Erklärung, dass das Tier weder verkauft wird noch anderweitig den Besitzer wechselt (Erklärung gemäß Anhang IV Teil 3 der Durchführungsverordnung )
Wurde vor der Einreise ein nicht gelistetes Drittland durchquert, ist eine schriftliche Erklärung mitzuführen. Sie muss aussagen, dass das Tier während der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und in einem gesicherten Transportmittel (bzw. im gesicherten Bereich eines Flughafens) verblieben ist (Erklärung gemäß Anhang I Teil 2 der Durchführungsverordnung ).
Das Tier darf nach Deutschland nur über einen zugelassenen Grenzübergang einreisen.
Reisen aus nicht gelisteten Drittländern
Die "nicht gelisteten Drittländer" sind alle anderen Länder der Welt (also weder EU-Länder noch EU-nahe Drittländer noch gelistete Drittländer).
Es gelten zunächst dieselben Bestimmungen wie für Reisen aus gelisteten Drittländern. Zusätzlich ist jedoch ein positiver Tollwut-Antikörper-Nachweis erforderlich. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutuntersuchung ist in einem von der EU zugelassenen Labor vorzunehmen.
Deutschlandweit gelten bestimmte Hunderassen als gefährlich, einige Bundesländer haben weitere Rassen als gefährlich eingestuft.
Ihre Mitnahme nach Deutschland ist nur erlaubt bei einem Deutschland-Aufenthalt von bis zu vier Wochen und/oder für Behinderten-Begleithunde und Blindenhunde. Mitzuführen sind die erforderlichen Papiere (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts u.a.).
Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.
ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .
Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund
Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.
Zollbestimmungen
Bei der Rückreise gelten für Gebrauchsgüter sowie für Lebens- und Genussmittel die Bestimmungen für den Reiseverkehr innerhalb der EU.
ZollbehördeFür Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt.
Unabhängig von den Richtmengen für private Zwecke ist der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, illegal (Steuerhehlerei). Diese Tabakwaren sind zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf.
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Waren aus Duty-free-Shops: Es gelten die gleichen Mengen- und Wertbegrenzungen wie bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern. Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen Sie unaufgefordert am Zoll angeben. Für einige hochbesteuerte Waren gelten für Mengen, die über den Freimengen liegen, besondere Pauschalsätze.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Die in EU-Ländern für Waren und Souvenirs bezahlte Mehrwertsteuer wird nicht zurückerstattet. Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Ware in einem Nicht-EU-Land gekauft und aus diesem ausgeführt wird. Zuständig für die Rückerstattung ist ausschliesslich der Handler, bei dem die Ware gekauft und mit dem die Rückerstattung zuvor vereinbart wurde.
Waren im Transit: Reisen Sie nach Deutschland im Transit über ein Nicht-EU-Land ein (z.B. die Schweiz), müssen Sie die Bestimmungen des Transitlandes beachten.
Bewohner von Zollgrenzbezirken: Für Bewohner von Zollgrenzbezirken, für Reisende, die von kurzen Schiffsreisen oder aus einem Freihafen zurückkehren und für Personen, die beruflich auf grenzüberschreitenden Beförderungsmitteln eingesetzt sind, gelten besondere Einfuhrbestimmungen für Reisemitbringsel. Sie können bei den Grenzzollstellen erfragt werden.
