Einreise, Zoll und Aufenthalt in Ägypten

Ägypten fasziniert mit jahrtausendealter Geschichte, einzigartigen Kulturschätzen und sonnigen Küsten am Roten Meer – ein beliebtes Reiseziel für Erholung und Entdeckungen. Wer eine Reise plant, sollte sich rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen, Visaregelungen und benötigten Reisedokumente informieren. Für die Einreise ist in der Regel ein Visum erforderlich, das je nach Aufenthaltsdauer und Zweck unterschiedlich beantragt werden kann. Zudem gelten besondere Vorschriften im Zollbereich, etwa bei der Einfuhr von Bargeld, elektronischen Geräten oder Medikamenten. Auch Impfempfehlungen – insbesondere bei längeren Aufenthalten oder Reisen abseits touristischer Zentren – sollten beachtet werden. Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um Einreise, Zoll und Aufenthalt in Ägypten.

  • Braucht man für Ägypten einen Reisepass?
    Für die Einreise nach Ägypten sind ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass erforderlich. Die Einreise mit Personalausweis wird nicht empfohlen.

  • Wann und wo beantrage ich das Visum für den Ägypten-Urlaub?
    Ein Visum ist erforderlich und kann entweder im Voraus beim ägyptischen Konsulat oder direkt bei der Einreise am Ankunftsflughafen beantragt werden.

  • Welche Impfungen werden bei Reisen nach Ägypten empfohlen?
    Eine Gelbfieberimpfung ist nur nötig, wenn man sich 14 Tage zuvor in bestimmten Ländern wie Venezuela, Argentinien oder Kenia aufgehalten hat. Zudem sollten die Standardimpfungen aufgefrischt und eine Impfung gegen Hepatitis A erwogen werden.

Reise- und Sicherheitshinweise

Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: nicht empfohlen, beim Kinderreisepass kam es zuletzt zu Zurückweisungen

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

  • Visum: erforderlich

Es gibt zwei Möglichkeiten der Visumsbeantragung:

  1. Visumsantrag im Voraus bei den ägyptischen Konsulaten: Das Visum kann im Voraus bei der ägyptischen Botschaft in Berlin oder den ägyptischen Generalkonsulaten in Frankfurt/Main und Hamburg beantragt werden: Ägyptische Botschaft Visumsantrag

  2. Visa on Arrival: Bei Einreise auf dem Luftweg und einem Aufenthalt bis zu einem Monat wird ein Visum on Arrival direkt am Ankunftsflughafen ausgestellt. Vor dem Erreichen des Passschalters sind an den offiziellen Bankschaltern 25 US-Dollar oder der Gegenwert in Euro zu entrichten.

Einreise aus Israel

An der Grenze Taba/Elat ist ein maximal 14 Tage gültige Einreiseerlaubnis für den Besuch der Sinai-Halbinsel erhältlich.

Besonderheiten bei der Ausreise

Nach ägyptischer Gesetzeslage müssen Charterflüge sowohl die Ein- als auch die Ausreiseflüge beinhalten. Wenn ein Charterflug lediglich zur Ausreise gebucht wurde, kann der Rückflug verweigert werden. Dies kann z.B. passieren, wenn der Hinflug ein Linienflug war oder wenn ein längerer Aufenthalt in Ägypten stattgefunden hat.

Gelbfieberimpfung

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch nach einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden in einem solchen Land.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Sudan: Anstelle der Gelbfieber-Impfung kann eine amtliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass sich der Reisende innerhalb der letzten 6 Tage nicht südlich des 15. Breitengrades aufgehalten hat. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Ägypten raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis und evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine.

Ein Risiko, in Ägypten an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber für Touristen minimal. Nach mehr als zehn Jahren wurden jedoch 2014 erstmals wieder Übertragungsfälle in der Gegend um Assuan gemeldet. Die wichtigste Maßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. Eine Empfehlung zur vorsorglichen Einnahme oder zur Mitnahme eines Medikamentes für den Notfall besteht seitens der WHO nicht.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4 - 6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Ägypten reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Ausländer werden dort zumeist in Privatkliniken behandelt und die Kosten können deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.

Wertgegenstände (z.B. Videokamera, Fotoapparat, Laptop, wertvolle Elektro- oder Sportgeräte, Schmuck) müssen Sie bei der Einreise schriftlich deklarieren. Dies geschieht durch einen Eintrag in Ihrem Reisepass oder auf einem speziellen Formblatt.

Geschenke bleiben bis zu einem Wert von 1500 EGP abgabefrei.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch verbleiben für Reisende über 17 Jahren
  • 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
  • 1 l Spirituosen mehr als 22 Vol.-% Alkoholgehalt

Waren aus Duty-free-shops dürfen den Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.