Inhaltsverzeichnis
innerorts | 60 |
außerorts | 60 |
Autobahnen | 100 |
Schnellstraßen | 90 |
innerorts | 60 |
Autobahnen | 100 |
außerorts | 60 |
Schnellstraßen | 90 |
innerorts | 60 |
außerorts | 60 |
Autobahnen | 100 |
Schnellstraßen | 90 |
innerorts | 60 |
außerorts | 60 |
Autobahnen | 100 |
Schnellstraßen | 90 |
Diesel | 0,38 €/liter |
Benzin | 0,55 €/liter |
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die zu entrichtende Gesamtgebühr (Zoll-Service, Kfz-Kennzeichen, Haftpflichtversicherung) für die Einfuhr von Kfz beträgt für einen 3-monatigen Aufenthalt bis zu ca. 3.000 EGP und kann um weitere 3 Monate verlängert werden. Am Grenzübergang erhält man 2 Kfz-Kennzeichen und muss die Original-Kennzeichen abgeben. Bei der Ausreise werden die Kennzeichen wieder getauscht. Ist die Ausreise über einen anderen Grenzübergang geplant, sollte bereits bei der Einreise der Tausch der Nummernschilder geklärt werden.
Für Anhänger und Wohnmobile ist ein zweifaches Inventarverzeichnis in englischer Sprache mitzuführen.
Temporäre Einfuhrgenehmigungen für Motorräder werden nur für einen Monat ausgestellt (ca. 500 EGP).
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Carnet de PassagesDas ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Alle Angaben ohne Gewähr.