Tipps gegen Abzocke im Urlaub 2024

Eine Frau schaut in Verona auf einem Platz, vor einem Restaurant, in eine Speisekarte.
Zuerst die Speisekarte genau lesen: Das hilft von Anfang an gegen Abzocke im Urlaub© iStock.com/No System images

Völlig überteuerte Preise im Restaurant oder Kostenfallen beim Mietwagen: Urlauber-Abzocke kommt an beliebten Reisezielen häufig vor. Beispiele und Tipps, wie Sie Nepp und Betrug entgehen können. 

  • Speisekarte genau lesen, nichts ohne Preisangabe bestellen

  • Bei Mietwagen-Übernahme unnötige Versicherungen vermeiden

  • Vorsicht auch an Tankstellen und beim Spiegeltrick

Wie schützt man sich vor Nepp im Lokal? 

430 Euro für Pasta und Fisch zahlten zwei japanische Touristinnen in einem Restaurant in Rom – derart spektakuläre Fälle sorgen für Schlagzeilen. Abzocke kommt in beliebten Urlaubsorten immer wieder vor, wie kann man dem entgehen? Vor dem Besuch sollte man sich möglichst unabhängig über das Lokal informieren, z.B. bei anderen Urlaubern, in Reiseführern, Online-Bewertungsportalen. Oder bei Einheimischen: Meist ist es ein Qualitätsmerkmal, wenn Restaurants überwiegend von ihnen besucht werden.

Wer bei der Rechnung keine bösen Überraschungen erleben will, sollte darauf achten, dass es eine Speisekarte gibt, in der Preise und zusätzliche Servicegebühren ausgezeichnet sind. Die Karte sollte man aufmerksam lesen und, falls man sie nicht versteht, nach einer Übersetzung fragen oder sich die Gerichte vom Wirt erklären lassen. Wer falsch bestellt, weil er die Landessprache nicht kann, hat kein Recht auf Reklamation.

Wo drohen Preisfallen auf der Speisekarte?

Grundsätzlich keine Gerichte ohne Preisangaben bestellen. Auch bei Änderung der Beilage oder einer vorgegebenen Menüfolge kann es teurer werden. In Italien wird bei frischem Fisch (pescato del giorno) der Preis häufig nur nach Gewicht (z.B. pro 100 Gramm – etto) angegeben – so auch im Fall der japanischen Touristinnen in Rom. Für die Gäste ist es schwierig, einzuschätzen, was der rohe Fisch tatsächlich wiegt  – und wie viel nach der Zubereitung auf dem Teller landet. Hier hilft nur die Nachfrage, was der Fisch kostet, wenn er geputzt ist. Beim großen Steak "Bistecca fiorentina" wird zum Beispiel auch der stattliche Knochen mitgewogen.

Auch bei der Frage des Kellners nach einem Aperitif oder Digestif sollte man nicht einfach ja sagen, ohne den Preis zu kennen. Also gilt auch hier: immer nachfragen. Restaurants und Straßencafés direkt an der Piazza mit bequemen Sitzgelegenheiten haben in Italien oft wesentlich höhere Preise als Bars, in denen die Einheimischen ihren Espresso im Stehen trinken.

Muss ich Brot auf dem Tisch bezahlen?

Das ist unterschiedlich je nach Reiseland. In Italien ist es z.B. üblich, dass neben den Speisen und Getränken noch ein Gedeck (Coperto) mitberechnet wird und man dafür einen Brotkorb bekommt. Dagegen dürfen aber zum Beispiel Wirte in Portugal dem Kunden ein Gedeck und Brot, Speisen oder Getränke nicht in Rechnung stellen, wenn sie nicht ausdrücklich vom Kunden gewünscht oder bestellt wurden.

Was tun, wenn das Essen nicht schmeckt?

Ist das Essen objektiv qualitativ nicht einwandfrei (z.B. verbrannt oder das Steak blutig statt durch, wie ausdrücklich bestellt), muss der Gast unverzüglich reklamieren. Der Wirt muss das Essen gegen ein einwandfreies Gericht umtauschen oder wenn er dazu nicht in der Lage ist, den Preis reduzieren bzw. nicht berechnen. Ist das Essen dagegen landestypisch korrekt zubereitet und trifft nur den persönlichen Geschmack nicht, hat man keine Rechtsansprüche.

Wo beschwert man sich über Restaurants?

In Spanien und Portugal kann der Gast ein Beschwerdebuch verlangen, das regelmäßig von den Behörden kontrolliert wird. Da diese Kontrollen durchaus ernst genommen werden, lassen sich Probleme häufig schon durch die Frage nach dem Beschwerdebuch lösen.

In Italien ist für Beschwerden über Restaurants die Marktpolizei "Polizia annonaria" zuständig, eine Abteilung der Stadtpolizei "Vigili urbani", so das Europäische Verbraucherzentrum Italien (Büro Bozen). Erster Schritt sollte immer die Reklamation vor Ort sein. Wer mit Kreditkarte bezahlt, habe bei Problemen die Chance, Geld zurückzufordern (Chargeback). Auch eine negative Bewertung in sozialen Netzwerken zeige Wirkung. Zudem kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum* in Deutschland wenden.

Mietwagen: Vorsicht unnötige Versicherung

Bei der Mietwagen-Abholung am Flughafenschalter auf Mallorca ging alles sehr schnell, schließlich warteten viele Kunden hinter dem deutschen Urlauber. Er hat Papiere für den Empfang des Fahrzeugs und die Kaution unterschrieben – und unbemerkt einen Vertrag über ein zusätzliches "Premium Schutzpaket", das ihm untergeschoben worden war. Dabei hatte er zu seinem Wagen bereits einen Komplettschutz vorab über ein Portal gebucht.

Solche Fälle sind bei den ADAC Clubjuristinnen und -juristen wohlbekannt: Immer wieder berichten Mitglieder davon, dass ihnen Autovermieter vor Ort unnötige Zusatzversicherungen aufgedrängt haben. Was Sie bei der Buchung beachten sollten, und was Sie bei Problemen tun können: ADAC Rechts-Tipps zur Automiete im In- und Ausland.

Weitere Tipps für den Auto-Urlaub

In Italien kann man außerhalb der Tankstellen-Öffnungszeiten Tankautomaten (Hinweisschild "Fai da te" oder "Aperto 24 ore") nutzen. Bank- und Kreditkarten werden von den Automaten teilweise abgewiesen, Geldscheine jedoch angenommen. Hier sollte man möglichst passend zahlen und dafür auch kleine Scheine parat haben. Denn für einen Restbetrag gibt es oft einen Beleg mit Gutschein, der aber nur an dieser Tankstelle eingelöst werden kann – und deren Kassenhäuschen hat ja zu dem Zeitpunkt meist geschlossen. In Ländern wie der Schweiz kann es auch praktisch sein, Landeswährung dabeizuhaben.

An Autobahntankstellen sollten sich Urlauber gegen Versuche wehren, ihnen z.B. neue Scheibenwischer zu verkaufen, obwohl diese noch gut sind, oder unnötigerweise Motoröl nachzufüllen, etc. Und beim Bezahlen gilt generell: Den Geldschein erst aus der Hand geben, wenn das Wechselgeld auf dem Tisch liegt.

Spartipp: An vielen deutschen Autobahn-Raststätten sparen ADAC Mitglieder 10 Prozent bei Vorlage der Clubkarte

Vom Spiegeltrick in Italien berichten immer wieder ADAC Mitglieder: Betrüger behaupten, man habe im Vorbeifahren ihr Auto gestreift und den Außenspiegel beschädigt. Das zeige ein schwarzer Streifen – aufgemalt vom Gauner, der nun Geld fordert. Wer den Trick kennt, besteht darauf, die Polizei zu rufen, dann ziehen die Betrüger meist ab. 

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