Tipps gegen Abzocke im Urlaub 2026

Völlig überteuerte Preise im Restaurant oder Kostenfallen beim Mietwagen: Urlauber-Abzocke kommt an beliebten Reisezielen häufig vor. Beispiele und Tipps, wie Sie Nepp und Betrug entgehen können.
Speisekarte genau lesen, nichts ohne Preisangabe bestellen
Bei Mietwagen-Übernahme unnötige Versicherungen vermeiden
Vorsicht auch an Tankstellen und beim Spiegeltrick
430 Euro für Pasta und Fisch zahlten zwei japanische Touristinnen in einem Restaurant in Rom – derart spektakuläre Fälle sorgen seit Jahren für Schlagzeilen. 44 Euro für zwei Eis berappte ein US-amerikanisches Paar ebenfalls in Italiens Hauptstadt: vier Euro pro Kugel und 20 Euro für Extras wie Sahne und kleine Macarons, die die beiden für kostenlos hielten. 12 Euro sollten Spanierinnen in einem Sushi-Restaurant auf Ibiza für das Aufhängen von drei Handtaschen durch die Kellnerin blechen.
Abzocke kommt in beliebten Urlaubsorten immer wieder vor, doch wie kann man dem entgehen? Hier finden Sie hilfreiche Tipps.
Wie schützt man sich vor Nepp im Lokal?
Vor dem Besuch sollte man sich möglichst unabhängig über das Lokal informieren, zum Beispiel bei anderen Urlaubern, in Reiseführern, Online-Bewertungsportalen. Oder bei Einheimischen: Meist ist es ein Qualitätsmerkmal, wenn Restaurants überwiegend von ihnen besucht werden.
Wer bei der Rechnung keine bösen Überraschungen erleben will, sollte darauf achten, dass es eine Speisekarte gibt, in der Preise und zusätzliche Servicegebühren ausgezeichnet sind. Die Karte sollte man aufmerksam lesen und, falls man sie nicht versteht, sich die Gerichte vom Restaurantpersonal erklären lassen, nach einer Übersetzung fragen oder dafür das Smartphone nutzen. Wer falsch bestellt, weil er die Landessprache nicht kann, hat kein Recht auf Reklamation.
Wo drohen Preisfallen in der Speisekarte?
Grundsätzlich sollte man keine Gerichte ohne Preisangaben bestellen. In vielen Ländern gibt es Speisen, deren Preis nur nach Gewicht angegeben wird. Zum Beispiel in Italien bei frischem Fisch (pescato del giorno) pro 100 Gramm (etto). So auch im Fall der japanischen Touristinnen in Rom.
Für die Gäste ist es schwierig, einzuschätzen, was der rohe Fisch tatsächlich wiegt – und wie viel nach der Zubereitung auf dem Teller landet. Hier hilft nur die Nachfrage, was der Fisch kostet, wenn er geputzt ist. Beim großen Steak "Bistecca fiorentina" wird zum Beispiel auch der stattliche Knochen mitgewogen.
Auch bei Änderung der Beilage oder einer vorgegebenen Menüfolge kann es teurer werden. Und bei der Frage des Kellners nach einem Aperitif oder Digestif sollte man nicht einfach ja sagen, ohne den Preis zu kennen. Also gilt auch hier: immer nachfragen.
Restaurants und Straßencafés direkt an der Piazza mit bequemen Sitzgelegenheiten haben in Italien oft wesentlich höhere Preise als Bars, in denen die Einheimischen ihren Espresso im Stehen trinken.
Muss ich Brot auf dem Tisch bezahlen?
Das ist unterschiedlich je nach Reiseland. In Italien ist es zum Beispiel üblich, dass neben den Speisen und Getränken noch ein Gedeck (Coperto) mitberechnet wird und man dafür einen Brotkorb bekommt. Dagegen dürfen aber zum Beispiel Wirte in Portugal dem Kunden ein Gedeck und Brot, Speisen oder Getränke nicht in Rechnung stellen, wenn sie nicht ausdrücklich vom Kunden gewünscht oder bestellt wurden.
Kostenloses Wasser im Restaurant?
Gerade bei Hitze kann der Preis fürs Wasser zum Essen durchaus eine Rolle auf der Restaurant-Rechnung spielen. In Urlaubsländern wie Frankreich und Spanien beispielsweise ist das Ausschenken von kostenlosem Leitungswasser gesetzlich vorgeschrieben. Fragt man nach einer "carafe d’eau" zum Essen, muss das Restaurant diese servieren. Die Lokale sind dort verpflichtet, auf der Speisekarte oder in einer Auslage deutlich darauf hinzuweisen, dass die Gäste kostenloses Trinkwasser bestellen können.
Was tun, wenn das Essen nicht schmeckt?
Ist das Essen objektiv qualitativ nicht einwandfrei (zum Beispiel verbrannt oder das Steak blutig statt durch, wie ausdrücklich bestellt), muss der Gast unverzüglich reklamieren. Der Wirt muss das Essen gegen ein einwandfreies Gericht umtauschen oder wenn er dazu nicht in der Lage ist, den Preis reduzieren beziehungsweise nicht berechnen. Ist das Essen dagegen landestypisch korrekt zubereitet und trifft nur den persönlichen Geschmack nicht, hat man keine Rechtsansprüche.
Wo beschwert man sich über Lokale?
In Spanien und Portugal kann der Gast ein Beschwerdebuch oder -formular (Livro de reclamações bzw. Hojas de reclamaciones) verlangen, das an zuständige Behörden geht. Manchmal lassen sich Probleme schon durch die Frage nach dem Beschwerdebuch lösen. Erster Schritt sollte immer die Reklamation vor Ort sein. Auch eine negative Bewertung in sozialen Netzwerken kann Wirkung zeigen.
Mietwagen: Unnötige Zusatzversicherung
Probleme gibt es auch immer wieder mit Mietwagen im Ausland, zum Beispiel in dieser konkreten Situation: Bei der Mietwagen-Abholung am Flughafenschalter auf Mallorca ging alles sehr schnell, schließlich warteten hinter dem deutschen Urlauber noch viele weitere Kunden. Er unterschrieb Papiere für den Empfang des Fahrzeugs und die Kaution – und unbemerkt einen Vertrag über ein zusätzliches "Premium-Schutzpaket", das ihm untergeschoben worden war. Dabei hatte er zu seinem Wagen bereits einen Komplettschutz vorab über ein Portal gebucht.
Solche Fälle sind bei den ADAC Juristinnen und Juristen wohlbekannt: Immer wieder berichten Mitglieder davon, dass ihnen Autovermieter vor Ort unnötige Zusatzversicherungen aufgedrängt haben. Was Sie bei der Buchung beachten sollten, und was Sie bei Problemen tun können: ADAC Rechts-Tipps zur Automiete im In- und Ausland.
Weitere Tipps für den Auto-Urlaub
In Italien sind Reisende oft überrascht von einer besonderen Regel an Tankstellen: Vielerorts gibt es noch Zapfsäulen mit Tankservice, der dort "Servito" heißt. Dann übernimmt ein Tankwart das Betanken des Fahrzeugs und das kann einen erheblichen Aufpreis kosten. Das Risiko, den Aufpreis bezahlen zu müssen, besteht auch, wenn man zwar selbst tankt, dies aber an einer Servito-Zapfsäule getan hat, an der der höhere Preis angeschrieben ist.
An Autobahntankstellen sollten sich Urlauber gegen Versuche wehren, ihnen zum Beispiel neue Scheibenwischer zu verkaufen, obwohl die alten noch gut sind, oder unnötigerweise Motoröl nachzufüllen etc. Und beim Bezahlen gilt generell: Den Geldschein erst aus der Hand geben, wenn das Wechselgeld auf dem Tisch liegt.
Aber auch beim Tanken mit der Kreditkarte sollte man aufmerksam sein. Eine Busfahrerin berichtet von Abzocke in Neapel: Der Tankwart verlangte ihre Karte ein zweites Mal, weil etwas nicht funktioniert habe. Auf der Rechnung bemerkte sie erst später einen völlig überhöhten Betrag. Einige Zeit danach sei dann zusätzlich auch noch der korrekte Betrag abgebucht worden. "Aufpassen beim Tanken!", schreibt sie in ihrer Mail ans ADAC Team.
Vom Spiegeltrick in Italien berichten immer wieder ADAC Mitglieder: Betrüger behaupten, man habe im Vorbeifahren ihr Auto gestreift und den Außenspiegel beschädigt. Das zeige ein schwarzer Streifen – angebracht vom Gauner, der nun Geld fordert. Wer den Trick kennt, besteht darauf, die Polizei zu rufen, dann ziehen die Betrüger meist ab.
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Mitarbeit: Zoe Wallraff