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Reiserücktritt - Stornierung einer gebuchten Reise
Was ist ein Reiserücktritt?
Ein Reiserücktritt ist die Stornierung einer gebuchten Reise aufgrund eines versicherten Grundes wie schwere, unerwartete Erkrankung oder Jobverlust vor der Reise.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich gegen den hohen finanziellen Verlust, die mit der Stornierung einer Reise in den meisten Fällen einhergeht, schützen. Sie übernimmt die vertraglich geschuldeten Storno- und Umbuchungskosten, die zum Beispiel Hotelbetriebe und Fluggesellschaften bei einem Reiserücktritt in Rechnung stellen.
Diese Themen finden Sie auf dieser Seite
Welche Leistungen erhalte ich bei einem Reiserücktritt?
Reiserücktritt: Schutz vor der Reise
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten
Kostenerstattung für Reisevermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren
Erstattung der vertraglich geschuldeten Umbuchungskosten
Kostenerstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Reiserücktritt eines Mitreisenden
Erstattung bei verspätetem Reiseantritt von zusätzlichen Kosten wie zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten oder nicht genutzte Reiseleistungen
Kostenerstattung bei verspätetem Reiseantritt durch Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
Kostenerstattung bei verspätetem Reiseantritt ausgelöst durch Panne/Unfall des eigenen Kraftfahrzeugs
Erstattung von Betreuungs- oder Pflegekosten von Angehörigen, die schwer und unerwartet vor der Reise erkranken
Beratung bei einem Reiserücktritt in ADAC Qualität
Welche Gründe sind bei einem Reiserücktritt versichert?
Die Leistungen ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie für einen Reiserücktritt nur dann in Anspruch nehmen, wenn ein dafür versicherter Grund bzw. versichertes Ereignis vorliegt:
Schwere, unerwartete Erkrankung vor Reisebeginn
Schwere Unfallverletzung vor Reisebeginn
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Arbeitsplatzwechsel bzw. -verlust
Wiederholung von Schulprüfungen
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Versicherte Ereignisse bei einem Reiserücktritt - Beispiele
Sie werden vor der Reise krank und Ihr Arzt attestiert Ihnen eine Reiseunfähigkeit, Sie müssen aufgrund schwerer,unerwarteter Erkrankung von Ihrer gebuchten Reise zurücktreten. Bereits eine Mittelohrentzündung kann als schwere, unerwartete Erkrankung für eine Flugreise gelten.
Ihr Adoptivkind (20), das im Rahmen eines Familienvertrages abgesichert ist, wird vor der Reise geimpft, entwickelt eine Impfunverträglichkeit und kann daher nicht in den Urlaub fahren. Sie müssen als gesamte Familie von der Reise zurücktreten.
Ihre Schwiegermutter, die mitreist, erhält vor Antritt der Reise eine gerichtliche Ladung. Der Gerichtstermin findet im Zeitraum Ihrer Reise statt. Sie müssen die Reise stornieren.
Reiserücktritt bei Todesfall in der Familie
Ein unerwarteter Todesfall eines Angehörigen ist schmerzlich genug. Doch was ist, wenn Sie eigentlich in den Urlaub fahren wollten und die Reise gebucht haben? An Urlaub ist nicht mehr zu denken. Neben der Klärung Ihrer familiären Angelegenheiten müssen Sie sich auch um die Stornierung Ihrer Reise kümmern. Mit einer Reiserücktrittsversicherung zahlt die Versicherung Ihre Stornokosten, wenn ein Todesfall folgender Angehöriger eintritt:
Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder
Eltern und Schwiegereltern
Geschwister
Großeltern
Enkel
Onkel und Tante
Nichten und Neffen
Wann sollte eine Reise storniert werden?
Um die Stornokosten möglichst gering zu halten, muss die Reisebuchung unverzüglich storniert werden, wenn ein versicherter Grund eintritt. Je später Sie stornieren, desto höher werden die Stornokosten.
Falls Sie nicht direkt stornieren, weil Sie noch abwarten möchten, ob eine schwere, unerwartete Erkrankung sich noch bessert, sollten Sie berücksichtigen, dass die Versicherungsleistung möglicherweise gekürzt werden kann. Wägen Sie daher ab, ob Sie eine Reise direkt stornieren oder abwarten.
Denken Sie auf alle Fälle daran, sich eine Reiseuntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Probleme beim Arzt attestieren zu lassen - das Attest können Sie später in einer Reiserücktrittsversicherung einreichen.
Wie kann ich mich beim ADAC gegen einen Reiserücktritt versichern?
Die Reiserücktrittsversicherung vom ADAC bietet Ihnen finanzielle Absicherung bei Reiserücktritt in drei verschiedenen Tarifen. Im Tarif Basis bereits ab 31,70 € im Jahr. Sie haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Reisepreisstufen (1.000 € - 20.000 €) und einem
Einzelvertrag: Schutz für Sie als Versicherungsnehmer
Familienvertrag: Schutz für Sie + Ihre Familie
(Mitversicherte Personen = Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft sowie Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bis zum 23. Geburtstag in häuslicher Gemeinschaft)
Sie können den finanziellen Schutz gegen Reiserücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen, auch nach Reisebuchung.
Wenn Sie Last Minute buchen - Reisebuchung + Reiseantritt < 14 Tage, sogar kurzfristig bis 3 Tage nach der Buchung. Sie schließen einmalig ab und sind weltweit das ganze Jahr über, auf allen privaten Reisen, versichert.
Wann erhalte ich die Leistungen bei einem Reiserücktritt, wann nicht?
Die ADAC Versicherung AG bietet Leistungen bei Reiserücktritt in drei verschiedenen Tarifen an. Also dann, wenn Sie Ihre gebuchte Reise vor Antritt stornieren müssen.
Bei Reiserücktritt erhalten Sie Leistungen,
wenn Sie als versicherte Person Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können und die Reise stornieren müssen
wenn eine mitversicherte Person aus dem Familienvertrag die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann und daher die Reise storniert werden muss
wenn Sie auf Ihrer Reise die Anreise mitgebucht haben und die Reise aus einem versicherten Grund erst verspätet antreten können
wenn ein öffentliches Verkehrsmittel mindestens 2 Stunden Verspätung hat und Sie deshalb das mitgebuchte Anschlussverkehrsmittel verpassen und damit die Hinreise verspätet fortsetzen
Bei Reiserücktritt erhalten Sie keine Leistungen,
wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung von dem Eintritt des Versicherungsfalles wussten bzw. damit rechnen mussten
wenn der Versicherungsfall wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie, Terrorwarnungen oder Anschlägen eingetreten ist
wenn Sie mit einer Täuschung versuchen, die Höhe oder den Grund der Leistung zu beeinflussen
Die Darstellung der Inhalte des Reiserücktritt ist verkürzt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Wie berechnet sich der Beitrag, wenn ich mich gegen einen Reiserücktritt schützen will?
Berechnen Sie Ihren Schutz gegen Reiserücktritt in 2 Minuten. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Ihrem Alter: Beitragsänderungen ab 66 Jahren und ab 76 Jahren
Ihrem gewählten Tarif: Basis, Exklusiv oder Premium
Ihrer Vertragsart: Einzel- oder Familienvertrag
Ihrer Versicherungssumme: wählbare Stufen zwischen 1.000 € - 20.000 €
Ihrer Selbstbeteiligung: mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung möglich
Ihrem Zahlungsrhythmus: monatlich oder einmal jährlich
Ihrer ADAC Mitgliedschaft: ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt
Was sollte ich noch über einen Reiserücktritt wissen?
Kann ich mich auch dann noch absichern, wenn ich die Reise schon gebucht habe?
Sie können sich gegen einen Reiserücktritt auch dann noch versichern, wenn Sie bereits gebucht haben. In der Reiserücktrittsversicherung gilt in allen Tarifen eine Frist von 14 Tagen vor Reiseantritt.
Buchen Sie Ihre Reise last minute (Reisebuchung und Reiseantritt < 14 Tage Differenz), haben Sie sogar die Möglichkeit, bis 3 Tage nach Buchung abzuschließen.
Wer ist in der Reiserücktrittsversicherung geschützt und wer kann ein versichertes Ereignis auslösen?
Versicherte Person = Sie selbst als Versicherungsnehmer im Einzelvertrag
Mitversicherte Personen = Personen, die auch Versicherungsschutz genießen, also Ihre Familie im Rahmen des Familienvertrages
(Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, Ihre Kinder sowie die Kinder Ihres Partners bis zum 23. Geburtstag)
Risikopersonen = Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können und dadurch einen Versicherungsfall auslösen. Die Leistungserbringung erfolgt gegenüber dem Versicherungsnehmer.
1. Sie selbst als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
3. bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen. Als Angehörige gelten die unter 1. und 2. genannten Personen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind sowie deren Angehörige, die unter Nr. 2 und Nr. 3 aufgezählt sind. Insgesamt können 8 von den genannten Personen mitreisen.
Wie wähle ich die richtige Versicherungssumme für einen Reiserücktritt?
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen Reiserücktritt berechnen, haben Sie die Reisepreisstufen (=Versicherungssummen) zwischen 1.000 - 20.000 € zur Auswahl. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, dann sollten Sie den höchsten Reisepreis als Versicherungssumme wählen.
Haben Sie den Reiserücktritt im Familienvertrag gewählt, um sich und Ihre Familie abzusichern, dann ist bei einer gemeinsamen Reise der Reisepreis aller versicherten Personen zusammen maßgebend für die Versicherungssumme. Wenn Sie getrennt verreisen, der höchste Reisepreis der mitversicherten Personen.
Kann ich meinen Schutz gegen Reiserücktritt im Tarif Basis der Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, wenn für mein Reiseziel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt?
Eine Reisewarnung ist kein versichertes Ereignis. Es besteht deshalb kein Versicherungsschutz. Bitte wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Alle benötigten Daten sind bei uns eingegangen. Wir prüfen diese nun und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Ihr ADAC-Team
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