
Häufige Fragen zu einem bestehenden ADAC Rechtsschutz
Fragen zum bestehenden Vertrag oder Vertragsänderung
Wenn Sie einen „alten“ ADAC Verkehrs-Rechtsschutz haben, können Sie diesen jederzeit auf den neuen ADAC Rechtsschutz (ADAC RB 2018) nach dem Bausteine Prinzip umstellen. Eine Umstellung ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Kontakt:
Kontaktformular Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar)
ADAC vor Ort
Wenn Sie bereits einen „neuen“ ADAC Rechtsschutz nach dem Bausteine-Prinzip (ADAC RB 2018) haben, ist eine Anpassung der Bausteine auch nach Vertragsabschluss jederzeit möglich.
- Eine Erweiterung der Bausteine ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung
- Eine Reduzierung der Bausteine wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie in unserem Online-Tarifrechner keine Vertragsanpassung durchführen können.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktformular Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar)
ADAC vor Ort
Ja , eine Anpassung der Zahlweise ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden. Bitte beachten Sie aber:
- Verringern Sie die Jahresraten, z. B. von monatlicher auf jährliche Zahlweise, erfolgt dies zum gewünschten Termin.
- Erhöhen Sie die Jahresraten, z. B. von jährlicher auf monatliche Zahlung, ist dies erst zum Beginn des neuen Versicherungsjahres möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anpassung der Zahlweise online nicht möglich ist.
Wenn Sie Ihre Zahlweise anpassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktformular Tel.: 0800 5 12 10 06 (Montag bis Samstag von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar)
ADAC vor Ort
Nein, es erfolgt keine automatische Änderung Ihres ADAC Rechtsschutz. Möchten Sie den ADAC Rechtsschutz 60+ mit seinem angepassten Versicherungsschutz, wandeln wir den Vertrag gern für Sie um. Bitte beachten Sie aber, dass auch Personen, die über Sie mitversichert sind, dann unabhängig von deren Alter denselben Versicherungsschutz haben wie Sie. Dies kann im Berufs-Rechtsschutz zu Nachteilen führen.
Ja, eine Zahlung ist grundsätzlich jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich möglich (inkl. Ratenzahlungszuschlägen).
Bitte beachten Sie: Der Verkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug kann immer nur jährlich gezahlt werden.