Wer zahlt die Kosten für den Anwalt?

Ein Anwalt schüttelt einer Frau die Hand am Tisch bei einer Besprechung
Wer zahlt den Anwalt?© iStock.com/Sarinyapinngam

Was kostet ein Anwalt, wenn man eine Forderung durchsetzen oder Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen will? Und wer übernimmt die Anwaltskosten?

  • Streit vor Gericht: Welche Partei muss die Anwaltskosten übernehmen?

  • Außergerichtliche Einigung: Muss jede Partei den Anwalt selbst bezahlen?

  • Bußgeldverfahren: Was gilt für die Anwaltskosten?

Schadenersatz nach einem Unfall fordern, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen oder Ärger in der Werkstatt klären: In manchen Situationen braucht man Hilfe von einem Anwalt. Doch was kostet das, und wer bezahlt die Anwaltskosten? Bei dieser Frage muss man unterscheiden, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder ob man sich außergerichtlich mithilfe eines Anwalts einigt.

Kosten für die Erstberatung

Die Anwaltskosten sind gesetzlich festgelegt. Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann bis zu 190 Euro plus Mehrwertsteuer (insgesamt also 226,10 Euro) kosten. Anwälte können jedoch mehr verlangen, wenn Sie zum Beispiel eine Honorarvereinbarung unterschreiben. Manche Kanzleien bieten aber auch eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hier lohnt es sich nachzufragen.

Als ADAC Mitglied können Sie sich für eine kostenlose Erstberatung zu Themen rund um die Mobilität an die ADAC Clubjuristinnen und Clubjuristen oder einen ADAC Vertragsanwalt wenden.

Wie viel kostet der Anwalt?

Anwaltsgebühren sind gesetzlich geregelt und werden (wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren hängen zum Beispiel von der Höhe des angefochtenen Bußgelds oder des geforderten Schadenersatzes bei der Unfallregulierung ab. Da es weitere Stellschrauben gibt, ist die Ermittlung recht kompliziert.

Außergerichtliche Anwaltskosten

Beauftragen Sie einen Anwalt, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, ohne vor Gericht zu gehen, stellt Ihnen die beauftragte Kanzlei eine Rechnung. Diese müssen sie zunächst selbst bezahlen. Denn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung muss in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst tragen.

Es muss aber immer eine Pflicht­verletzung des Gegners vorliegen, die die Beauftragung eines Anwalts erforderlich macht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Gegner mit einer Leistung in Verzug ist.

In manchen Fällen kann man die Kosten aber als Teil eines Schadenersatzanspruchs beim Gegner geltend machen, zum Beispiel bei der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall.

Ansprüche an Anwalt abtreten

Tipp: Treten Sie Ihre Schadenersatzansprüche an den Anwalt ab. Mit einer Abtretungserklärung kann er sein Honorar zum Beispiel direkt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung abrechnen.

Anwaltskosten beim Gerichtsverfahren

Sicher kennen Sie den Spruch: "Wer vor Gericht verliert, muss alle Kosten tragen". Aber so einfach ist das nicht. Denn die beauftragte Kanzlei wird oft schon vor dem Gerichtsverfahren tätig. Daher kann sie zum Beispiel die entstandenen Beratungsgebühren vorab verlangen.

  • Gewinnt man das Gerichtsverfahren, ist es wichtig, bei Gericht einen Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen. Das Gericht erlässt dann einen sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss. Dieser umfasst die bereits gezahlten Anwaltskosten und die durch das Verfahren zusätzlich entstandenen Kosten. Der Beschluss ist ein vollstreckbarer Titel, mit dem man von der Gegenseite die Erstattung verlangen kann.

  • Hat man vor Gericht nur teilweise Erfolg, teilt das Gericht die Kosten auf. Beispiel: Bekommen Sie nur 60 Prozent Ihrer Forderung zugesprochen, muss der Gegner auch nur 60 Prozent Ihrer Anwaltskosten zahlen. Den Rest müssen Sie selbst tragen.

Achtung: Zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht muss jede Partei in erster Instanz die Anwaltskosten selbst tragen. Das gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Anwaltskosten bei einem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Verursacherin oder der Verursacher bzw. die Versicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Dazu gehören auch die Kosten für die Kanzlei, die bei der Regulierung des Schadens hilft.

Verlangen Sie zunächst vollen Schadenersatz, bekommen bei der Regulierung des Schadens aber eine Teilschuld an dem Unfall, werden die Kosten für den Schaden und den Anwalt nur anteilig erstattet. Für die Festlegung dieser Haftungsquote prüfen die beteiligten Haftpflichtversicherungen den Sachverhalt. Dabei berücksichtigen sie zunächst die Angaben von Unfallbeteiligten und Zeugen. 

Beispiel für Teilschuld: Max und Moritz haben einen Autounfall. Max hat letztlich zu 80 Prozent und Moritz nur zu 20 Prozent Schuld an dem Unfall. Die Anwaltskosten werden in diesem Fall (ebenso wie alle anderen Schadenspositionen) wie folgt verteilt:

  • Die Haftpflichtversicherung von Max zahlt 80 Prozent der Anwaltskosten von Moritz.

  • Die Haftpflichtversicherung von Moritz übernimmt 20 Prozent der Anwaltskosten von Max.

Verlangt man vor Gericht aber von der gegnerischen Versicherung von vornherein nur Schadenersatz in Höhe der Teilschuld, muss die Versicherung die Anwaltskosten in voller Höhe erstatten. Das gilt aber nur, wenn die Haftungsquote rechtlich richtig eingeschätzt wurde.

Anwaltskosten bei Einspruch gegen Bußgeld

Wollen Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, können Sie als Beschuldigter bzw. Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch bei der Bußgeldstelle kostet außer dem Porto nichts.

Lehnt die Bußgeldbehörde den Einspruch ab, geht er an das zuständige Gericht. Die Gerichtskosten betragen zehn Prozent des Bußgelds, mindestens aber 55 Euro. Schalten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ein, kommen die dadurch verursachten Kosten hinzu. Kommt es vor Gericht zu einem Freispruch, zahlt die Staatskasse.

Werden Sie verurteilt oder nehmen Sie den Einspruch zurück, tragen Sie als Beschuldigter bzw. Beschuldigte die Kosten für das gerichtliche Bußgeldverfahren und Ihre Anwaltskosten. Wird das Verfahren eingestellt, müssen Sie zumindest Letztere selbst tragen.

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Rechtschutzversicherung kann helfen

Geht es um Anwalts- oder Gerichtskosten, kann eine entsprechende Versicherung helfen. Sie trägt diese Kosten, wenn sie die Kostendeckung zugesagt hat. Das gilt auch für die Kosten der Gegenseite, sollte man einen Gerichtsprozess verlieren. Auch der ADAC bietet eine Rechtschutzversicherung an.

Anwalt zu teuer: Was tun?

Außergerichtlich kann der Anwalt nach Vereinbarung auch geringere Gebühren verlangen. Auch ein Verzicht auf die Gebühren ist im Rahmen der Beratungshilfe als Sozialleistung möglich, wenn sich Bürger und Bürgerinnen den Anwalt nicht leisten können. Dazu muss man beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.

Kann eine Partei die Kosten für einen Prozess gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen, kann ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen. Voraussetzung ist aber, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellt in der Regel der Anwalt.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Erscheint die Höhe der Anwaltsgebühren zu hoch oder hat der Anwalt Fehler gemacht und ist eine Einigung nicht möglich, kann man sich an die kostenlose Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten bis 50.000 Euro.