Verkehrsgerichtstag in Goslar: KI-Einsatz gegen Handyverstöße

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Von Christof Henn

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Eine Frau liest beim Autofahren Nachrichten auf ihrem Handy
Ablenkung am Steuer: Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wird über eine KI-gestützte Erfassung von Handyverstößen diskutiert© Shutterstock/Andrey_Popov/

Handyverstöße, Promillegrenzen für Rad- und Pedelecfahrer, Bußgelder aus dem Ausland und gebrauchte Ersatzteile bei der Regulierung von Schäden sind wichtige Themen auf dem 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag.

  • Führerschein: Diskussion über Reformvorschläge

  • Privatinkasso-Verbot: ADAC begrüßt neue Richtlinie

  • Alkohol auf dem Fahrrad: Braucht es neue Grenzwerte?

Juristinnen und Juristen, Entscheidungsträgerinnen und -träger von Ministerien sowie Vertreter und Vertreterinnen von Polizei und Verbänden diskutieren ab dem 28. Januar auf dem 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar über aktuelle Themen und verabschieden Empfehlungen für den Gesetzgeber. Die wichtigsten Themen des größten verkehrsrechtlichen Kongresses im Überblick.

Monocam erfasst Handyverstöße

Auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz wird seit April 2025 das KI-gestützte Überwachungssystem Monocam eingesetzt, das automatisch Handyverstöße am Steuer erfassen soll. Aus Sicht des ADAC ist es wichtig, moderne Technik mit einzubeziehen, um Handyverstöße konsequent verfolgen zu können, gerade auf Autobahnen. Gleichzeitig wirft der Einsatz der Technologie rechtliche und technische Fragen auf, die in Goslar erörtert werden.

Für den ADAC ist der Datenschutz beim Einsatz der Monocam wichtig. Ein flächendeckender Einsatz setzt nach Ansicht des Clubs eine klare rechtliche Regelung voraus: für den Einsatz, die Beweisführung und die Ahndung des Handyverstoßes.

Schuldprinzip muss auch bei EU-Bußgeldern gelten

Bußgelder für Verkehrsverstöße im EU-Ausland können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Besonders wichtig ist dabei die deutsche Fahrerhaftung. Das heißt, dass ein eigenes Verschulden nachgewiesen werden muss, wenn ein Verstoß geahndet wird.

Die Cross-Border-Enforcement-Richtlinie (CBE) der EU könnte dazu führen, dass ausländische Forderungen, die auf Halterhaftung beruhen, auch hierzulande vollstreckt werden. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollte der Gesetzgeber aus Sicht des ADAC jedoch unbedingt am Schuldprinzip festhalten. Eine Vollstreckung darf nicht stattfinden, wenn der Kfz-Halter geltend macht, nicht selbst gefahren zu sein.

Der ADAC begrüßt hingegen ausdrücklich das in der CBE-Richtlinie vorgesehene Verbot des Privatinkassos. Besonders Italien ist in den vergangenen Jahren in den Fokus geraten: Dort lassen Behörden Verkehrsverstöße deutscher Autofahrer häufig von privaten Inkassodienstleistern einfordern – etwa bei Tempoverstößen oder Fahrten in verkehrsbeschränkte Innenstädte.

Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Bußgelder hält der ADAC für eine staatliche Aufgabe. Der Gesetzgeber sollte daher bereits vor Inkrafttreten des Verbots 2029 Maßnahmen schaffen, um die private Verfolgung ausländischer öffentlich-rechtlicher Geldsanktionen in Deutschland zu unterbinden.

Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs

Wer alkoholisiert mit dem Rad oder Pedelec unterwegs ist, wird erst ab 1,6 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr belangt. Unterhalb dieser Grenze müssen Rad- und Pedelecfahrer nur bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen Konsequenzen fürchten.

Eine Polizistin mach eine Alkoholkontrolle bei einem E-Scooter Fahrer
Alkoholkontrolle eines E-Scooter-Fahrers, für den wie für Pkw-Fahrer 0,5 Promille gilt© imago images/Overstreet

Anders ist das bei der Nutzung von E-Scootern, die rechtlich als Kraftfahrzeug bewertet werden. Hier drohen ab 0,5 Promille ein Bußgeld ab 500 Euro und mindestens ein Monat Fahrverbot.

In Goslar wird diskutiert, ab welcher Grenze alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen und ob bzw. ab welchem Wert dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte.

Der ADAC begrüßt die Initiative des Verkehrsgerichtstages, die aktuelle Rechtslage zu prüfen und Empfehlungen für eine sachgerechte und differenzierte rechtliche Behandlung dieser Fahrzeuggruppen unter Alkoholeinfluss zu erarbeiten.

Gebrauchte Ersatzteile: Eigentümer muss entscheiden können

Der Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich des Weiteren mit dem Einsatz gebrauchter Ersatzteile in der Schadensregulierung. Aus rechtlicher Sicht ist die Frage, ob und wie sie in der Regulierung der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Einsatz kommen können. Nach geltendem Recht besteht ein Anspruch auf Einbau von Neuteilen. Diskutiert wird, ob aus Gründen der Nachhaltigkeit eine Reparatur mit Gebrauchtteilen zumutbar wäre.

Der ADAC fordert faire rechtliche Rahmenbedingungen. Allein der Geschädigte muss die Entscheidung treffen, ob und wie er reparieren möchte. Durch gebrauchte Ersatzteile darf dem Geschädigten zudem kein Nachteil entstehen; eine lückenlose und transparente Qualitätsprüfung ist unerlässlich. Auch Herstellergarantien, wie bei Durchrostung, könnten durch Einsatz von gebrauchten Teilen hinfällig werden.

Für den ADAC ist wichtig, dass sicherheitsrelevante Komponenten, wie etwa Lenkung oder Bremsanlage, stets durch Neuteile ersetzt werden sollten.

Fahrausbildung: Vereinfachen, Qualität sichern, Kosten senken

In Goslar werden sich Expertinnen und Experten außerdem mit den Ursachen für die Durchfallquoten bei der Führerscheinprüfung und möglichen Maßnahmen zur Kostenreduzierung beschäftigen: Verkürzung der praktischen Prüfung, Reduzierung des Theoriefragenkatalogs, flexibler Einsatz digitaler Lernformate und die erweiterte Nutzung von Fahrsimulatoren.

Aus Sicht des ADAC liegen mit den Reformvorschlägen von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder relevante Eckpunkte vor. Positiv sei, dass Fahrschulen dann die Möglichkeit haben sollen, Online-Theorieunterricht und den spezifischen Einsatz von Simulatoren auszuweiten. Die Fahrschulen können dann selber entscheiden, ob sich so Kosten reduzieren lassen. An der Qualität der Ausbildung darf es keine Abstriche geben.

Fahrschulen sollen weiterhin mit ihrer Erfahrung und Expertise eine Schlüsselrolle einnehmen. Für den ADAC ist wichtig, dass auch in Zukunft jungen Menschen eine bezahlbare und sichere Fahrausbildung möglich gemacht wird. Mobilität darf kein Luxus sein.