Ausweitung der Lkw-Maut seit Juli: Für wen gilt die Handwerkerausnahme?
Die Lkw-Maut in Deutschland gilt seit Juli 2024 für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Aufgrund einer neuen Handwerkerausnahme müssen viele Unternehmer und Selbstständige nicht zahlen. Diese Regeln gelten.
Grenze für Mautpflicht sinkt von 7,5 auf 3,5 Tonnen
Ausnahmen für bestimmte Fahrten von Handwerksbetrieben
Betroffene Fahrzeuge sollten für Handwerkerausnahme registriert werden
Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt seit 1. Juli 2024 für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen. Voraussetzung: Sie sind für den Güterkraftverkehr bestimmt oder werden dafür genutzt. Fahrten von Handwerksbetrieben bleiben in bestimmten Fällen mautfrei. Ob Handwerker-Fahrzeuge von der Straßengebühr ausgenommen sind, hängt allerdings immer von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.
Neue Lkw-Maut über 3,5 Tonnen: Sind auch Wohnmobile betroffen?
Wie wirkt sich ein Anhänger aus?
Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat. Ein Anhänger hinter einem Fahrzeug mit genau 3,5 Tonnen tzGm (oder weniger) führt nicht zu einer Mautpflicht.
Die neue Handwerkerausnahme gilt, wenn Mitarbeitende eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug über 3,5 und unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse unterwegs sind und
Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Auch für Rückwege und Leerfahrten müssen Handwerksbetriebe ab Sommer weiterhin keine Lkw-Maut zahlen, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Fällen stehen.
Liste der Handwerkerberufe
Eine Liste aller Handwerkerberufe, deren Vertreter von der Mautpflicht in Deutschland befreit beziehungsweise die der Handwerkerausnahme unterliegen können, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Bei diesen Fahrten fallen Mautgebühren an
Die Handwerkerausnahme gilt nicht für gewerbliche Transporte für Dritte und bei Fahrten, bei denen industriell gefertigte Güter ausgeliefert werden. Mautpflichtig sind außerdem Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten. Bei Kontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität müssen die Fahrzeuginsassen belegen können, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Lkw-Maut-Befreiung erfüllt. Zum Beispiel durch eine Handwerks-/Gewerbekarte, die Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge.
Gemischte Fahrten: Welcher Zweck überwiegt?
Bei gemischten Fahrten mit unterschiedlichen Zwecken kommt es darauf an, welcher Zweck überwiegt. Dient die Fahrt überwiegend dazu, handwerkliche Dienstleistungen durchzuführen oder handwerklich hergestellte Güter auszuliefern, ist sie mautfrei.
Für alle Fahrten, die nicht die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme erfüllen, fallen streckenbezogene Mautgebühren an. Die Buchung und Bezahlung ist vor Fahrtantritt über die Toll Collect-App oder die Toll Collect-Website möglich. Bei regelmäßigen Mautfahrten empfiehlt Toll Collect, eine On-Board Unit (OBU) im Fahrzeug einzubauen. Dieses Gerät sendet die Fahrtdaten an die zentrale Mauterhebungsstelle, die den fälligen Betrag kalkuliert und eine Abrechnung erstellt.
Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren
Auf der Internetseite von Toll Collect können Handwerker vorab freiwillig ihre Firma und die Fahrzeuge registrieren, die unter die Lkw-Maut-Ausnahme fallen. Mit diesen Informationen ließen sich Unterwegs-Prüfungen durch den Mautkontrolldienst sowie mögliche behördliche Verfahren minimieren, erklärt Toll Collect. Denn das automatische System aus Kontrollbrücken und -säulen kann nur von außen erkennen, ob es sich um ein mautpflichtiges Fahrzeug über 3,5 Tonnen handelt.
Toll Collect stellt registrierten Handwerksbetrieben für alle Fahrzeuge über 3,5 und unter 7,5 Tonnen tzGm die Bordgeräte für die automatische Mauteinbuchung kostenlos zur Verfügung. Sie können zwischen Windshield-OBUs und DIN-Schacht-OBUs wählen, die sich je nach Bedarf ein- oder ausschalten lassen. Beide funktionieren gleich. Der Einbau der Fahrzeuggeräte erfolgt in einer der 1300 Servicepartner-Werkstätten. Die Kosten dafür sind nicht festgelegt und können variieren.