Sturm: Wer haftet für umgekipptes Baustellenschild?

Ein Baustellenschild muss ordnungsgemäß gesichert sein
Ein Baustellenschild muss ordnungsgemäß gesichert sein© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ein Autofahrer parkt in der Nähe eines Baustellenschilds. Für die Nacht ist ein starker Sturm angekündigt, und prompt fällt beim Sturm das Schild aufs Auto. Kann der Autobesitzer Schadenersatz von der Stadt verlangen? Darüber hatte das Landgericht Köln zu entscheiden.

Der Fall: Ein Autofahrer parkte seinen Wagen am Abend vor einem Sturm vor seinem Haus auf einem Parkplatz in der Nähe eines Verkehrsschilds. Das Schild war an einer Straßenbaustelle aufgestellt, die die Stadt in Auftrag gegeben hatte. Im Sturm fiel es in der Nacht bei Windstärke 11 auf das Auto und hinterließ eine tiefe Schramme. Der Autobesitzer verlangte den entstandenen Schaden von knapp 3400 Euro von der Stadt ersetzt. Er argumentierte, das Schild sei nicht gut genug gesichert gewesen. Als die Stadt die Zahlung verweigerte, ging die Sache vor Gericht.

Starker Sturm: Verkehrsschild verursacht Schaden am Auto

Das Gericht wies die Klage ab. Es liege keine Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht vor, das Schild sei ausreichend gesichert und befestigt gewesen. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass das Schild von der Baufirma ordnungsgemäß aufgestellt und mit zwei Fußplatten gesichert worden war. Damit seien die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften eingehalten worden, und das Baustellenschild wäre bis zur Windstärke 8 nicht umgefallen. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sahen die Richter nicht. Der Autofahrer blieb daher auf seinem Schaden sitzen.

LG Köln, Urteil vom 11.2.2022, Az. 5 O 313/19

Hinweis der ADAC Juristinnen und Juristen:

Nachdem das Baustellenschild laut Sachverständigengutachten bis Windstärke 8 standgehalten hätte, lag keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Bei noch stärkerem Wind muss man sein Eigentum selbst schützen, hier liegt höhere Gewalt vor.

Sturmschäden durch zum Beispiel abgerissene Äste, herabfallende Dachziegel, umgefallene mobile Verkehrsschilder oder Hindernisse auf der Fahrbahn werden von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss (notfalls mit Angaben des Wetteramts) nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Beschädigung Sturm herrschte. Das ist bei Wind mit mindestens Windstärke 8 der Fall.