Warum eine Lottogewinnerin ihr Auto nach 10 Jahren zurückgeben will
Wenig Freude über den Lottogewinn: Eine Frau wollte einen gewonnenen VW Golf zurückgeben, weil er vom VW-Abgasskandal betroffen ist. Ist das rechtens? Darüber hatte ein Gericht zu entscheiden.
Der Fall: Eine Frau gewann bereits im August 2008 einen neuen VW Golf im Wert von gut 26.500 Euro in einer Lotterie. Jahre später stellte sich heraus, dass das Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist. Die Frau wollte das Auto 10 Jahre nach dem Gewinn daher an den VW-Konzern zurückgeben und dafür den Wert des Autos ersetzt haben. Sie erhob 2018 Klage gegen den VW-Konzern. Das Landgericht Wuppertal hat die Klage abgewiesen, die Frau ging in Berufung.
Manipulierte Abgassoftware ja – Schaden nein
Auch vor dem Berufungsgericht hatte die Lottogewinnerin keinen Erfolg. Sie hat nach Ansicht der Richter keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Hersteller und kann das Auto nicht an den Hersteller zurückgeben. Der VW-Konzern hat zwar vorsätzlich eine Manipulationssoftware zur Abgasreinigung in dem betreffenden VW Golf verbaut und damit gegen die guten Sitten verstoßen. Der Lottogewinnerin ist aber dadurch kein Schaden entstanden, so die Richter. Sie hat für den Erwerb des Autos nichts bezahlt. Ihr Vermögen ist nur um den Lotterieeinsatz verringert, aber um den Wert des gewonnenen Autos erhöht. Eine Vermögenseinbuße sahen die Richter darin nicht. Sie führten aus, dass der Wert des gewonnenen Autos immer noch deutlich über dem Lotterieeinsatz liegt.
Software-Update ist kein Schaden
Ein Auto mit ordnungsgemäßer Abgassoftware ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt zwar mehr wert als ein Auto mit manipulierter Abgassoftware. Der Sachgewinn der Lotterie bezog sich aber auf eine Sache in der zum Gewinnzeitpunkt vorhandenen Ausführung, so die Richter. Eine solche Sache hat die Frau bekommen. Ihr Vermögen wurde durch den Erhalt des Autos nicht vermindert, auch wenn auf das Auto ein Software-Update aufgespielt werden musste. Die Richter waren daher der Ansicht, dass die Klage auf Rückgabe des Autos unbegründet war. Die Gewinnerin bekam keinen Schadenersatz und musste das Auto behalten.
Bei Rückgabe wäre Nutzungsentschädigung fällig
Die Richter wiesen vorsorglich darauf hin, dass die Gewinnerin sich auf einen etwaigen Schadenersatz die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstandenen Gebrauchsvorteile hätte anrechnen lassen müssen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2021, Az.: I-1 U 196/19