Laterne angefahren, Fahrerflucht: Versicherungsschutz weg

Ein Auto fährt auf einer Straße bei Nacht
Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, riskiert den Versicherungsschutz© Shutterstock/Nickolay Khoroshkov

Egal ob betrunken oder nüchtern: Wer gegen eine Laterne gefahren ist und Unfallflucht begeht, bekommt von seiner Versicherung nichts erstattet.

Der Fall: Ein Autofahrer war am späten Abend schon fast zu Hause angekommen, als er mit circa 20 km/h gegen eine Laterne fuhr. Statt an der Unfallstelle zu warten, ging er zum nahegelegenen Haus seiner Eltern. Die riefen die Polizei und nahmen später mit den Beamten an der Laterne den Unfall auf.

Autofahrer will, dass Versicherung zahlt

Etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall wurde dem Autofahrer Blut abgenommen. Er hatte 2,79 Promille. Der Autofahrer sagte aus, er sei beim Unfall noch nüchtern gewesen. Erst danach habe er eine Flasche Wodka getrunken und sich schlafen gelegt.

Er verlangte für den Schaden an der Laterne und den Schaden am Auto Ersatz von seiner Versicherung. Die weigerte sich zu zahlen. Sie hielt es für nicht glaubwürdig, dass die hohe Alkoholkonzentration von einem sogenannten Nachtrunk komme. Der Autofahrer klagte.

Gericht lehnt Klage des Fahrers ab

Das Landgericht Braunschweig wies die Zahlungsklage gegen die Versicherung in erster Instanz ab. Es ging davon aus, dass der Autofahrer schon beim Unfall alkoholisiert war und deshalb keinen Versicherungsschutz habe. Der Streit ging in die nächste Instanz. Der Gutachter habe nicht ausschließen können, dass er nüchtern gegen die Laterne gefahren sei, argumentierte der Autofahrer.

Versicherung muss bei Unfallflucht nicht zahlen

Der Autofahrer zog seine Berufung schließlich wieder zurück. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte ihm einen eindeutigen rechtlichen Hinweis gegeben: Es komme gar nicht darauf an, wann sich der Autofahrer betrunken habe, so die Richter. Denn den Versicherungsschutz verliere er schon deshalb, weil er Unfallflucht begangen und damit seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt habe.

Der Versicherungsnehmer müsse nach einem Unfall alles zur Aufklärung des Schadens tun. Das umfasse nicht nur die Weitergabe von Informationen, sondern auch das korrekte Verhalten des Fahrers nach dem Unfall. Nur so könne die Versicherung die Umstände des Unfalls und ihre Eintrittspflicht prüfen, führten die Richter aus. Bei einer Alkohol- oder Drogenfahrt wäre die Versicherung zum Beispiel von der Leistung befreit.

Nach Fahrerflucht keine Aufklärung möglich

Der Autofahrer habe diese Überprüfung durch die Fahrerflucht und den behaupteten Nachtrunk erheblich erschwert, so das Gericht. Ob er sich tatsächlich erst nach dem Unfall betrunken hat, könne nach eineinhalb Stunden nicht mehr zuverlässig bestimmt werden. Aber selbst wenn der Autofahrer bei seinem Crash mit der Laterne noch nüchtern gewesen sein sollte, müsste die Versicherung nicht zahlen. Denn er habe in jedem Fall seine Pflicht verletzt, zur Aufklärung des Schadens beizutragen. Der Autofahrer blieb daher auf seinem Schaden sitzen.

LG Braunschweig, Urteil vom 7.5.2020, Az.: 7 O 599/17

ADAC Juristen zur Unfallflucht: Was tun und wer zahlt?

Wer den Schaden verursacht, muss eine "angemessene Zeit" auf den Geschädigten warten. Wie lange das genau, ist gesetzlich nicht definiert und richtet sich nach den Umständen. Verständigen Sie die Polizei, wenn der Geschädigte nach der Wartezeit nicht greifbar ist.

Wer nach einem Unfall ohne zu warten einen Zettel oder seine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer klemmt, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat. Die Strafe richtet sich vor allem nach dem Schaden, den man angerichtet hat. Liegt dieser über 1200 Euro, muss der Unfallfahrer auch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate rechnen.

Außerdem kann es Probleme mit der Kfz- Haftpflichtversicherung geben. Sie reguliert den Schaden des anderen Unfallbeteiligten. Wird der Versicherungsnehmer wegen Unfallflucht schuldig gesprochen, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung aber bis zu 5000 Euro zurückfordern, bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss sogar bis zu 10.000 Euro.

Die Kaskoversicherung zahlt nach einer Unfallflucht den Schaden am eigenen Auto überhaupt nicht: Verlassen der Unfallstelle kann Kaskoschutz kosten