Kein Flug ohne meine Chihuahuas

Porträt eines braunen Kurzhaar-Chihuahua-Hundes mit Sonnenbrille
Streit mit Airline: Familie will nicht ohne ihre Hunde reisen© Shutterstock/Phuttharak

Eine Airline nimmt zwei Chihuahuas nicht mit an Bord. Die Besitzerfamilie will nicht ohne ihre Haustiere fliegen und bricht die Reise nach Dubai ab. Muss sie den Flug trotzdem zahlen? Ein Urteil des Amtsgerichts München.

Der Fall: Eine Münchner Familie beauftragte ein Reisebüro mit der Vermittlung einer Flugreise. Für die drei Familienmitglieder und ihre beiden Chihuahuas sollte es für insgesamt gut 3700 Euro von München über Zürich nach Dubai gehen. Bei der Buchung des Flugs hatten die Münchner betont, die Hunde sollten in der Kabine mitreisen.

Keine Einreise für Hunde nach Dubai

Die Beteiligten wussten nicht, dass nach den Vorschriften der International Air Transport Association (IATA) alle Haustiere, die nach Dubai reisen, als deklarierte Fracht transportiert werden müssen. Sie dürfen weder im Passagier- noch im Frachtraum einer Passagiermaschine mitgenommen werden.

Airline nimmt Hunde nicht mit

Beim Check-in in München erfuhren die Reisenden, dass ihre Hunde ab Zürich nicht in der Kabine angemeldet seien. Eine Erklärung dafür bekamen sie nicht. Die Familie flog nach Zürich. Dort war die Reise dann zu Ende, denn die Airline ließ die Hunde nicht in den Flieger nach Dubai einsteigen. Die Münchner brachen die Reise daraufhin ab. Trotzdem verlangte das Reisebüro das Geld für die Tickets und die Flugvermittlung. Die Familie wollte nicht zahlen, sondern verlangte ihrerseits knapp 200 Euro Schadenersatz für den Corona-Test der minderjährigen Tochter und den Heimtransport der Hunde. Die Sache ging vor Gericht.

Reisebüro klärt Einreiseregeln nicht ab

Das Amtsgericht München gab der Familie Recht. Das Reisebüro habe den Beförderungsvertrag gar nicht abschließen dürfen. Denn bei der Buchung sei von vornherein klar gewesen, dass die Familie ihre beiden Chihuahuas in der Kabine mitnehmen wollte. Die Familie habe die Flüge nur aus diesem Grund über das Reisebüro und nicht selbst im Internet gebucht, so das Gericht.

Der Mitarbeiterin des Reisebüros war das auch bekannt, denn die Beförderung der Hunde in der Kabine habe bei der Buchung von Anfang an im Mittelpunkt gestanden. Sie hätte deshalb vor der Buchung abklären müssen, ob das nach den Vorschriften der IATA zulässig und möglich ist, so das Gericht. Schließlich habe sie täglich mit Fragen zu Einreisebestimmungen zu tun. Das Reisebüro habe keinen Anspruch auf Zahlung der Tickets, weil die Einreise nach Dubai mit Haustieren in der Kabine rechtlich nicht möglich war, und das Reisebüro dies vor der Buchung nicht geklärt habe, so das Amtsgericht.

Schadenersatz für Reisende

Das Gericht führte weiter aus, das Reisebüro habe durch die mangelnde Prüfung der Vorschriften seine Aufklärungs- und Beratungspflicht verletzt. Die Reisenden erfuhren erst in Zürich, dass die Hunde aus rechtlichen Gründen nicht in der Kabine nach Dubai einreisen dürfen. Weil sich die Familie auf die Informationen des Reisebüros verlassen durfte, bekam sie den geforderten Schadenersatz zugesprochen.

AG München vom 2.5.2023, Az.: 114 C 8563/22