Urteil: E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer fällt unter Handyverbot

Auf einem Touchdisplay zu tippen kann teuer werden: Autofahrer, die während der Fahrt eine E-Zigarette bedienen, riskieren ein Bußgeld und Punkte.
Die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt verstößt gegen das Handyverbot. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Mann hatte während der Fahrt auf einem Gerät herumgetippt und wurde dabei von zwei Polizeibeamten beobachtet. Er kassierte ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein. Die Sache ging vor Gericht.
Handyverbot gilt auch für E-Zigarette
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich heraus, dass er gar kein Handy benutzt hatte. Sondern auf einem Touch-Display die Stärke seiner E-Zigarette verstellt hatte. Das falle unter das Handyverbot, so das Gericht der ersten Instanz. Das OLG Köln bestätigte das Urteil.
Obwohl es sich nicht um ein Handy gehandelt hatte, sah das OLG darin die Nutzung eines "elektronischen Geräts mit Berührungsbildschirm". Entscheidend sei nicht die Hauptfunktion des Geräts, sondern das Ablenkungspotenzial durch die Bedienung.
Vape beim Autofahren nicht bedienen
Die Richter des OLG betonten, dass auch Hilfsfunktionen wie die Einstellung der Dampfstärke die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen können – vergleichbar mit dem Verändern der Lautstärke am Handy. Damit liege ein verbotswidriges Benutzen der E-Zigarette vor. Die Folge: Der Fahrer muss 150 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
OLG Köln, Beschluss vom 25.9.2025, Az.: III-1 ORbs 139/25
Hinweis der ADAC Juristen: Das Dampfen mit einer E-Zigarette ohne Touch-Display ist bisher nicht verboten, in der Politik wird aber über ein Verbot diskutiert. Der ADAC rät vom Rauchen im Auto generell ab. In vielen europäischen Staaten ist das Rauchen im Auto schon verboten.