Urteil: Entzug der Fahrerlaubnis nach E-Bike-Unfall mit 1,6 Promille

E-Bike Fahrer fährt über Brücke
Wer betrunken mit dem E-Bike unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein© mauritius images/Maskot

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass Werte ab 1,6 Promille auf dem E-Bike auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hindeuten und somit den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Was dieses Urteil für E-Biker-Fahrer bedeutet.

Im September 2018 war ein E-Bike-Fahrer mit 2,2 Promille im Kreis Düren unterwegs und verursachte einen Unfall. Eine daraufhin erfolgte Begutachtung ergab, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Schließlich wurde im September 2019 die Fahrerlaubnis entzogen. Daraufhin stellte er einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht (VG) Aachen.

Das VG Aachen lehnte den Eilantrag ab. Die Begründung: Der Antragsteller sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Denn nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung deuten Werte ab 1,6 Promille auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten hin und zeigen zudem eine ungewöhnliche Giftfestigkeit.

Gutachter bescheinigten darüber hinaus, dass der E-Bike-Fahrer über einen gewissen Zeitraum einen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol betrieben habe. Was auch eine Haarprobe bestätigte. Gegen den Beschluss kann er nun eine Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster dann entscheidet.

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Nach Alkoholgenuss aufs E-Bike?

In der Adventszeit stehen in vielen Städten rund um die Weihnachtsmärkte Leih-E-Bikes und E-Scooter. Doch was passiert, wenn man nach dem Genuss von Glühwein, Grog oder Punsch damit nach Hause fährt?

Die Kernaussage des E-Bike-Urteils: Nach einem feuchtfröhlichen Weihnachtsmarktbesuch ist E-Bike-Fahren absolut keine Alternative – genauso wie "normales" Fahrradfahren. Denn wer mit zu viel Alkohol im Blut unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein. Wichtig: Auch ein E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) ist keine Alternative – hier gelten sogar dieselben
Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer!

Diese Verkehrsvorschriften gelten für Fahrrad, E-Bike und Pedelec.

Mehr Urteile rund um das Thema Verkehrs- oder Reiserecht, aber auch Urteile zum Schmunzeln können Sie hier finden.

(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 12.12.2019, Aktenzeichen: 3 L 1216/19)

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Katharina Rauner
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