Geldstrafe und Fahrverbot: Saftige Strafe für Drängler
Dichtes Auffahren, Lichthupe: Drängler riskieren Unfälle. Für das gefährliche Verhalten drohen Geldstrafe und Fahrverbot. Das Amtsgericht München hat dazu ein Urteil gefällt.
Der Fall: Ein Audi-Fahrer fuhr auf dem Mittleren Ring in München, vor ihm eine VW-Fahrerin mit ihrer Tochter. In einem Tunnel fuhr der Mann so dicht auf, dass die Fahrerin nicht einmal mehr das Kennzeichen des Audis im Rückspiegel erkennen konnte. Der Audi-Fahrer wollte die Frau dazu bewegen, schneller zu fahren oder die Spur zu wechseln.
Schließlich überholte er, scherte dicht vor dem VW wieder ein und bremste ohne Grund fast bis zum Stillstand ab, um die VW-Fahrerin zu maßregeln. Die Geschädigte konnte nur durch starkes Abbremsen einen Unfall verhindern und hupte. Daraufhin zeigte ihr der Audi-Fahrer den Mittelfinger. Die Sache kam zur Anzeige.
Volles Programm: Drängeln, Überholen, Maßregeln, Mittelfinger
In der Gerichtsverhandlung behauptete der Mann, auf der Fahrt sei nichts Ungewöhnliches vorgefallen. Es müsse sich daher um eine Verwechslung handeln. Die VW-Fahrerin, die vor Gericht als Zeugin befragt wurde, konnte den Vorfall aber ruhig und ohne Widersprüche schildern. Sie erläuterte der Strafrichterin außerdem, dass sie sich bei dem Audi ganz sicher sei. Sie habe sich das Kennzeichen gut gemerkt. Sie und ihre Tochter hätten sich das Kennzeichen gegenseitig vorgesagt und in Erinnerung gerufen, so wie sie das öfter beim Autofahren als Gedächtnisspiel machten.
Strafe für Audi-Fahrer wegen Nötigung und Beleidigung
Außerdem nahm die Richterin ein Foto in Augenschein, das die Tochter an einer Ampel gemacht hatte, an der Mutter und Tochter den Audi-Fahrer kurz nach dem Vorfall wiedergesehen hatten. Auf dem Foto ist das Kennzeichen deutlich zu sehen, und der Fahrer habe deutliche Ähnlichkeit mit dem Angeklagten, führte die Richterin aus. Mutter und Tochter konnten den Drängler auch genau beschreiben.
Die Richterin war davon überzeugt, dass in dieser Sache keine Verwechslung vorlag. Sie verurteilte den Mann wegen Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen von je 30 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten.
Urteil des AG München vom 19.5.2022, Az.: 943 Cs 412 Js 158569/21
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