Unfall beim Aussteigen aus dem Auto

Ein Mann mit Brille steigt aus seinem Auto aus
Beim Aussteigen dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden© iStock.com/DaniloAndjus

Autofahrer dürfen beim Aussteigen andere nicht gefährden. Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken.

Unfall in einer verkehrsberuhigten Zone: Ein Taxifahrer wollte aus seinem am rechten Fahrbahnrand geparkten Auto aussteigen. Er schaute nicht nach hinten, sondern zu seinem Passagier auf dem Beifahrersitz, als er die Autotür öffnete. Die Tür stieß gegen einen vorbeifahrenden Renault. Die Fahrerin wollte vom Taxifahrer und seiner Haftpflichtversicherung ihren Schaden ersetzt bekommen und klagte.

In erster Instanz gab das Amtsgericht Merzig der Klage statt. Der Taxifahrer und seine Versicherung legten Berufung ein. Sie argumentierten unter anderem damit, dass die Renault-Fahrerin in der verkehrsberuhigten Zone mit 20 km/h deutlich zu schnell gefahren sei.

Schadenersatz wegen Sorgfaltsverstoß

Das Landgericht Saarbrücken gab dem Taxifahrer im Berufungsverfahren nur zum Teil Recht. Die Renault-Fahrerin habe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, denn der Taxifahrer habe mit seinem Sorgfaltsverstoß den Unfall verursacht. Wer aus einem Auto aussteigen will, müsse sich vor dem Öffnen der Autotür vergewissern, dass er andere Verkehrsteilnehmende nicht schädigt (allgemeines Rücksichtnahmegebot). Das gelte auch in einer verkehrsberuhigten Zone, auch gelten laut Gericht die strengen Sorgfaltsmaßstäbe. Der Taxifahrer habe diese Sorgfaltspflichten verletzt.

Zu schnell gefahren: Mitschuld am Unfall

Die Richter sahen aber bei der Renault-Fahrerin eine Mitschuld am Unfall. Das Gericht führte aus, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h für den Unfall zwar nicht ursächlich gewesen sei, allerdings sei die Betriebsgefahr ihres Autos dadurch erhöht worden. Die Renault-Fahrerin trage daher eine Mitschuld von 25 Prozent, so die Richter.

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.2.2022, Az.: 13 S 135/21