Spanien verschärft Verkehrsregeln – Helmpflicht für Radfahrer

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Von Katharina Dümmer

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Frau radelt in der Sierra de Tejada in der Nähe von Nerja, Andalusien, Spanien
Wer in Spanien mit dem Fahrrad außerorts unterwegs ist, braucht ab Oktober zwingend einen Fahrradhelm© iStock.com/Uwe Moser

Spanien reformiert seine Verkehrsregeln. Zum besseren Schutz von Rad- und Motorradfahrenden gelten ab Oktober neue Vorschriften. Auch Auto- und E-Scooterfahrende müssen künftig einiges beachten. Das ändert sich – auch für Urlauber.

  • Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften

  • Biker brauchen geschlossene Schuhe, außerorts auch Schutzhandschuhe

  • Strengere Autofahrer-Regeln beim Überholen und im Winter

Im Oktober 2026 ändert sich in Spanien die Straßenverkehrsordnung. Viele der Neuerungen treffen auch Touristen und Autourlauber.

Neue Verkehrsregeln für mehr Schutz

"Ziel der Reform ist es, die Vorschriften an den Wandel der Mobilität in den vergangenen 20 Jahren anzupassen", schreibt die spanische Verkehrsbehörde DGT auf ihrer Website. Zudem orientiere sich die Regierung an den europäischen Zielen für mehr Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität.

Die wichtigsten Änderungen im Detail.

Spanien: Helmpflicht für Radfahrer außerorts

Ein Fahrradhelm ist für alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf Überlandstraßen künftig obligatorisch. Betroffen sind alle Altersgruppen. Bisher gab es Ausnahmen, etwa bei extremer Hitze oder langen Anstiegen. Verstöße werden mit Bußgeldern von 200 Euro geahndet.

Bußgeldverfahren in Spanien: Das gilt bei Strafzetteln

Auf dem Motorrad tabu: Flip-Flops oder Sandalen

Biker und ihre Mitfahrenden brauchen ab Oktober geschlossene Schuhe. Fahren mit Flip-Flops, Sandalen und Co. ist dann verboten. Wer außerorts unterwegs ist, darf künftig nicht mehr ohne Schutzhandschuhe fahren. Geplant für Oktober 2027: Erlaubt sind nur noch Motorradhelme, die homologiert sind, also allen gesetzlichen und sportlichen Vorschriften entsprechen. Details dazu liegen aber noch nicht vor.

Motorrad-Schutzkleidung: Auf den richtigen Schutz kommt es an

E-Scooter erst ab 15 Jahren

Für Fahrer und Fahrerinnen von Elektrorollern gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem müssen E-Scooter-Fahrende nach den neuen Vorschriften bei Fahrten in der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht eine Warnweste und einen Helm tragen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 200 Euro. Eine Dauerlicht-Pflicht soll erst im Oktober 2027 in Kraft treten.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

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Autofahrer müssen mehr Abstand halten

Für Autofahrer und Autofahrerinnen gelten ebenfalls neue Vorschriften: Sie müssen künftig mindestens fünf Meter Abstand zu vorausfahrenden Radfahrenden halten und vor dem Überholvorgang stärker abbremsen. Beim Überholen muss die Geschwindigkeit mindestens 20 km/h unter dem jeweiligen Tempolimit liegen. Außerdem sind die Autofahrer angehalten, deutlich mehr Seitenabstand einzuhalten als bisher. Ähnliche Regeln gelten für das Überholen liegengebliebener Fahrzeuge.

Neue Regeln bei Schnee: Auf Autobahnen darf bei bestimmten winterlichen Bedingungen nicht mehr überholt werden; der Verkehr soll sich auf den rechten Fahrstreifen konzentrieren, damit Rettungsfahrzeuge und Räumdienste freie Fahrt haben.

Auf was sich Autofahrer schließlich noch einstellen müssen: Es sollen auch neue Regeln für Rettungsgassen und Notfallspuren bei Staus gelten.

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