Fluggastrechte: Weniger Geld bei Verspätungen von Flügen

Flugpassagiere warten am Flughafen auf ihren verspäteten Fluf
Verspätungen bei Flügen sind keine Seltenheit: Fluggäste in der EU haben aber ein Recht auf Entschädigungen © dpa/Nicolas Economou

Die EU diskutiert derzeit über Änderungen der Fluggastrechte. Diese sehen vor, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können ein erheblicher Einschnitt in die Ansprüche.

  • Entschädigung je nach Entfernung erst ab 5, 9 oder 12 Stunden

  • Ausgleich für Verspätungen nur noch in seltenen Fällen

  • ADAC: Schutzniveau für Reisende aufrecht erhalten

Geht es nach Plänen der Europäischen Union, könnte es künftig bei Verspätungen und Flugausfällen seltener eine finanzielle Entschädigung geben.

Fluggastrechte: So ist es bisher

Kommt der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Passagiere eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen. 250 Euro Entschädigung gibt es bei einer Flugstrecke bis zu 1500 Kilometern, 400 Euro erhält der Fluggast bei einer bis zu 3500 Kilometer langen Flugstrecke sowie längeren innereuropäischen Flügen. Für Langstreckenflüge besteht ein Ausgleichsanspruch von immerhin 600 Euro.

Voraussetzung: Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Keine Entschädigung gibt es, wenn die Flugstörung auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruht.

Einschnitte der Fluggastrechte geplant

Die Pläne, die EU-Fluggastrechte zu beschneiden, sind nicht neu: Seit 2013 werden immer wieder Forderungen laut, die Fluggesellschaften stärker zu entlasten und dafür die Rechte der Passagiere zu kappen. Längere Verspätungen sollen zuglassen und dadurch weniger Entschädigungszahlungen der Airlines an die Passagiere bezahlt werden.

Verspätung von Flügen - seltener finanzielle Entschädigung

Der EU-Vorschlag, der aktuell diskutiert wird, sieht Folgendes vor: Entschädigungen sollen je nach Entfernung erst ab 5, 9 oder 12 Stunden Verspätung gezahlt werden. Das bedeutet: Flugreisende hätten erst nach einer deutlich längeren Verspätung als bisher Ansprüche auf Entschädigung.

ADAC: Fluggastrechte dürfen nicht gekappt werden

Die Pläne werden von Verbraucherschützern heftig kritisiert. Der ADAC setzt sich dafür ein, im Rahmen der geplanten Novelle der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 das bisherige Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher aufrecht zu erhalten. Die derzeit diskutierte Anhebung der sanktionslosen Verspätungsdauer auf fünf Stunden bei Kurzstrecken und auf bis zu zwölf Stunden für Langstrecken außerhalb der EU dürfte dazu führen, dass Ausgleich für Verspätungen nur noch in seltenen Fällen gezahlt werden muss, und wird daher vom ADAC abgelehnt. Für Passagiere ist bereits eine dreistündige Verspätung eine erhebliche Belastung.

Weiters fordert der ADAC bei der geplanten Novelle: De Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Fällen „Sturgeon“ C-402/07 und C-432/07, in dem eine "erhebliche Verspätung" – ab drei Stunden – der Annullierung gleichgestellt wurde, und die darauffolgende Rechtsprechung des EuGH müssen im Sinne der Reisenden in die Verordnung aufgenommen werden.

Der ADAC kritisiert, dass der Verordnungsentwurf komplett veraltet ist und aus dem Jahre 2013 stammt. Das heißt, es wurden zwölf Jahre EuGH-Rechtsprechung darin nicht berücksichtigt.

Ob und wann die EU-Pläne in die Tat umgesetzt werden, ist bisher unklar.

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