Fluggastrechte bleiben unverändert: Geld bei Verspätungen von Flügen
Von Katharina Dümmer

Der Rat der 27 EU-Mitgliedsstaaten wollte die Fluggastrechte einschränken. Die Pläne, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können, sind aber nun vom Tisch.
Keine Abkehr von der bestehenden Drei-Stunden-Regel
Bei Verspätungen von mind. drei Stunden: mind. 250 Euro Entschädigung
Handgepäck darf weiterhin extra kosten
Flugverspätung: Finanzielle Entschädigung bleibt
Nach den Plänen der EU-Kommission sollte es künftig bei Verspätungen und Flugausfällen seltener eine finanzielle Entschädigung geben.
Ein Vorschlag der EU-Verkehrsminister vom Juni 2025 sah hierzu eine Vier-Stunden-Regel vor: Verspätete Reisende sollten für Flüge bis 3500 Kilometer sowie längere innereuropäische Flüge eine pauschale Entschädigung von 300 Euro bekommen. Für längere Flugreisen läge die Frist bei sechs Stunden und würde für Betroffene eine Entschädigung von 500 Euro bedeuten.
Diese Pläne sind nun endgültig vom Tisch.
Fluggastrechte: So wird finanziell entschädigt
Für Reisende bleibt die bisherige Entschädigungsregelung im Wesentlichen bestehen: Kommt der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Passagiere eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen.
250 Euro Entschädigung gibt es bei einer Flugstrecke bis zu 1500 Kilometer. Ab 3500 Kilometer-Flugstrecke richtet sich die Entschädigungshöhe nach der Dauer der Verspätung. D.h. Fluggäste erhalten bei allen Flügen über 3500 Kilometer bei Verspätungen von drei bis vier Stunden 300 Euro, bei Verspätungen von mehr als vier Stunden oder bei Annullierungen steigt dieser Betrag auf 600 Euro.
Voraussetzung: Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Keine Entschädigung gibt es, wenn die Flugstörung auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruht.
Der ADAC begrüßt die Entscheidung, die bisherige Entschädigungsregelung beizubehalten.
Gebühr für Handgepäck weiter erlaubt
Was bei der Reform der Fluggastrechte ebenfalls beschlossen wurde: Künftig dürfen für Namensänderungen auf Tickets sowie das Sitzen von Eltern neben ihren Kindern keine Zusatzgebühren mehr erhoben werden. Zudem sollen Reisende nicht verpflichtet werden können, Apps oder Online-Konten zu nutzen.
Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen. Ebenfalls nicht beschlossen wurden einheitliche Mindestmaße beim Handgepäck, um extreme Einschränkungen einzelner Airlines zu vermeiden.
Mit Material von dpa.