Fluggastrechte: Weniger Geld bei Verspätungen von Flügen

Die EU plant Änderungen der Fluggastrechte. Diese sehen vor, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können – ein erheblicher Einschnitt in die Ansprüche.
Entschädigung je nach Entfernung: Vier-bzw. Sechs-Stunden Regel
Ausgleich für Verspätungen nur noch in seltenen Fällen
ADAC: Schutzniveau für Reisende aufrecht erhalten
Nach den Plänen der Europäischen Union wird es wohl künftig bei Verspätungen und Flugausfällen seltener eine finanzielle Entschädigung geben. Bei den Verhandlungen der EU-Verkehrsminister am Donnerstag, 5. Juni, hat sich der Rat allerdings nicht auf den ursprünglichen Kommissionsentwurf aus dem Jahr 2013, sondern auf einen Kompromiss geeinigt.
Fluggastrechte: So ist es bisher
Kommt der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Passagiere eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen. 250 Euro Entschädigung gibt es bei einer Flugstrecke bis zu 1500 Kilometer, 400 Euro erhält der Fluggast bei einer bis zu 3500 Kilometer langen Flugstrecke sowie längeren innereuropäischen Flügen. Für Langstreckenflüge besteht ein Ausgleichsanspruch von immerhin 600 Euro.
Voraussetzung: Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Keine Entschädigung gibt es, wenn die Flugstörung auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruht.
Einschnitte der Fluggastrechte sollen Airlines entlasten
Die Pläne, die EU-Fluggastrechte zu beschneiden, sind nicht neu: Seit 2013 werden Forderungen laut, die Fluggesellschaften stärker zu entlasten und dafür die Rechte der Passagiere zu beschneiden. Längere Verspätungen sollen zuglassen und dadurch weniger Entschädigungszahlungen der Airlines an die Passagiere bezahlt werden.
Verspätung von Flügen - seltener finanzielle Entschädigung
Der Kompromiss, auf den sich die EU-Verkehrsminister jetzt geeinigt haben, sieht eine Vier-Stunden-Regel vor – verspätete Reisende bekommen für Flüge bis 3500 Kilometer sowie längere innereuropäische Flüge eine pauschale Entschädigung von 300 Euro. Für längere Flugreisen liegt die Frist bei sechs Stunden und würde für Betroffene eine Entschädigung von 500 Euro bedeuten.
Änderung der Fluggastrechte nicht vor Herbst
Eine Änderung der Fluggastrechte tritt nicht sofort in Kraft. Das jetzige Ergebnis ist ein Entwurf, der nun mit dem Europaparlament verhandelt wird. Während dieser Verhandlungen kann der Entwurf noch angepasst werden.
ADAC: Fluggastrechte dürfen nicht gekappt werden
Betroffen wären von der neuen Regelung besonders Flüge innerhalb Europas, die selten mehr als vier Stunden verspätet sind und daher nicht mehr von der Vier-Stunden-Regel erfasst würden. Der ADAC setzt sich weiter dafür ein, im Rahmen der geplanten Novelle der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher aufrecht zu erhalten.
Mit Material von dpa.