Fluggastrechte: Weniger Geld bei Verspätungen von Flügen

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Flugpassagiere warten am Flughafen auf ihren verspäteten Fluf
Verspätungen bei Flügen sind keine Seltenheit: Fluggäste in der EU haben aber ein Recht auf Entschädigungen © dpa/Nicolas Economou

Die EU plant Änderungen der Fluggastrechte. Diese sehen vor, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können ein erheblicher Einschnitt in die Ansprüche.

  • Entschädigung je nach Entfernung: Vier-bzw. Sechs-Stunden Regel

  • Ausgleich für Verspätungen nur noch in seltenen Fällen

  • ADAC: Schutzniveau für Reisende aufrecht erhalten

Flugverspätung: Seltener finanzielle Entschädigung

Nach den Plänen der EU-Kommission könnte es künftig bei Verspätungen und Flugausfällen seltener eine finanzielle Entschädigung geben.

Ein Vorschlag der EU-Verkehrsminister vom Juni 2025 sieht hierzu eine Vier-Stunden-Regel vor: Verspätete Reisende bekommen für Flüge bis 3500 Kilometer sowie längere innereuropäische Flüge eine pauschale Entschädigung von 300 Euro. Für längere Flugreisen liegt die Frist bei sechs Stunden und würde für Betroffene eine Entschädigung von 500 Euro bedeuten.

Fluggastrechte: So ist es bisher

Die derzeitige Regelung besagt demgegenüber folgendes: Kommt der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Passagiere eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen. 250 Euro Entschädigung gibt es bei einer Flugstrecke bis zu 1500 Kilometer, 400 Euro erhält der Fluggast bei einer bis zu 3500 Kilometer langen Flugstrecke sowie längeren innereuropäischen Flügen. Für Langstreckenflüge besteht ein Ausgleichsanspruch von immerhin 600 Euro.

Voraussetzung: Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Keine Entschädigung gibt es, wenn die Flugstörung auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruht.

Änderung der Fluggastrechte nicht vor 2026

Das EU-Parlament hat sich bei seinen Beratungen am Montag, 13. Oktober, gegen eine Aufweichung der EU-Fluggastrechte ausgesprochen und lehnt auch den Vorschlag der EU-Verkehrsminister ab.

Am Mittwoch, 15. Oktober, haben direkte Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, den EU-Verkehrsministern und dem EU-Parlament begonnen. Diese dürften mehrere Monate dauern. Eine mögliche Änderung der EU-Fluggastrechte wird es daher wohl nicht vor 2026 geben.

ADAC: Fluggastrechte dürfen nicht gekappt werden

Betroffen wären von der neuen Regelung besonders Flüge innerhalb Europas, die selten mehr als vier Stunden verspätet sind und daher nicht mehr von der Vier-Stunden-Regel erfasst würden. Der ADAC setzt sich weiter dafür ein, im Rahmen der geplanten Novelle der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher aufrecht zu erhalten.

Einschnitte der Fluggastrechte sollen Airlines entlasten

Die Pläne, die EU-Fluggastrechte zu beschneiden, sind nicht neu: Seit 2013 werden Forderungen laut, die Fluggesellschaften stärker zu entlasten und dafür die Rechte der Passagiere zu beschneiden. Längere Verspätungen sollen zuglassen und dadurch weniger Entschädigungszahlungen der Airlines an die Passagiere bezahlt werden.

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Mit Material von dpa.