Fluggastrechte bleiben unverändert: Geld bei Verspätungen von Flügen

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Von Katharina Dümmer

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Flugpassagiere warten am Flughafen auf ihren verspäteten Fluf
Verspätungen bei Flügen sind keine Seltenheit: Fluggäste in der EU haben aber ein Recht auf Entschädigungen © dpa/Nicolas Economou

Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten will die Fluggastrechte einschränken. Ihre Pläne, dass Reisende erst bei längeren Verspätungen als bisher Entschädigungszahlungen geltend machen können, sind allerdings vorerst vom Tisch.

  • Einschnitt der Fluggastrechte findet aktuell keine Mehrheit

  • Keine Abkehr von der bestehenden Drei-Stunden-Regel

  • ADAC: Schutzniveau für Reisende aufrecht erhalten

Flugverspätung: Finanzielle Entschädigung bleibt

Nach den Plänen der EU-Kommission sollte es künftig bei Verspätungen und Flugausfällen seltener eine finanzielle Entschädigung geben.

Ein Vorschlag der EU-Verkehrsminister vom Juni 2025 sieht hierzu eine Vier-Stunden-Regel vor: Verspätete Reisende sollten für Flüge bis 3500 Kilometer sowie längere innereuropäische Flüge eine pauschale Entschädigung von 300 Euro bekommen. Für längere Flugreisen lag die Frist bei sechs Stunden und würde für Betroffene eine Entschädigung von 500 Euro bedeuten.

Diese Pläne sind vorerst vom Tisch. Im Europäischen Parlament gibt es dafür aktuell keine Mehrheit. Aber: Die EU-Mitgliedstaaten weichen nicht davon ab, die Fluggastrechte deutlich einschränken zu wollen.

Fluggastrechte: So ist es bisher

Die derzeitige Regelung besagt Folgendes: Kommt der Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Passagiere eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen. 250 Euro Entschädigung gibt es bei einer Flugstrecke bis zu 1500 Kilometer, 400 Euro erhält der Fluggast bei einer bis zu 3500 Kilometer langen Flugstrecke sowie längeren innereuropäischen Flügen. Für Langstreckenflüge besteht ein Ausgleichsanspruch von immerhin 600 Euro.

Voraussetzung: Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Keine Entschädigung gibt es, wenn die Flugstörung auf unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen beruht.

ADAC: Fluggastrechte dürfen nicht gekappt werden

Betroffen wären von der vorgeschlagenen Regelung besonders Flüge innerhalb Europas, die selten mehr als vier Stunden verspätet sind und daher nicht mehr von der Vier-Stunden-Regel erfasst würden. Der ADAC setzt sich weiter dafür ein, im Rahmen der geplanten Novelle der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher aufrecht zu erhalten.

Einschnitte der Fluggastrechte sollen Airlines entlasten

Die Pläne, die EU-Fluggastrechte zu beschneiden, sind nicht neu: Seit 2013 werden Forderungen laut, die Fluggesellschaften stärker zu entlasten und dafür die Rechte der Passagiere zu beschneiden. Längere Verspätungen sollen zuglassen und dadurch weniger Entschädigung der Airlines an die Passagiere bezahlt werden.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Mit Material von dpa.