Ladesäulen für E-Autos: Kartenlesegeräte werden Pflicht
Kartenlesegeräte an Ladesäulen sind bald verpflichtend: Wer ein E-Auto fährt, hat künftig die Möglichkeit, mit Debit- oder Kreditkarte zu zahlen.
Neue Regelung an Ladesäulen gilt ab Juli 2023
ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundesrats
Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung ohne Änderungen zu. Demnach müssen ab Juli 2023 verpflichtend Kartenlesegeräte in neue Ladesäulen eingebaut werden. Ältere Modelle müssen nicht umgerüstet werden .
E-Autos: ADAC befürwortet Kartenlesegeräte
Der ADAC hatte sich intensiv für die neue Regelung eingesetzt und dabei insbesondere die Notwendigkeit betont, dass jeder Mensch unkompliziert in der Lage sein muss, an E-Ladesäulen zu laden. Das kann nur sichergestellt werden, wenn die gängige Bezahlmöglichkeit mit Kredit- oder Debitkarte angeboten wird.
Ladesäulen: Derzeit kein einheitliches Bezahlsystem
Die Entscheidung des Bundesrats sieht der Club als Sieg für die Verbraucher. Derzeit gibt es an den mehr als 46.000 öffentlichen Ladesäulen in Deutschland kein einheitliches Bezahlsystem, sondern Hunderte Betreiber, Vertragsmodelle und Tarife.
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Mit Material von dpa.