Reisewarnung für Israel: Keine Lufthansa-Flüge bis ins neue Jahr

Nach wiederholten Raketenangriffen der Hamas auf zahlreiche Orte in Israel haben viele Fluglinien, darunter die Lufthansa, ihre Flüge eingestellt. Es gibt eine Reisewarnung. Was Sie jetzt wissen müssen.
Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Israel
Lufthansa Group streicht 7. Januar 2024 alle Flüge von und nach Tel Aviv
Lässt sich ein Israel-Urlaub jetzt stornieren? Das sagen ADAC Fachleute
Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober befindet sich Israel offiziell im Krieg. Die militärischen Operationen aus der Luft und am Boden im Gazastreifen und wurden seit Ende Oktober nochmals intensiviert.
Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem dauert an. Zwar werden die meisten Raketen vom israelischen Abwehrsystem abgefangen, aber nicht alle. Wegen der Raketenangriffe heulen in mehreren Städten Israels immer wieder die Warnsirenen, wie die Armee mitteilt.
Auswärtiges Amt: Reisewarnung für Israel
Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Reisen nach Israel. Die Lage sei noch immer hoch volatil, so das Amt, eine weitere Verschärfung der Lage, eine Ausweitung auf andere Gebiete des Landes und noch größere Beeinträchtigung des Flugverkehrs können nicht ausgeschlossen werden.
Lufthansa streicht Flüge bis 7. Januar 2024
Nach den Großangriffen aus dem Gazastreifen streicht die Lufthansa bis mindestens 7. Januar 2024 ihre Flüge nach Israel (Tel Aviv). Man bedaure, diese Entscheidung so treffen zu müssen. Die Lufthansa Group beobachte die Sicherheitslage in Israel weiterhin intensiv und stehe in engem Kontakt mit den Behörden, erklärte das Unternehmen. Dies gilt auch für die Tochtergesellschaften Swiss und Austrian Airlines.
Flüge von und in den Libanon (Beirut) bleiben bis einschließlich Donnerstag, 14. Dezember ausgesetzt. Ab 15. Dezember wird mit einer Wiederaufnahme des Flugplanes auf dieser Strecke mit vorerst fünf Flügen in der Woche geplant.
Ausreise aus Israel: Was das Auswärtige Amt rät
Der Flugverkehr am internationalen Flughafen Ben Gurion nahe Tel Aviv ist eingeschränkt. Der Airport ist aber grundsätzlich geöffnet, es gibt Verbindungen ins Ausland. Wer ausreisen möchte, sollte regelmäßig die Angebote der Fluglinien überprüfen.
Deutsche Staatsangehörige können außerdem derzeit auf dem Landweg nach Jordanien ausreisen.
Bei Raketenbeschuss Schutzräume aufsuchen
Reisende, die sich derzeit in Israel aufhalten, sollten die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte beachten, Meldungen in Medien aufmerksam verfolgen und dringend die Hinweise des Home Front Command* beachten, insbesondere zum Aufsuchen von Schutzräumen bei Raketenbeschuss. Sie sollen sich außerdem in die Krisenvorsorgeliste (ELEFAND*) des Auswärtigen Amtes eintragen.
Lassen sich Israel-Reisen jetzt stornieren?
Für Individualreisende, also Reisende, die Flug und Hotel separat gebucht haben, ist es schwierig, Kosten erstattet zu bekommen. Ein Rechtsanspruch besteht immer nur dann, wenn die Leistung nicht erbracht wird. Wird also der Flug von der Fluggesellschaft abgesagt, so können Fluggäste eine Erstattung der Kosten verlangen.
Dies ist auch möglich, wenn beispielsweise das Hotel schließt und gar keine Übernachtung mehr anbietet. Bietet das Hotel jedoch weiterhin die Leistung an und sagt der Reisende ab, weil er entweder wegen des eingestellten Flugbetriebs gar keine Möglichkeit hat, das Hotel zu erreichen oder aufgrund der unsicheren Lage vorzieht, den Urlaub abzusagen, dann behält der Hotelier grundsätzlich weiterhin Anspruch auf den Übernachtungspreis. Ob und inwieweit eine kostenfreie Stornierung in Betracht kommt, ist dann eine Frage der vertraglichen Vereinbarungen, also der Regelungen in den AGB. In einem solchen Fall empfiehlt es sich ebenfalls, mit dem Anbieter direkt in Kontakt zu treten.
Pauschalreisende können ebenso wie der Reiseveranstalter immer dann kostenfrei zurücktreten, wenn die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderungen an das Reiseziel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt werden. Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, ist anhand der Gesamtumstände zu beurteilen.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Besteht allerdings eine Reisewarnung, so ist diese ein Indiz für außergewöhnliche Umstände. Bei Reisen nach Israel, die unmittelbar bevorstehen, dürfte daher ein kostenfreier Rücktritt möglich sein. Bei Reisen, die erst in einigen Wochen stattfinden sollen, empfiehlt es sich, die Entwicklung der Lage weiterhin zu beobachten. Häufig reagieren jedoch Reiseveranstalter auf solche Krisenlagen mit kostenfreien Umbuchungsmöglichkeiten, sodass in jedem Fall mit dem Veranstalter Rücksprache gehalten werden sollte.
Mit Material von dpa
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