Krieg zwischen Israel und Iran: Reisewarnungen und steigender Ölpreis

Während eines Raketenangriffs in Tel Aviv, Israel, ist am Sonntag, 15. Juni 2025, eine Explosion zu sehen.
Zunehmende Eskalation: Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Israel und in den Iran© dpa/Leo Correa)

Der Krieg zwischen Israel und dem Iran spitzt sich weiter zu. Jetzt hat das Auswärtige Amt (AA) eine Reisewarnung für Israel und Iran ausgesprochen. Was das bedeutet und welche Auswirkungen der Konflikt nicht nur für die Länder in der Region, sondern auch in Deutschland hat.

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Reisewarnung für Israel und den Iran

Nach dem Angriff Israels auf den Iran ist ein Ende der Eskalation in Nahost weiterhin nicht in Sicht. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für Israel, die palästinensischen Gebiete und den Iran ausgesprochen. Darüber hinaus sind deutsche Staatsangehörige aufgerufen, den Iran zu verlassen. Für den Libanon besteht eine Teilreisewarnung.

Das gilt für Dubai, Katar, Jordanien, Oman

Für Jordanien hat das Auswärtige Amt seine Hinweise konkretisiert. Von nicht notwendigen Reisen nach in das Land wird abgeraten. Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet und in den Nordosten Jordaniens sowie in die Grenzregion zum Irak wird dringend abgeraten. Zudem heißt es: "Auch wenn Jordanien kein direktes Ziel ist, muss mit Überflügen von Drohnen und Raketen und ggf. mit herabfallenden Trümmern gerechnet werden."

Von Reisen nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate rät das Auswärtige Amt ab. Auch in anderen Ländern der Region ist die Lage angespannt. Touristen und Touristinnen sollten sich deshalb über die Reise- und Sicherheitshinweise ihres Urlaubslandes informieren. Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Staatsangehörigen sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen.

Flüge nach Tel Aviv und Teheran ausgesetzt

Die Lufthansa-Gruppe fliegt Israel und Teheran aus Sicherheitsbedenken bis einschließlich Donnerstag, 31. Juli, nicht an. Der Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv ist jedoch wieder in Betrieb.

Die Flugverbindungen nach Beirut (Libanon) werden bis einschließlich Montag, 30. Juni, nach Amman bis Freitag, 11. Juli, nicht mehr bedient. Der Luftraum über Jordanien ist immer wieder ganz oder teilweise gesperrt. Viele Fluggesellschaften fliegen derzeit Jordanien nicht mehr an.

Auch andere Fluggesellschaften schränken ihre Reiseverbindungen in der Region ein.

Nahost-Reisen: Das sind Ihre Rechte

Es empfiehlt sich, mit dem jeweiligen Anbieter (bei einer Pauschalreise der Reiseveranstalter; bei einer Individualreise der Leistungserbringer, z.B. die Fluggesellschaft) Kontakt aufzunehmen, um jeweils eine einvernehmliche Lösung (z.B. Kulanzlösung) zu erzielen.

Bei einer Pauschalreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn diese durch sogenannte außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Kriegshandlungen können solche Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betroffen sein.

Wenn unmittelbar vor Reiseantritt eine konkrete Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel vorliegt, kommt eine kostenfreie Stornierung in Betracht. Sie gilt als Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände.

Bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen sollte die weitere Entwicklung vor Ort genau verfolgt werden. Reisende sollten sich regelmäßig beim Auswärtigen Amt über Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen informieren.

Wer allerdings lediglich aus moralischen Gründen oder aus bloßer Angst eine Reise absagt, muss damit rechnen, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug oder Hotel individuell gebucht hat, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen und nicht so einfach kostenfrei stornieren. Individualreisende bekommen nur dann ihr Geld zurück, wenn die Leistung nicht erbracht wird. Auch kann ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart werden.

Wird der gebuchte Flug abgesagt, kommen bei einem EU-Flug (entweder startet der Flug in der Europäischen Union (EU) oder der Zielflughafen liegt innerhalb der EU, und der Reisende fliegt mit einer europäischen Airline) Rechte wie Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung in Betracht.

Krieg zwischen Israel und Iran: Spritpreise steigen

Eine der unmittelbaren Folgen des Kriegs war ein drastischer Anstieg der Rohölkurse: Der Preis für ein Barrel der Nordseesorte Brent kletterte mit Wochenbeginn um bis zu knapp sechs Prozent auf 81,40 Dollar und ist damit auf den höchsten Stand seit Mitte Januar. Vor der Eskalation lag der Preis noch bei rund 69 Dollar.

Der Anstieg der Rohölkurse lässt auch die Spritpreise nach oben klettern. Zuletzt wurde die Marke von 1,70 Euro/Liter Super E10 übersprungen, der Liter Diesel kostet aktuell rund 1,64 Euro. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, sollte Iran die Straße von Hormus sperren. Die Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman ist eine der wichtigsten Transportrouten für Rohöl, etwa ein Fünftel des global nachgefragten Öls wird hier befördert.

Steuern, Rohöl, Dollar: So entstehen die Spritpreise

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