Wärmepumpe & Co.: Bund stoppt Heizungs-Förderung und will kürzen

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Von André Gieße

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Handwerker sitzt vor einer Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist inzwischen die am meisten gekaufte Heiztechnik in Deutschland© Shutterstock/Lazy_Bear

Die Bundesregierung will die Förderung von Wärmepumpen und anderer Heizarten kürzen, die das Klima weniger belasten als Gas und Öl. Es geht um Tausende Euro. Vorübergehend sind keine KfW-Anträge möglich. Ab 21. Juli gelten neue Konditionen.

  • Förderung für klimafreundliche Heizungen soll alle sechs Monate sinken

  • Stärkere Staffelung nach Einkommen und neuer Kinderbonus geplant

  • KfW-Förderanträge wegen Umstellung bis 20. Juli nicht möglich

Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen sowie anderer klimafreundlicher Heizungen soll es nach Plänen der Bundesregierung bald weniger Geld vom Staat geben. Bisher ist bei einem Heizungstausch eine staatliche Förderung bis zu 70 Prozent möglich – maximal 21.000 Euro. Diese Zuschüsse sollen schrittweise gekürzt und sozialer gestaffelt werden. CDU/CSU und SPD wollen die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis 2030 um mehrere Tausend Euro senken.

Aufgrund der Umstellungen bei der Heizungsförderung sind vom 9. bis 20 Juli 2026 keine neuen Anträge möglich. In dieser Zeit nehmen die staatliche Förderbank KfW und das Bundesamt Bafa nach eigenen Angaben technische Anpassungen vor. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung hat, kann vorübergehend noch zu den bisherigen Förderkonditionen beantragen. Am 21. Juli 2026 sollen neue Förderbedingungen in Kraft treten.

Bis zum Jahr 2030 alle sechs Monate weniger KfW-Förderung

Die Grundförderung beträgt nach dem Neustart der Heizungsförderung laut der KfW zwar weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die maximal förderfähigen Kosten sollen aber unmittelbar von 30.000 auf 28.000 Euro sinken. Die Bundesregierung will sie ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um je 750 Euro kürzen. Bis zum Jahr 2030 würden die maximal förderfähigen Kosten, wonach sich die konkrete KfW-Fördersumme richtet, auf 22.000 Euro schrumpfen.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach KfW-Angaben mit der neuen Heizungsförderung von 20 auf 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ab 1. Februar 2027 halbjährlich jeweils um 4 Prozentpunkte. Wärmepumpen aus EU-Produktion sollen ab dem ersten Quartal 2027 die vollen 30 Prozent Grundförderung plus einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent erhalten. Für Geräte von außerhalb der EU soll die Grundförderung dann dauerhaft auf 15 Prozent sinken.

Stärkere Staffelung nach Einkommen und Kinderbonus geplant

Der bislang einstufige Einkommensbonus bei der Heizungsförderung wird laut KfW künftig dreistufig ausgestaltet. Geplant ist eine stärkere Sozialstaffelung: Für Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen soll dieser Bonus von 30 auf 40 Prozent steigen. Für Einkommen bis 40.000 Euro soll er unverändert bei 30 Prozent bleiben und für Haushalte bis 50.000 Euro auf 10 Prozent sinken. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sollen entfallen.

Geplant ist bei der KfW-Förderung zudem ein Kinderbonus. Für eine Familie mit Kind steigt demnach die Einkommensschwelle für die höchste Fördersumme auf 40.000 Euro. Dieser 10.000-Euro-Bonus bei Familien mit Kindern gilt auch für höhere Einkommen. Das heißt, die Schwelle für höhere Fördersummen liegt jeweils etwas höher und damit für die Familien günstiger. Durch die Kombination der verschiedenen Boni ist künftig ein Höchstfördersatz bis zu 80 Prozent möglich.

Bund reformiert parallel das Heizungsgesetz

Die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude kommen parallel zur geplanten Reform des Heizungsgesetzes. Die schwarz-rote Koalition will im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampelregierung beschlossenen Regelungen kippen.

Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes soll wegfallen: die 65-Prozent-Regelung. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung: Diese nutzen einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan.

Mit Material von dpa.