Solarförderung: Bund will fixe Einspeisevergütung abschaffen

Solarpanelen auf dem Dach eines Einfamilienhauses
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Solarförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)© iStock.com/Michael Piepgras

Die staatliche Förderung von Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen steht vor dem Aus, geht es nach dem Willen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Die Einspeisevergütung für Bestandsanlagen soll bleiben.

  • Bund will fixe Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen beenden

  • Für Solaranlagen, die schon in Betrieb sind, gilt ein Bestandsschutz

  • Erneuerbare Energien sollen nach neuen Mechanismen gefördert werden

Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) spricht sich mit Blick auf hohe Kosten für einen Kurswechsel bei der Energiewende aus. So will sie die fixe Einspeisevergütung für neue, kleine Photovoltaik-Anlagen streichen, die Betreibende bisher für den überschüssigen Solarstrom erhalten, der ins Netz fließt. Aktuell gibt es 7,86 Cent pro Kilowattstunde bei einer Teileinspeisung.

Private Solaranlagen würden sich schon heute ohne Förderung rechnen, sagte Reiche. Denn die Preise für die Solarmodule und Speicher seien deutlich gesunken. Die Vergütung von Ökostrom kostet jedes Jahr viele Milliarden. Ein zunehmendes Problem ist dabei, dass die Einspeisung oft zu Zeiten erfolgt, in denen ohnehin schon viel Strom aus Wind und Sonne im Netz vorhanden ist.

Das kostete die EEG-Förderung zuletzt

Mit insgesamt 18,5 Milliarden Euro hat die Bundesregierung im Jahr 2024 über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor allem Strom aus Wind und Sonne gefördert. Darunter fiel auch die Einspeisevergütung. Die Summe machte im vergangenen Jahr knapp vier Prozent des Bundeshaushalts aus.

EEG-Förderung soll sich ändern

Die künftige Förderung von erneuerbaren Energien soll system- und marktorientiert erfolgen, heißt es in einem Zehn-Punkte-Plan, den die Ministerin zusammen mit einem Monitoringbericht zur Energiewende am Montag vorgelegt hatte. An der bereits vereinbarten und für 20 Jahre fixen Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen will Reiche allerdings nichts ändern.

Zwar sollen erneuerbare Energien weiter gefördert werden und soll es beim Ziel bleiben, bis 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Das System müsse aber in Zukunft kosteneffizienter werden, betonte die Bundesministerin. Deshalb will sie auch die Einspeisevergütung in Zeiten von negativen Strommarktpreisen vollständig beenden.

Wie geht es jetzt weiter?

Noch sind keine Änderungen beschlossen. Die Bundesregierung will nach Angaben von CDU-Ministerin Reiche nun das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz überarbeiten und im Herbst beraten. Umweltverbände, Verbraucherschützer und auch der Koalitionspartner SPD übten Kritik an den Plänen.

EU-Recht erfordert Rückzahlungspflicht

Auch europarechtlich ist es nach Angaben von Ministerin Reiche erforderlich, die bisherige gesetzliche Einspeisevergütung für Neuanlagen durch "differenzierte Finanzierungsmodelle" zu ersetzen. Die beihilferechtliche Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die EU läuft Ende 2026 aus. Ab dem Jahr 2027 ist eine EU-konforme Neuregelung nötig.

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Alternativ zur bisherigen EEG-Förderung könnten sogenannte Differenzverträge (englisch: Contracts of Difference) eingeführt werden. Die Betreiber von Solaranlagen erhalten dann bei niedrigen Strompreisen weiterhin eine finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung. Doch steigen die Preise an der Strombörse stark, müssen sie einen Teil des Geldes zurückzahlen.

Das soll verhindern, dass Verbraucher zeitweise auf Kosten des Staates übermäßige Gewinne machen. Die von der EU geforderte Rückzahlungspflicht wird auch als Clawback bezeichnet. Zudem will Ministerin Reiche offenbar auch kleine Neuanlagen zur Direktvermarktung verpflichten. Bisher ist dieses Finanzinstrument nur für größere PV-Anlagen vorgeschrieben und im Markt verfügbar.