Solarförderung: Bund will fixe Einspeisevergütung abschaffen
Von André Gieße

Die fixe EEG-Förderung von Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen steht 2026 vor dem Aus. Wann es voraussichtlich soweit ist und wen das Ende der festen Einspeisevergütung betrifft.
Bund will fixe Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen beenden
Für Solaranlagen, die schon in Betrieb sind, gilt ein Bestandsschutz
Erneuerbare Energien sollen nach neuen Mechanismen gefördert werden
Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) will aus Kostengründen die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Photovoltaik-Anlagen streichen. Deshalb plant sie eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das Bundeskabinett soll sich Anfang 2026 mit dieser EEG-Novelle beschäftigen, danach müssen Bundestag und Bundesrat ihr noch zustimmen.
Wer einen Teil seines Solarstroms ins öffentliche Netz einspeist, erhält aktuell dafür 7,86 Cent pro Kilowattstunde. Laut Reiche rechnen sich private PV-Anlagen inzwischen auch ohne die staatliche Förderung. Die im EEG garantierte Vergütung koste jährlich Milliarden. Die Einspeisung erfolge zudem oft in Zeiten, wenn ohnehin schon viel Strom aus Wind und Sonne im Netz vorhanden ist.
Ministerin Reiche will EEG-Förderung ändern
Die künftige Förderung von erneuerbaren Energien soll system- und marktorientiert erfolgen, heißt es in einem Zehn-Punkte-Plan, den die Ministerin zusammen mit einem Monitoringbericht zur Energiewende im September vorgelegt hatte. An der aktuell bereits vereinbarten und für 20 Jahre fixen Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen will Reiche allerdings nichts ändern.
Zwar will der Bund erneuerbare Energien weiter fördern und auch an dem Ziel festhalten, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen kommen. Das System müsse aber in Zukunft kosteneffizienter werden, betonte Reiche. Deshalb will sie auch die Einspeisevergütung von PV-Strom in Zeiten von negativen Marktpreisen vollständig beenden.
Bisherige Einspeisevergütung endet 2026
Auch europarechtlich ist es nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums nötig, die bisherige gesetzliche Einspeisevergütung für Neuanlagen durch "differenzierte Finanzierungsmodelle" zu ersetzen. Die beihilferechtliche Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die EU läuft Ende 2026 aus. Deshalb soll Anfang 2027 eine EU-konforme EEG-Novelle in Kraft treten.
Alternativ zur bisherigen EEG-Förderung könnten sogenannte Differenzverträge (englisch: Contracts of Difference) eingeführt werden. Die Betreiber von Solaranlagen erhalten dann bei niedrigen Strompreisen weiterhin eine finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung. Doch steigen die Preise an der Strombörse stark, müssen sie einen Teil der Fördergelder zurückzahlen.
Das soll verhindern, dass Verbraucher zeitweise auf Kosten des Staates übermäßige Gewinne machen. Die von der EU geforderte Rückzahlungspflicht wird auch als Clawback bezeichnet. Zudem will Reiche offenbar auch kleine Neuanlagen zur Direktvermarktung verpflichten. Bisher ist dieses Finanzinstrument nur für größere PV-Anlagen vorgeschrieben und im Markt verfügbar.