Bußgeld aus der Schweiz: Strafzettel können in Deutschland leichter abkassiert werden

Ein Bußgeld aus der Schweiz blieb bisher oft folgenlos. Warum deutsche Raser, Falschparker und Co. schon bald nicht mehr darauf hoffen können, ungestraft davon zu kommen. Das raten die ADAC Rechtsfachleute.
Bußgelder aus der Schweiz können in Deutschland leichter eingetrieben werden
Zahlungsaufforderungen der Eidgenossen nicht aussitzen
Bußgelder für Verstöße sind in der Schweiz erheblich höher
Deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen, die in der Schweiz als Falschparker oder Temposünder auffallen, sollten sich in Acht nehmen. Verkehrsverstöße werden in der Schweiz deutlich härter bestraft als hierzulande.
Doch bislang versuchte so mancher Verkehrssünder aus Deutschland entsprechende Zahlungsaufforderungen der Schweizer einfach auszusitzen. Das war möglich, weil Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz) in Deutschland nicht vollstreckt werden können. Doch zumindest was die Schweiz betrifft, ist das bald vorbei.
Bußgeld wird bald in Deutschland vollstreckt
Bußgelder aus der Schweiz können in Deutschland schon bald vollstreckt werden, was bislang nur bei EU-Ländern möglich war. Der Bundestag verabschiedete einen Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz. Er regelt die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für Vollstreckungshilfeersuchen neu, was das Eintreiben von Bußgeldern vereinfachen soll.
Übrigens: Die Vollstreckungsmöglichkeiten gelten auch umgekehrt, d.h. für Schweizer, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen. Voraussetzung für die gegenseitige Vollstreckung ist, dass das Bußgeld samt Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.
Und so war es bisher: Temposünderinnen oder Falschparker aus Deutschland, die ihr Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlten, mussten vor allem bei Wiedereinreise in das Nicht-EU-Land mit unangenehmen Überraschungen rechnen – von einem Strafbefehl bis hin zu Gefängnis. Wer allerdings auf weitere Schweiz-Reisen verzichtete, hatte im Grunde wenig zu befürchten.
Strafzettel aus der Schweiz nicht wegwerfen
Auch wenn bislang offen ist, wann das neue Gesetz in Kraft tritt (voraussichtlich Anfang 2024): Wer einen Strafzettel aus der Schweiz erhält, sollte diesen nicht einfach wegwerfen. Stattdessen sollte er genau geprüft und erst dann bezahlt werden, wenn der Vorwurf stimmt.
Schweiz: Bußgelder sind generell teuer
Die Bußgelder für Verstöße wie zu schnelles Fahren oder Falschparken sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland. Ein paar Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h kosten in der Schweiz ab 180 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland werden ab 60 Euro fällig. Wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro.
Hier finden Sie den ADAC Bußgeldrechner im Ausland.
Mit Material von dpa