Immer wieder Gefahr durch Takata-Airbags: Diese Autos sind betroffen

Immer wieder werden Autos wegen gefährlicher Takata-Airbags zurückgerufen. Verbraucher und Verbraucherinnen sind verunsichert. Wie stellt man fest, ob das eigene Auto mit fehlerhaften Airbags ausgestattet ist, und was ist zu tun, wenn man vom Rückruf betroffen ist?
Update: ADAC kritisiert Opel am Umgang mit Rückruf
Airbags bergen Explosionsgefahr
Fahrverbot für manche Stellantis-Modelle
Bei Rückruf unverzüglich Hersteller-Werkstatt aufsuchen
Viele namhafte Autohersteller mussten bereits Fahrzeuge ihrer Flotte zurückrufen, weil sie mit einem fehlerhaften Airbag der Marke Takata ausgestattet waren. Das Problem ist bekannt und beschäftigt die Autohersteller seit vielen Jahren.
Takata-Airbags: Gefahr durch ungeeignetes Treibmittel
Ursache bei den Problemen mit den Takata-Airbags ist, dass der Airbag-Hersteller ein ungeeignetes Treibmittel verwendet hat – offenbar, um Geld zu sparen. Dieses Treibmittel kann nach bisherigen Erkenntnissen einerseits unter feucht-warmem Klima ohne Anlass explodieren. Andererseits kann es bei einer regulären Auslösung (etwa wegen Unfall) zu stark auslösen, so dass Metallteile in den Innenraum geschleudert werden, was für schwere bis tödliche Verletzungen sorgen kann. In den vergangenen 20 Jahren waren schon mehrere Millionen Fahrzeuge weltweit betroffen – darunter Autos von Citroën, Audi, VW und Mercedes.
Neuer Rückruf bei Škoda-Modellen
Aktuell muss Škoda acht Modelle wegen fehlerhafter Fahrer-Airbags zurückrufen. Betroffen sind wieder die Modelle Citigo, Fabia, Octavia, Rapid, Superb und Yeti sowie Kodiaq und Roomster aus dem Produktionszeitraum Mai 2016 bis Dezember 2017. Der Rückrufcode des Herstellers lautet 69PC, die KBA-Referenznummer 16712R.
Schon im Oktober 2025 beorderte Škoda fast 13.500 Fahrzeuge deutschlandweit in die Werkstätten. Auch bei ihnen wurden die Airbags vom Zulieferer Takata eingebaut. Betroffen vom Rückruf waren die Modelle Citigo, Fabia, Octavia, Rapid, Superb und Yeti aus dem Produktionszeitraum April 2014 bis Juni 2016.
Manche Opel-Modelle dürfen nicht mehr fahren
Frankreich hat aufgrund eines tödlichen Unfalls wegen eines defekten Takata-Airbags in einem Citroën bereits im vergangenen Jahr ein Fahrverbot für Hunderttausende Fahrzeuge verhängt. Jetzt sind auch etwa 9000 in Deutschland zugelassene Opel-Fahrzeuge von einem Rückruf mit möglichen Fahrverbot betroffen, wenn sie nach Deutschland re-importiert wurden – neu oder gebraucht.
Der ADAC hat beim Autokonzern Stellantis angefragt, warum nur manche Opel-Modelle bis zum Austausch der Airbags einem Fahrstopp unterliegen. Stellantis hat dazu wie folgt Stellung genommen: "Der Rückruf bestimmter Airbag-Gasgeneratoren des Unternehmens Takata dauert an und betrifft Fahrzeuge zahlreicher Automarken und -hersteller weltweit. Stellantis nimmt seine Verantwortung ernst. Aus diesem Grund verfolgt das Unternehmen von Beginn an einen gestaffelten Rückrufansatz, um sicherzustellen, dass Kunden mit dem höchsten Risiko Vorrang erhalten. Darüber hinaus folgt die Risikobewertung für betroffene Airbags einem proaktiven Ansatz: Fahrzeuge erhalten Fahrverbotswarnungen, lange bevor die sichere Lebensdauer des Airbags endet – was dazu beiträgt, das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.
Im Einklang mit diesem Ansatz hat Stellantis die Fahrverbotsmaßnahme für bestimmte Fahrzeuge der Modelle Opel/Vauxhall Astra H (2005–2014) und Opel/Vauxhall Vectra/Signum (2005–2008) europaweit proaktiv ausgeweitet. Kunden und Kundinnen mit betroffenen Fahrzeugen erhalten eine direkte Mitteilung mit detaillierten Anweisungen. Stellantis fordert alle betroffenen Fahrzeughalter dringend auf, das Fahrzeug nicht mehr zu fahren, sobald sie eine Fahrverbotsmitteilung erhalten haben, und sich umgehend an ihren autorisierten Händler zu wenden, um die kostenlose Reparatur zu vereinbaren."
Der aktuelle Rückruf verschiedener Opel-Modelle betrifft weltweit 900.000 Fahrzeuge. Die KBA-Referenznummer lautet 16105R.
ADAC kritisiert den Umgang von Opel mit dem Fahrverbot
Der ADAC kritisiert aus Verbraucherschutzsicht den Umgang von Opel mit dem aktuellen Fahrverbot im Zusammenhang mit dem Takata-Airbag-Rückruf. Der Hersteller empfiehlt betroffenen Fahrzeughaltern dringend, ihr Auto nicht mehr zu fahren. Gleichzeitig ist zunächst nicht eindeutig ersichtlich, welche Fahrzeuge aus dem insgesamt neun Jahre umfassenden Bauzeitraum konkret betroffen sind.
Für zahlreiche Opel-Besitzer und -Besitzerinnen entsteht dadurch erhebliche Unsicherheit: Sie können nicht unmittelbar feststellen, ob in ihrem Fahrzeug ein potenziell gefährlicher Airbag verbaut ist, und sie es deshalb stehen lassen sollten.
Der ADAC fordert Opel daher auf, den VIN-Finder für Rückrufaktionen schnellstmöglich zu aktualisieren und darüber öffentlich zu informieren. Fahrzeughalter und -halterinnen müssen dort zuverlässig prüfen können, ob ihr Auto von der dringenden Empfehlung betroffen ist, es nicht mehr zu fahren. Zudem sollte Opel transparent machen, bis wann man persönlich benachrichtigt wird und auf welchem Weg die Information erfolgt.
Fehlerhafter Airbag? So können Sie Ihr Fahrzeug prüfen
Autofahrerinnen und Autofahrer, die wissen möchten, ob ihr Auto bereits ab Werk mit einem fehlerhaften Airbag der Marke Takata ausgestattet wurde, können das folgendermaßen überprüfen:
Auf der Internet-Seite des jeweiligen Auto-Herstellers unter der Rubrik "Airbag-Rückruf" (soweit vorhanden) die Fahrgestellnummer des Autos eingeben. Die Daten werden abgeglichen und man erfährt sofort, ob man vom Rückruf betroffen ist.
Wenn dies nicht klappt, dann sollte man zu einem Händler der eigenen Fahrzeugmarke fahren, der in seinem Service-System mit Online-Anbindung an den Hersteller prüfen kann, ob das Auto mit einem gefährlichen Takata-Airbag ausgestattet ist.
Liegt ein Rückruf vor, sollte umgehend eine Werkstatt des Autoherstellers aufgesucht werden, damit schadhafte Airbags rasch ausgetauscht werden. Das gilt natürlich auch dann, wenn man ein Rückrufschreiben des Herstellers oder des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten hat. Wurde das Auto inzwischen verkauft, sollte der nächste Besitzer unverzüglich informiert werden.
Takata-Airbags: Nur Auto-Hersteller wissen, wer betroffen ist
Wenn man weder über die Internetseite des Herstellers noch beim Händler eine verlässliche Auskunft erhält, ob das eigene Auto mit einem fehlerhaften Takata-Airbag ausgestattet ist, muss man sich direkt an den Hersteller wenden.
Dazu sollte man den Hersteller per Einschreiben mit Rückschein zur verbindlichen Stellungnahme auffordern, ob ein Rückruf für die Fahrgestellnummer des eigenen Autos vorliegt oder nicht. Denn Achtung: Nur der Hersteller weiß, ob das Fahrzeug vom Rückruf betroffen ist.
Ein Laie kann nicht erkennen, ob ein fehlerhafter Airbag verbaut ist. Dazu kommt die Problematik, dass ein und dasselbe Modell mit Airbags verschiedener Zulieferer bestückt sein kann, so dass für jedes einzelne Fahrzeug geprüft werden muss, ob die Airbags problematisch sind. Nur der Fahrzeug-Hersteller kann sagen, was in welchem Auto konkret verbaut wurde.
Gibt es noch Modelle, die zurückgerufen werden müssen?
Ja, es ist möglich, dass noch nicht alle Fahrzeuge mit einem fehlerhaften Takata-Airbag zurückgerufen worden sind. Das kann daran liegen, dass die Airbags zwar nicht ab Werk, dafür aber später bei einer Reparatur verbaut worden sind.
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass Verbraucher vor möglichen Gefahren in ihren Fahrzeugen geschützt werden. Die Bewertung, ob eine Gefahr besteht, können allerdings lediglich das KBA und die Auto-Hersteller treffen, da nur sie über die nötigen (Konstruktions-)Unterlagen verfügen.
Die Hersteller sollten jetzt prüfen, ob es auch bei ihren Fahrzeugen möglich sein könnte, dass – wie jetzt bei Mercedes – die gefährlichen Airbags im Nachhinein eingebaut wurden. Dann müssten die Hersteller schnellstmöglich für Abhilfe sorgen.
Die Unsicherheit in diesem Fall geht schon viel zu lange. Auch der internationale Dachverband für Automobilclubs, die FIA (Fédération Internationale de l'Automobile), hat bereits auf die Dringlichkeit dieses sicherheitsrelevanten Themas hingewiesen.
Haben Sie dazu Fragen? Die technische Expertenhotline des ADAC ist unter der Telefonnummer 089 558 95 90 90 exklusiv für alle ADAC Mitglieder erreichbar.
Mit fachlicher Unterstützung durch Arnulf Thiemel/ADAC Technik Zentrum