Was tun bei Verbrennungen und Verbrühungen?
Leichte Verbrennungen sind vor allem schmerzhaft, schwere Verbrennungen können lebensbedrohlich sein. Die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind deshalb entscheidend.
Kühlen ist bei den meisten Verbrennungen sinnvoll
Bei schweren, großflächigen Verbrennungen den Notarzt (112) rufen
Vorsicht bei der Anwendung von Hausmitteln gegen Verbrennungen
Ob Bügeleisen, Herdplatte oder der frisch aufgebrühte Tee: Im Alltag sind Verbrennungen und Verbrühungen schnell passiert. Bei Kindern zählen sie sogar zu den häufigsten Unfällen. Verbrennungen können je nach Ausmaß der Hautschädigung schwerwiegende Folgen haben – von Wundinfektionen bis hin zur Blutvergiftung oder einem Schock.
Schnell und vor allem auf die richtige Weise Erste Hilfe zu leisten, ist deshalb besonders wichtig. Was bei einer Verbrennung im Einzelfall zu tun ist, und was man besser nicht tun sollte, hängt insbesondere von der Größe und dem Grad der Verbrennung ab.
Hitze, Dampf, Strom: Ursachen für Verbrennungen
Schäden können bereits bei einer Temperatur von 44 Grad entstehen, die selbst beim Gebrauch von Heizkissen oder Wärmflaschen leicht überschritten werden. Die Wärmequelle ist bei einer Verbrennung nicht entscheidend. Neben heißen Flüssigkeiten wie Wasser oder Frittierfett, Gegenständen wie Bügeleisen, Herdplatte oder Backblech und offenen Flammen können beispielsweise auch ein Stromschlag und bestimmte Chemikalien Verbrennungen verursachen. Eine weitere nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle, besonders für Kinder, ist heißer Wasserdampf, der ebenfalls schwerste Verbrühungen auslösen kann.
Verbrennungsgrad einschätzen
Fachleute beurteilen den Schweregrad einer Verbrennung unter anderem anhand der Tiefe der Verletzung:
Bei einer Verbrennung ersten Grades ist die Haut nur oberflächlich angegriffen: Sie ist gerötet, unter Umständen geschwollen und schmerzt. Verbrennungen ersten Grades sind zwar unangenehm, heilen aber vollständig und ohne Narben ab.
Verbrennungen zweiten Grades sind sehr schmerzhaft, und es bilden sich Brandblasen. Ist nur die obere Hautschicht betroffen, heilen sie folgenlos ab. Ist auch die mittlere Hautschicht geschädigt, muss die Verbrennung ärztlich versorgt werden. Zu erkennen ist dies daran, dass das verbrannte Gewebe weißlich verfärbt ist. Nach dem Abheilen bleibt eine Narbe zurück.
Bei Verbrennungen dritten Grades sind alle drei Hautschichten, also Oberhaut, Lederhaut und Unterhaut, vollständig zerstört, das Gewebe ist dunkel bis schwarz gefärbt. Allerdings verspürt der Betroffene zunächst keine Schmerzen, da auch die in der Haut verlaufenden Nerven geschädigt sind. Verbrennungen dritten Grades müssen im Krankenhaus versorgt werden.
Bei Verbrennungen vierten Grades beschränkt sich die Verbrennung nicht auf die Haut, sondern schädigt auch das darunterliegende Gewebe wie Muskeln, Sehnen, Bänder und Knochen. Die Wundfläche ist schwarz verfärbt. Die Versorgung solcher Brandverletzungen ist ebenfalls nur im Krankenhaus möglich.
Neben der Tiefe der Verletzung richtet sich der Schweregrad einer Verbrennung danach, wie viel Prozent der Hautoberfläche geschädigt sind. Als Faustregel gilt: Kleine Verbrennungen sind nicht größer als eine Handfläche. Alles, was darüber hinausgeht, entspricht einer großflächigen Verbrennung. Lebensbedrohlich wird eine Verbrennung, wenn bei einem Kind mehr als 5 bis 10 Prozent der Hautoberfläche betroffen sind und bei einem Erwachsenen mehr als 10 bis 15 Prozent. Ein Prozent der Körperoberfläche entspricht dabei ungefähr einer Handfläche der betroffenen Person.
Neunerregel bei Verbrennungen
Zudem ist die sogenannte "Neunerregel" hilfreich, um die Größe einer Verbrennung besser einschätzen zu können. Bei einem Erwachsenen entspricht beispielsweise der Kopf neun Prozent der Körperoberfläche. Das gleiche gilt für einen Arm sowie einen Ober- oder Unterschenkel. Ein ganzes Bein macht somit 18 Prozent der Körperfläche aus, Brust und Bauch zusammen ebenfalls 18 Prozent.
Darf man Verbrennungen kühlen?
Normalerweise dürfen und sollten Brandwunden gekühlt werden. Das gilt auch für schwerwiegendere Brandverletzungen, bei denen der Schaden nicht auf die Hautoberfläche begrenzt ist. Allerdings kommt es auf die richtige Vorgehensweise an: Kühlen Sie das betroffene Hautareal für etwa 10 bis maximal 20 Minuten. Das Wasser darf kühl, aber nicht eiskalt sein.
Zu kaltes Wasser oder zu langes Kühlen können die Durchblutung der Haut verringern und den Schaden im Zweifelsfall vergrößern. Das gleiche gilt für Eiswürfel oder Kühlpacks: Sie erzeugen so niedrige Temperaturen, dass sie lokale Erfrierungen hervorrufen und die Haut noch mehr schädigen können. Zudem ist es wichtig, das Kühlen auf die betroffenen Körperteile zu beschränken. Eine kalte Dusche ist beispielsweise nicht sinnvoll, da es durch die großflächige Kälteeinwirkung sehr leicht zu einer Unterkühlung kommen kann. Das Unterkühlungsrisiko erhöht sich zusätzlich dadurch, dass besonders nach einer größeren Verbrennung die Wärmeregulation des Körpers durcheinandergeraten kann. Beenden Sie die Kühlung deshalb sofort, wenn dem Betroffenen kalt wird.
In bestimmten Fällen werden Verbrennungen nicht gekühlt, weil für die Betroffenen ein zu hohes Auskühlungsrisiko besteht. Das gilt vor allem bei
Neugeborenen und Säuglingen
Bewusstlosen
großflächigen Brandwunden, die eine Körperfläche von mehr als 15 Prozent bedecken
Bei Kindern sollten nur Brandwunden an Armen und Beinen, nicht aber im Bereich des Rumpfes gekühlt werden, da sich die Kühlung dort nur schwer auf den Bereich der Brandwunde begrenzen lässt.
Wie behandelt man Brandwunden?
Welche Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einer Brandwunde sinnvoll sind, hängt vor allem vom Verbrennungsgrad ab.
Was tun bei Verbrennungen 1. Grades?
Kleine, oberflächliche Verbrennungen sind in der Regel nicht gefährlich, schmerzen aber dennoch stark. Hier gilt: Bei Bedarf Kleidung und Schmuck entfernen und die verbrannte Körperstelle schnellstmöglich unter fließendem Wasser kühlen. Ist die Verbrennung im Gesicht, sind feuchte Tücher hilfreich.
Leichte Verbrennungen oder Verbrühungen (Grad 1), die nicht zu Blasenbildung führen, benötigen normalerweise keine ärztliche Versorgung. Ab Verbrennungsgrad 2 ist ein Arztbesuch hingegen sinnvoll. Zu den leichteren Verbrennungen ersten und zweiten Grades zählen beispielsweise Sonnenbrände.
Erste Hilfe bei schweren Verbrennungen
Bei großflächigen und schwerwiegenden Brandverletzungen gilt es, weitere Schäden zu verhindern. Dabei ist es wichtig, in der richtigen Reihenfolge vorzugehen und zuerst die Hitzequelle zu beseitigen:
Bei brennenden Personen Kleidung löschen
Bei großflächigen Verbrühungen mit Flüssigkeiten Kleidung ausziehen
Umgehend den Notarzt unter 112 rufen
Kühlen, sofern das Alter oder der Zustand des oder der Betroffenen sowie die Größe der Brandwunde nicht dagegensprechen
Brennende Kleidung lässt sich mit Wasser oder alternativ mit einer schwer entflammbaren Decke oder durch Wälzen auf dem Boden löschen.
Bei einer Verbrühung mit heißen Flüssigkeiten ist es wichtig, durchtränkte Kleidung sofort auszuziehen und Schmuck zu entfernen, da diese Hitze speichern und die Verbrennung nachträglich verstärken können. Haftet die Kleidung an der Wunde, darf sie allerdings nicht gelöst werden, weil dies noch größere Schäden an der Haut hervorrufen kann. Im Zweifelsfall schneidet man die Kleidung mit einer Schere um die entsprechenden Bereiche herum auf. Bei einem Baby oder Kleinkind es wichtig, auch an die Windel zu denken. Sie kann enorme Wassermengen speichern und schwerste Verbrühungen herbeiführen.
Großflächige Verbrennungen werden nicht gekühlt. Stattdessen ist es wichtig, die Betroffenen warmzuhalten und vor einer Unterkühlung zu schützen. Gut eignen sich dafür beispielsweise die gold-silbernen Rettungsdecken aus dem Erste-Hilfe-Kasten.
Der Rettungsdienst sollte unabhängig von der Schwere der Verbrennung auch in folgenden Situationen immer verständigt werden (112), da unter Umständen eine Behandlung in einem speziellen Zentrum für Brandverletzte erforderlich ist:
Verbrennungen an Händen, Gesicht und Genitalien
Verbrennungen infolge eines Stromschlags (auch Blitz)
Verätzungen durch Chemikalien
Begleiterkrankungen
Nach dem Einatmen von heißen Dämpfen oder Rauch
Verbrennungen von Grad 2, die mehr als 10 Prozent (Erwachsene) oder 5 Prozent (Kinder) der Hautoberfläche betreffen
Verbrennungen ab Grad 3
Sollte man Brandwunden abdecken?
Nach dem Kühlen ist es ratsam, offene Brandwunden locker mit einem keimfreien Verband abzudecken. Spezielle metallbeschichtete Tücher haben den Vorteil, dass sie nicht mit der Wunde verkleben, sie sind in jeder Apotheke erhältlich. Ein Spezialverband ist darüber hinaus nicht erforderlich. Steht kein geeignetes Verbandmaterial zur Verfügung, ist es im Zweifelsfall besser, die Wunde unbedeckt zu lassen als auf verschiedene Haushaltsmaterialien zurückzugreifen.
Auch haushaltsübliche Brandsalben, Puder oder Cremes gehören unter keinen Umständen auf eine offene Brandwunde. Ebenso wenig ist es sinnvoll, Brandblasen aufzustechen, denn sie schützen die darunterliegende Wunde vor Infektionen und Entzündungen. Verursacht eine Brandblase Probleme, beispielsweise aufgrund von Rötungen und Schwellungen, sollten Betroffene sie niemals selbst öffnen, sondern dies in der Arztpraxis unter sterilen Bedingungen erledigen lassen.
Während die Brandwunde abheilt, ist es wichtig, sie sauber zu halten und den Verband regelmäßig zu wechseln. Verklebt dieser mit der Wunde, ist es wichtig, ihn nicht mit Gewalt zu lösen: Meist lässt sich ein verklebter Verband einfach entfernen, wenn man ihn zuvor mit steriler Kochsalzlösung tränkt und ein bisschen wartet. Sterile Kochsalzlösung ist in jeder Apotheke erhältlich.
Was sollte man bei Verbrennungen nicht tun?
Bei Verbrennungen greifen viele Menschen auf Hausmittel und handelsübliche Brandsalben zurück. Das ist aus medizinischer Sicht jedoch nicht immer sinnvoll.
Ob Quark, Zahnpasta, Bananenschalen, Backpulver, Honig, Essig oder Zwiebelsaft: Es gibt zahlreiche Hausmittel, denen man bei Verbrennungen eine positive Wirkung zuschreibt. Sie sollen kühlen, die Schmerzen lindern, den Heilungsprozess beschleunigen und entzündungshemmend wirken.
Allerdings ist bei der Anwendung Vorsicht geboten, denn Hausmittel eignen sich bestenfalls bei Verbrennungen ersten Grades, bei denen die Hautoberfläche nicht zerstört ist. Ansonsten können sie den Schaden an der Haut schlimmstenfalls vergrößern und zu Verschmutzungen, Infektionen und Entzündungen führen.
Brandsalben oder haushaltsübliche Cremes können eine kühlende Wirkung haben und unter Umständen dazu beitragen, den Schmerz zu lindern. Allerdings sind auch sie nur bei oberflächlichen Brandverletzungen geeignet, bei denen die Hautoberfläche noch intakt ist. Im Zweifelsfall sollten Betroffene vor der Anwendung entsprechender Mittel in ihrer Arztpraxis um Rat fragen.
Verbrennungen bei Kindern vermeiden
Kinder haben ein besonders hohes Risiko für Verbrennungen, da sie viele Gefahren im Haushalt noch nicht richtig einschätzen können. Es lässt sich jedoch mit einigen einfachen Maßnahmen deutlich senken:
Stellen Sie Behältnisse mit heißen Flüssigkeiten (Tassen, Kannen, Töpfe) nicht zu nah an den Tischrand.
Verwenden Sie keine herunterhängenden Tischdecken, an denen das Kind ziehen kann. Auch herabhängende Kabel von Wasserkochern oder überstehende Griffe von Töpfen auf dem Herd verleiten dazu, daran zu ziehen.
Kochen Sie möglichst auf den hinteren Kochplatten, und drehen Sie die Griffe von Pfannen und Töpfen nach hinten.
Nehmen Sie das Kind beim Verzehr heißer Speisen und Getränke nicht auf den Schoß.
Prüfen Sie die Temperatur von Brei und Fläschchen, bevor Sie ein Baby oder Kleinkind füttern, auch wenn die Behältnisse sich von außen nicht heiß anfühlen.
Lassen Sie ein Kind nicht unbeaufsichtigt, während Sie heißes Wasser in eine Badewanne einlassen. Schon Temperaturen von knapp über 50 Grad schädigen die Haut.
Lassen Sie das Kind niemals mit offenem Feuer (z. B. Kerzen) allein und lagern Sie Streichhölzer und Feuerzeuge außerhalb seiner Reichweite.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Pschyrembel Online: Verbrennung, Stand 05/2018, unter: https://www.pschyrembel.de/Verbrennung/K0NN8 (Abruf: 02.09.2024)
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V.: Verbrennungen, Stand 04/2018, unter: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/erste-hilfe/sofortmassnahmen/verbrennungen/ (Abruf: 02.09.2024)
Universitätsklinikum Bonn: Verbrennung/Verbrühung bei Kindern, unter: https://www.kindernotfall-bonn.de/verbrennung-verbruehung-kind/ (Abruf: 02.09.2024)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen, Stand 01/2021, unter: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/sicher-aufwachsen/alltagstipps/sicher-im-alltag/thermische-verletzungen/ (Abruf: 02.09.2024)
Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin: Erste Hilfe bei Brandverletzungen, unter: https://verbrennungsmedizin.de/leitlinien-erste-hilfe-brandverletzungen (Abruf: 02.09.2024)
Deximed: Erste Hilfe bei Verbrennungen, Stand 03/2023, unter: https://deximed.de/home/klinische-themen/erste-hilfe-notfallmedizin/patienteninformationen/waerme-und-kaelte-schaeden/verbrennung-erste-hilfe (Abruf: 02.09.2024)
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Notfall: Verbrennung, Stand 01/2019, unter: https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/erste-hilfe/notfall/verbrennungen.html (Abruf: 02.09.2024)
Stiftung Gesundheitswissen: Richtig Handeln bei Verbrennungen: Vorsicht mit dem Kühlen, Stand 05/2021, unter: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/notfall-erste-hilfe/richtig-handeln-bei-verbrennungen-vorsicht-mit-dem-kuehlen (Abruf: 02.09.2024)
Malteser: Erste Hilfe bei Verbrennung, unter: https://www.malteser.de/aware/hilfreich/erste-hilfe-bei-verbrennung-das-musst-du-beachten.html (Abruf: 02.09.2024)
Deutsches Rotes Kreuz: Verbrennungen, Verbrühungen und Brandwunden: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verbrennungen/ (Abruf: 02.09.2024)
Herrmann, K. und Trinkkeller U.: Dermatologie und medizinische Kosmetik. Springer Verlag, Berlin 2020