Cannabis-Konsum: Wie lange ist THC nachweisbar?

Ein qualmender Joint wird von jemandem gehalten
Das Konsumverhalten beeinflusst die Nachweisbarkeit von THC© iStock.com/Tunatura

THC ist in Abhängigkeit vom Konsumverhalten unterschiedlich lange im Blutserum nachweisbar. Welche Konsequenzen ein positiver Test hat und welche Regeln bei der Anwendung von Medizinal-Cannabis gelten.

  • Dauer der Nachweisbarkeit ist vom Konsumverhalten abhängig

  • Nachweis über Bluttest gilt als rechtskräftiges Beweismittel

  • Für Medizinal-Cannabis gibt es bestimmte Anforderungen

THC (Tetrahydrocannabinol) ist verantwortlich für die berauschende Wirkung nach dem Konsum von Cannabis. Die Substanz ist vor allem in den Blüten weiblicher Cannabis-Pflanzen in hoher Konzentration vorhanden. Die Blätter enthalten deutlich weniger THC, Stängel und Samen sind nahezu frei davon. THC kann Euphorie, Gelassenheit, Entspanntheitsgefühle und Gefühle von Leichtigkeit auslösen.

Bestimmte Folgen des Konsums sind kritisch für die Teilnahme am Straßenverkehr:

  • Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit

  • Verlängerung von Reaktions- und Entscheidungszeit

  • Auswirkungen auf das Sehvermögen

  • Störung der Bewegungskoordination

Wie lange ist THC nachweisbar?

Wie lange THC sowie das unwirksame Abbauprodukt THC-COOH (THC-Carbonsäure) nachweisbar sind, hängt unter anderem davon ab, wie viel und wie häufig eine Person Cannabis konsumiert. Es gibt grobe Richtwerte, an denen man sich orientieren kann. Im Einzelfall kann die Dauer der Nachweisbarkeit aber deutlich davon abweichen.

Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) haben Empfehlungen zur Wartezeit nach dem Konsum von Cannabis vor einer Verkehrsteilnahme veröffentlicht.

Gelegentlicher, isolierter Konsum

Die DGVM und DGVP definieren "gelegentliche Konsumenten" als diejenigen, bei denen isolierte Konsumsituationen vorliegen und die nach einem Konsum eine Pause einlegen. Von isolierten Konsumeinheiten sprechen Expertinnen und Experten, "wenn zwischen dem Konsum eines Joints und dem Konsum des nächsten eine Zeit von mehreren Tagen liegt und wenn bei einem Konsumereignis nur moderate Einzelkonsummengen und nicht mehrere Konsumeinheiten aufgenommen, also z.B. am Abend zwei Joints geraucht wurden." Unter moderatem Einzelkonsum wird dabei eine Konsummenge von maximal 25 mg THC, entsprechend 0,25 g Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von zehn Prozent verstanden.

Zwar erreicht diese Gruppe in der Regel nach sechs bis sieben Stunden einen Wert, der unter 1 ng THC/ml Blutserum liegt, bzw. können nach drei bis fünf Stunden bereits Werte unter 3,5 ng/ml erreicht werden. Unabhängig davon sollte allerdings eine Wartezeit von zwölf Stunden, bevor man sich wieder ans Steuer setzt, nicht unterschritten werden.

Wenn der Wirkstoffgehalt nicht bekannt oder höher ist und/oder eine größere Menge Cannabis konsumiert wird, sollte die Wartezeit bis zur Verkehrsteilnahme mindestens 24 Stunden betragen.

Wird Cannabis oral aufgenommen (z.B. mit Gebäck), sind die Zeiträume von Wirkung und Nachweis deutlich länger. Nach dem oralen Konsum von Cannabis sollte länger als 24 Stunden bis zu einem Fahrtantritt gewartet werden.

Regelmäßiger Konsum

Bei regelmäßigem Konsum – an mehreren Tagen in der Woche ohne längere Pausen – wird THC im Gewebe gespeichert. Durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis es zu einer Unterschreitung des Grenzwertes kommt. Die Experten von DGVM und DGVP weisen darauf hin, dass bei "täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum eine Verkehrsteilnahme ausgeschlossen ist." Erst nach einer mehrwöchigen Abstinenz könne man das wieder erwägen.

Wie testet die Polizei auf THC?

Person drückt sich nach Blutabnahme eine Kompresse auf den Arm
Nach einem positiven Vortest wird das Blutserum auf THC untersucht© Shutterstock/Tero Vesalainen

Wird man im Straßenverkehr nach vorausgegangenem Cannabis-Konsum von der Polizei angehalten, wird zunächst das sogenannte Leistungsbild geprüft: Gibt es Hinweise für einen Konsum wie etwa gerötete Augen oder erweiterte Pupillen? Liegen konkrete Ausfallerscheinungen vor, zum Beispiel Schlangenlinienfahren, verwaschene Sprache oder Benommenheit? Hat die oder der Fahrende einen Unfall verursacht?

THC bzw. das Abbauprodukt THC-COOH lässt sich mit einem Schnelltest (freiwilliger Vortest) über Speichel, Schweiß oder Urin nachweisen. Bei einer Polizeikontrolle wird häufig eine Urinprobe genommen. THC-COOH ist im Urin länger nachweisbar als im Blut – bei gelegentlichem Konsum zwei bis vier Tage, bei Dauerkonsum zwei bis sechs Wochen und in Einzelfällen auch länger. Ein Urintest kann daher nur einen Hinweis auf einen aktuell vorliegenden Cannabis-Konsum geben, da von dem Abbauprodukt keine Wirkung ausgeht.

Ein Bluttest wird durchgeführt, wenn der Vortest positiv ausfällt oder ein Verkehrsteilnehmer sich weigert, diesen zu machen, und ein Verdacht auf Konsum vorliegt. Der dafür zuständige Arzt oder die Ärztin dokumentiert Hinweise auf einen Cannabis-Konsum sowie mögliche Ausfallerscheinungen. Als Beweismittel gilt ausschließlich der Nachweis des Wirkstoffs THC im Blutserum. Die Analyse erfolgt in einem Labor.

Was passiert bei einem positiven Test?

Im Zuge der Teil-Legalisierung soll der Grenzwert von THC im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben werden.

Im Juni hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet, das der Bundesrat Anfang Juli gebilligt hat. Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten. Personen unter 21 Jahren beziehungsweise in der Probezeit dürfen nicht unter der Wirkung von Cannabis fahren (Nachweisgrenzwert: 1,0 ng/ml). Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bußgelder und Fahrverbote fallen umso höher aus, je häufiger man im Straßenverkehr bereits positiv auf Drogen getestet wurde. Für Fahranfänger droht – wenn die Tat die erste erhebliche Zuwiderhandlung in der Probezeit darstellt – eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.

Bei Cannabisfahrten wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert, die die Fahreignung überprüft. Wenn jemand unter anderem wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis begangen hat, ordnet sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Falls die Begutachtung zu einem negativen Ergebnis kommt, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wurden während der Fahrt drogenbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, liegt eine Straftat vor mit deutlich härteren Maßnahmen. Wenn die Fahrerlaubnis im Strafverfahren entzogen wird, muss im Wiedererteilungsverfahren ein positives MPU-Gutachten vorgelegt werden.

Häufig bedarf es dann auch Abstinenzkontrollen, die mit unauffälligen Urin- oder Haarbefunden belegt werden müssen. THC sowie das Abbauprodukt THC-COOH ist in den Haaren nachweisbar. Man geht bei Kopfhaaren von einem durchschnittlichen Wachstum von einem Zentimeter pro Monat aus, sodass eine Analyse einer sechs Zentimeter langen Haarsträhne eine Überprüfung der letzten sechs Monate ermöglicht.

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Was ist mit medizinischem Cannabis?

Besondere Regeln gelten für Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen. Es gilt das Medikamentenprivileg, somit liegt bei bestimmungsgemäßer Einnahme entsprechend der ärztlichen Verschreibung keine Ordnungswidrigkeit vor. Allein aufgrund einer medizinisch verordneten Einnahme von Cannabis darf also nicht die Fahreignung angezweifelt werden.

Werden bei der Teilnahme am Straßenverkehr durch Cannabis verursachte Ausfallerscheinungen festgestellt, ist das Medikamentenprivileg aufgehoben. Es liegt sofort eine Straftat vor; Geldstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, werden die Verursacher zur Verantwortung gezogen und müssen neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen mit versicherungsrechtlichen Folgen (z.B. Regress) rechnen. Die Konsumenten von Medizinal-Cannabis müssen daher immer kritisch hinterfragen, ob sie fahrsicher sind, bevor sie sich hinters Steuer setzen.

Fachliche Beratung: Prof. Dr. rer. nat. Frank Mußhoff, Forensischer Toxikologe und Mitglied des ADAC Ärztekollegiums

Mit Material von dpa