Autofahren mit Diabetes: Stabile Werte sind Voraussetzung
Von Sabina Filipovic

Mit einer Diabetes-Erkrankung ist Autofahren meist möglich. Wann die Fahrtauglichkeit gemindert sein kann und worauf Betroffene achten sollten.
Stabile Blutzuckerwerte sind Bedingung
Selbstkontrolle vor der Fahrt
Folgeerkrankungen können Fahrtauglichkeit einschränken
Stabile Blutzuckerwerte sind Voraussetzung
Diabetes mellitus, umgangssprachlich auch als Zuckerkrankheit bezeichnet, ist eine Volkskrankheit: In Deutschland haben etwa 4,6 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 79 Jahren eine Diabetes-Erkrankung. Bei den meisten – zwischen 90 und 95 Prozent – handelt es sich um Diabetes Typ 2. Auch als Altersdiabetes bezeichnet, kommt er vor allem bei Erwachsenen ab dem 40. Lebensjahr vor. Der seltenere Diabetes Typ 1 betrifft vorwiegend Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die meisten Menschen können trotz einer Diabetes-Erkrankung Auto fahren. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Blutzuckerwerte stabil sind und regelmäßig kontrolliert werden. Betroffene sollten den Blutzucker vor der Autofahrt messen und für den Notfall Traubenzucker oder ähnliche Snacks mit schnell wirkenden Kohlenhydraten griffbereit haben.
Fahrtauglichkeit mit Diabetes
Verkehrsteilnehmende mit Diabetes müssen sicherstellen, dass sie in der Lage sind, ein Auto zu fahren (Fahrtauglichkeit). Die Erkrankung muss aber keiner Verkehrsbehörde gemeldet werden. Für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit ist der Diabetes-Typ nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob Komplikationen bei der Behandlung oder im Verlauf der Erkrankung auftreten oder nicht.
Diese stehen in erster Linie in Verbindung mit einer Unterzuckerung (Hypoglykämie), die zu Verhaltens- und Bewusstseinsstörungen führen kann. Wichtig ist, dass der Diabetes gut eingestellt ist und Betroffene geschult sind, eine Unterzuckerung zu erkennen, sie zu verhindern und im Ernstfall richtig handeln zu können.
Ärzte können Fahrtauglichkeit einschätzen
Die behandelnden Ärzte sind nicht dazu verpflichtet, Informationen über die Erkrankung weiterzugeben. Aber sie sprechen der Patientin oder dem Patienten aus medizinischer Sicht eine verbindliche Einschätzung über die Fahrtauglichkeit aus. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel kann die Patientin oder der Patient eine medizinische Zweitmeinung zu einem ausgesprochenen "ärztlichen Fahrverbot" einholen.
Für Menschen mit Diabetes, die einen Lastkraftwagen oder Bus fahren und Fahrgäste befördern, gelten andere Bestimmungen als für das Fahren eines privaten Personenkraftwagens oder von Motorrädern. Geregelt ist das über die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Anlage 4 FeV und die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Detaillierte und fundierte Informationen zu dem Thema hat auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in der aktuellen Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr (Version 2.0) zusammengestellt.
Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine zeitweise Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.
Wer jedoch dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird.
Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Wann ist die Fahrerlaubnis in Gefahr?
Gibt es aus ärztlicher Sicht Einschränkungen der Fahreignung, ist es wichtig, dass Sie sich an die Empfehlung halten, da Sie selbst für die Sicherstellung Ihrer Fahrtauglichkeit verantwortlich sind. In manchen Fällen benötigen Sie ein fachärztliches Gutachten zur Fahreignung, damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis erteilen oder verlängern kann. Die Untersuchungen dieser verkehrsmedizinischen Begutachtung richten sich nach den Vorgaben der FeV und den Begutachtungsleitlinien der BASt.
Bei Wahrnehmungsstörungen durch Unterzuckerung darf man nicht Auto fahren. Das Führen eines Fahrzeugs ist erst wieder erlaubt, wenn die oder der Verkehrsteilnehmende wieder zu jeder Zeit den Blutzuckerspiegel verlässlich kontrollieren kann.
Wer innerhalb von zwölf Monaten mehr als eine schwere Unterzuckerung erlitten hat, ist vorerst nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das ausgesprochene ärztliche Fahrverbot wird erst aufgehoben, wenn der oder die Betroffene die Werte wieder stabil halten kann und die Unterzuckerung rechtzeitig wahrnimmt.
Nicht nur eine Unterzuckerung kann Folgen für die Fahrsicherheit haben. Auch ein anhaltend zu hoher Blutzuckerwert kann die Gesundheit so beeinträchtigen, dass das Unfallrisiko steigt. Wenn eine Überzuckerung (Hyperglykämie) die Konzentration, Reaktion und/oder Aufmerksamkeit beeinträchtigt, besteht auch in diesem Fall ein Fahrverbot.
Gesundheitliche Komplikationen oder Folgeerkrankungen, die durch Diabetes entstehen oder begünstigt werden, spielen eine Rolle bei der Fahreignung. Häufige Spätfolgen von Diabetes sind beispielsweise Sehstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) liefern über einen Sensor in regelmäßigen Intervallen aktuelle Glukosewerte. Zum Auslesen der Werte dienen Lesegeräte oder Smartphones.
Die Bedienung dieser Geräte mit Displays oder entsprechenden Smartphone-Apps ist hinter dem Steuer bei laufendem Motor nur möglich, wenn sie dazu nicht in die Hand genommen werden müssen und zum Ablesen der Blick nur kurz von der Fahrbahn abgelenkt wird. Sobald Smartphones oder andere elektronische Geräte mit Display während der Fahrt zur Bedienung in die Hand genommen werden, gilt dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dieser wird mit einem Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg geahndet – auch ein Fahrverbot ist möglich. Kommt es dadurch zu einem Unfall mit Personenschaden, können schwerwiegende Konsequenzen drohen, da eine fahrlässige Körperverletzung als Straftat vorliegen kann. Möglich sind dann hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsentzug. Um solche Konsequenzen zu umgehen, ist es ratsam, eine für das elektronische Gerät passende Halterung anzubringen.
Am Straßenrand oder geeigneter Stelle haltend und mit abgestelltem Motor steht der Nutzung von CGM-Lesegeräten oder Smartphones mit entsprechender App im Auto rechtlich nichts im Wege. Dasselbe gilt auch, wenn Sie mit Motorrad, Fahrrad sowie E-Bike oder E-Scooter unterwegs sind.
Vorsicht ist zudem geboten bei selbst zusammengebauten Closed-Loop-Systemen, also CGM-Systemen, die mit einer automatisierten Insulinabgabe gekoppelt sind. Wenn diese vom Hersteller nicht für diesen Zweck vorgesehen sind, ist von einer Teilnahme am Straßenverkehr dringend abzuraten. Da diese Systeme in dieser Form nicht zugelassen sind, kann es zu Fehlfunktionen kommen. Wird beispielsweise durch einen Fehler eine zu hohe Insulindosis abgegeben, kann es zu einer Unterzuckerung kommen. Verursachen Sie dadurch einen Unfall, können erhebliche strafrechtliche Folgen und Haftungsforderungen drohen.
Unfallrisiko bei Diabetes
Menschen mit Diabetes haben allenfalls ein leicht erhöhtes Unfallrisiko, bedingt durch Faktoren wie:
Häufige Unterzuckerung: Der Blutzucker sinkt zu stark ab. Eine Hypoglykämie kann leicht oder stark ausgeprägt sein und entsprechende Symptome verursachen – von Schwitzen, Zittern oder Unruhe bis hin zu Müdigkeit, Konzentrationsstörungen oder Ohnmacht.
Nebenerkrankung Schlafapnoe: Tritt oft zusätzlich zum Diabetes auf und führt bei Betroffenen während des Schlafs zu verengten Atemwegen und Atemaussetzern. Tagesschläfrigkeit und Aufmerksamkeitsstörungen sind Folgen davon. Das Unfallrisiko ist dadurch erhöht.
Sehstörungen als Folgeerkrankung: Diabetes birgt ein erhöhtes Risiko für Augenerkrankungen. Eine schwankende Sehschärfe im Tagesverlauf kann zum Beispiel ein frühes Zeichen einer leichten Netzhautschädigung (diabetische Retinopathie) sein. Wird ein dauerhaft erhöhter Blutzucker medikamentös zu schnell gesenkt, kann es zu verschwommenem Sehen kommen. Dieses kann bis zu drei Monate andauern.
Unterwegs Unterzuckerung vorbeugen
Wer auf Insulin angewiesen ist, sollte in jedem Fall vor dem Autofahren den Blutzucker messen.
Legen Sie auf längeren Fahrten häufiger Pausen ein, unter anderem, um die Werte erneut zu kontrollieren.
Bei den ersten Anzeichen von Unterzuckerung unbedingt pausieren und erst weiterfahren, wenn die Werte wieder stabil sind.
Hilfe liefern im Notfall schnelle Kohlenhydrate in Form von Traubenzucker, Snacks oder Fruchtsäften, die im Auto als Reserve griffbereit liegen sollten.
Es ist ratsam, einen Diabetikerausweis mit sich zu führen. Das Dokument ist unter anderem in Apotheken oder bei der Krankenkasse erhältlich und kann im Notfall Aufschluss über den Gesundheitszustand des Verkehrsteilnehmenden geben.
Bald könnte eine Künstliche Intelligenz (KI) vor Unterzuckerung während der Autofahrt warnen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) sowie mehrere Schweizer Forschungsinstitute haben einen Algorithmus entwickelt, der eine Hypoglykämie anhand des Fahrverhaltens sowie entsprechender Kopf- und Augenbewegungen erkennen soll. Die Anwendung befindet sich derzeit noch in der Studien-Phase, könnte aber bald auf den Markt kommen und in die Bordsysteme moderner Fahrzeuge integriert werden.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Lehmann V. et al.: Machine Learning to Infer a Health State Using Biomedical Signals - Detection of Hypoglycemia in People with Diabetes while Driving Real Cars. New England Journal of Medicine AI, 2024; 1(3), unter: https://ai.nejm.org/doi/full/10.1056/AIoa2300013* (Abruf: 11.08.2025)
Eichendorf, W. & Hedtmann, J.: Praxishandbuch Verkehrsmedizin. Universum Verlag, 2012
Ärzteblatt.de: Fahrtauglichkeit bei Diabetes: Mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Stand: 2018, unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/197283/Fahrtauglichkeit-bei-Diabetes-Mehr-Rechtssicherheit-fuer-Aerzte (Abruf: 11.08.2025)
Deutsche Diabetes Hilfe: Dürfen Menschen mit Diabetes Auto fahren?, unter: https://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/fuehrerschein_und_auto_fahren (Abruf: 11.08.2025)
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, Stand: 06/2022, unter: https://www.bast.de/DE/Themen/Sicherheit/U1-BLL/BLL_node.html (Abruf: 11.08.2025)
Bundesministerium für Gesundheit: Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Stand 06/2025, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/diabetes.html (Abruf: 11.08.2025)
Robert Koch-Institut (RKI): Diabetes mellitus, Stand 04/2025, unter: https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Themen/Chronische_Erkrankungen/Diabetes/Diabetes_node.html (Abruf: 11.08.2025)
Deximed: Diabetische Retinopathie, Stand 03/2025, unter: https://deximed.de/home/klinische-themen/endokrinologie-stoffwechsel/krankheiten/diabetes-mellitus/diabetische-retinopathie# (Abruf: 11.08.2025)
Deximed: Obstruktive Schlafapnoe, Stand 05/2022, unter: https://deximed.de/home/klinische-themen/hals-nase-ohren/krankheiten/verschiedene-krankheiten/schlafapnoe-syndrom (Abruf: 11.08.2025)
Graw, M.: Darf mein Patient noch Auto fahren?. MMW - Fortschritte der Medizin, Springer Medizin 2021; 163 (2):5
Graw, M.: Verkehrsmedizin für den Hausarzt. MMW - Fortschritte der Medizin, Springer Medizin 2016; 14/158:38
Bundesministerium der Justiz. Gesetze-im-Internet.de: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html (Abruf: 11.08.2025)
Bundesministerium der Justiz. Gesetze-im-Internet.de: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV), Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4a.html (Abruf: 11.08.2025)
Bundesministerium der Justiz. Gesetze-im-Internet.de: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__3.html (Abruf: 11.08.2025)
Bundesministerium der Justiz. Gesetze-im-Internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html (Abruf: 11.08.2025)
Deutsche Diabetes Gesellschaft: Mit Diabetes sicher und rechtskonform durch den Straßenverkehr. Pressemitteilung, Stand 02/2022, unter: https://www.ddg.info/presse/mit-diabetes-sicher-und-rechtskonform-durch-den-strassenverkehr (Abruf: 11.08.2025)
Bundesministerium der Justiz. Gesetze-im-Internet.de: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html (Abruf: 11.08.2025)