E-Mobilität - Öffentliches Laden

Das sollten Sie wissen
Für die meisten Ladesäulen im öffentlichen Bereich benötigen Sie eine Ladekarte des Betreibers oder eine Ladekarte eines Unternehmens, welches mit dem Betreiber der Ladesäule kooperiert. Die Karte wird an die Ladesäule gehalten und die Säule dadurch freigegeben. Einige Betriebe bieten inzwischen auch die Freigabe mittels einer bereitgestellten Smartphone-App oder mittels SMS an.
Inzwischen gibt es verschiedene Internetseiten, die regelmäßig die Standorte der öffentlichen Ladesäulen aktualisieren. Auch unter maps.adac.de können Sie sich Ladesäulen entlang Ihrer Route anzeigen lassen. Eine aktuelle Übersicht finden Sie zudem auf der Internetseite https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/.
Tipp: Schauen Sie in der App Ihres Ladekartenbetreibers nach, ob Sie mit Ihrer Ladekarte dort auch Strom tanken können.
Anfangs haben die Ladesäulenbetreiber nur ihre eigenen Ladekarten zugelassen. Inzwischen gibt es sogenannte Roaming-Angebote, die es ermöglichen mit einer Ladekarte an Ladesäulen vieler verschiedener Ladesäulenbetreiber Strom zu tanken und abzurechnen. Umfangreiche Angebote finden Sie unter bei den Anbietern NewMotion, PlugSurfing und Ladenetz.
ADAC e-Charge
Es gibt Ladekarten von den einzelnen Betreibern als auch von Roaming-Partnern, die viele Betreiberangebote zusammenfassen. Inzwischen wird für VW- und Audifahrer die Charge & Fuel Karte angeboten, mit der man Laden und Tanken kann.
ADAC e-Charge
Die Kosten sind abhängig vom Betreiber der Ladesäule und nicht einheitlich.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Strompreisen
Die Bezahlung erfolgt über die Ladekarte oder App. Daran erkennt die Ladesäule den Anbieter und übermittelt den Preis dem Ladekartenanbieter. Dieser belastet ihr Kundenkonto mit dem von ihm angebotenen und von ihnen ausgewählten Zahlungsmittel.
Hier hilft es ungemein sich vorab zu informieren oder unterwegs mittels einer App des Anbieters nachzuschauen welcher Steckertyp vorhanden ist. Von weitem ist es gar nicht oder nur sehr zu schwer erkennen welcher Steckertyp unterstützt wird, hier hilft es nur anzuhalten und nachzuschauen.
Ein Vorabplanung ist noch notwendig und niemand kann eine Lademöglichkeit garantieren. Auch wenn eine Ladesäule auf dem Weg vorhanden ist, bedeutet das nicht, dass diese auch frei oder womöglich defekt ist.
Ein eigenes Ladekabel ist in jedem Fall notwendig. Dieses Ladekabel sollte bei einem Neukauf jedoch immer zur Fahrzeugausstattung gehören. Bei einem Gebrauchtwagenkauf sollte darauf geachtet werden, dass dieses vorhanden ist. Sollte es nicht mehr vorhanden sein, so ist ein Kauf eines Ladekabels notwendig.
Ein Smartphone ist zum Auffinden einer Ladesäule sehr hilfreich, jedoch nicht zwingend notwendig, insofern man sich vorab informiert hat.
Auch an einer Ladesäule muss die Straßenverkehrsordnung eingehalten werden. Deshalb müssen eventuell zeitlich begrenzte Halteverbote beachten oder auch in die korrekte Richtung geparkt werden. Auch ist das Parken an vielen Ladesäulen nur frei, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich geladen wird.
Nein. Es besteht keine Gefahr, dass durch das Rauchen eine technische Reaktion ausgelöst wird.
Die Ladespannung liegt erst an, wenn das Fahrzeug und die Ladesäule die Informationen ausgetauscht haben. Die heißt: Das Kabel muss richtig anliegen und alles in Ordnung sein. Zu diesem Zeitpunkt ist alles verriegelt und kein metallischer Gegenstand im Freien geschweige denn mit Wasser in Kontakt. Das Verwenden der Ladesäule ist also kein Problem.
Induktives Laden bedeutet kontaktlos Laden. Dahinter steckt die Idee, Energie mittels hochfrequenter Wechselströme drahtlos zu übertragen. Damit könnten durch Ladeelemente in der Fahrbahn, auf Parkplätzen oder Garagen Fahrzeuge geladen werden. Derzeit ist diese Option noch nicht komplett serienreif. In Zukunft gehen Experten davon aus, dass das Laden an Ladesäulen der Vergangenheit angehören wird.
Laut einer aktuellen Studie benötigen eine Million Stromer circa 35.000 öffentliche und halböffentliche Ladepunkte. Mit der Reichweitensteigerung und einer ausreichenden Anzahl an Nachlademöglichkeiten wird in Zukunft eine bedenkenlose Fahrt möglich sein.
Das geparkte Fahrzeug, das nicht zum Laden dort steht, parkt dann im Normalfall im Halteverbot. Im Grunde darf abgeschleppt werden, wenn ein abgestelltes Auto andere behindert oder gefährdet. Das ist meist der Fall, wenn der Wagen im absoluten Halteverbot steht. Allerdings muss das im öffentlichen Raum durch die Polizei/Polizeibehörde veranlasst werden. Dies ist allerdings zeitintensiv. Somit dürfte es in vielen Fällen kaum sinnvoll sein zu warten, bis das Fahrzeug weggeschleppt wurde.
Technisch ist es nur mit einem hohen Aufwand möglich diese Parklätze für E-Fahrzeuge sicher freizuhalten. Im Endeffekt müsste auch sichergestellt werden, dass diese Fahrzeuge dann auch laden?
Hier muss zwischen einem mechanischen Defekt und der Nichtfreigabe durch die Elektronik unterschieden werden. Bei einem mechanischen Effekt bleibt oftmals nichts anderes übrig als das Kabel hängen zu lassen und den Betreiber zu informieren. Sollte die Elektronik das Kabel nicht freigeben, hilft es den Betreiber (Nummer an der Ladesäule) anzurufen – dieser kann das Kabel häufig von der Ferne freigeben.
Jedes Fahrzeug mit einer passenden Ladeeinrichtung kann an der Ladesäule geladen werden.
Der ADAC betreibt in Württemberg keine eigenen Ladesäulen im öffentlichen Raum. Teilnehmern eines Fahrsicherheits-Trainings oder Besuchern der Verkehrsübungsanlage in Leonberg steht eine Ladesäule zur Verfügung.