Parken an E-Ladesäulen

Parkbeschilderung an E-Ladesäulen: Je nach Kommune gibt es hier sehr viele Varianten
Parkbeschilderung an E-Ladesäulen: Je nach Kommune gibt es hier sehr viele Varianten© dpa/Daniel Kubirski

Öffentliche Parkplätze zum Laden von Elektrofahrzeugen nehmen zu. Rund 100.000 öffentliche Ladepunkte gibt es aktuell bundesweit. Die Beschilderung allerdings ist sehr unterschiedlich.

  • Immer mehr Parkplätze für Elektrofahrzeuge in Städten

  • Unterschiedliche Beschilderungen: Diese Kennzeichnung gibt es

  • Parken während des Ladevorgangs: Genaue Definition erforderlich

Wer aktuell an einer öffentlichen E-Ladesäule parken möchte, muss sich erstmal durch eine Beschilderung kämpfen, die alles andere als einheitlich ist. Das hat auch eine ADAC Untersuchung aus dem Jahr 2022 bestätigt.

Parken an E-Ladesäulen

Parken an E-Ladestationen-Zusatzzeichen
Parkbeschilderung an E-Ladestationen: Das sind die gängigsten Kombinationsmöglichkeiten© ADAC e.V.

Das blau-weiße Parkplatzschild (weißes P auf blauem Grund) kann mit entsprechenden Zusatzschildern kombiniert werden, um E-Fahrzeugen das Parken und Laden an Ladesäulen zu bestimmten Zeiten zu ermöglichen.

Kniffelig wird es in der Praxis. Welche Autos sind hier genau berechtigt? Das im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geschaffene Zusatzzeichen "Auto plus Stecker" gilt nicht für alle E-Fahrzeuge. Parken dürfen hier genau genommen nur solche, die im Kennzeichen ein E hinter der Nummernkombination haben. Das steht für vollelektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sowie für Hybridfahrzeuge, wenn diese rein elektrisch mindestens 40 km zurücklegen können oder höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen.

Seit August 2022 gibt es im Rahmen des EmoG auch ein offizielles Zusatzzeichen (1053-54, während des Ladevorgangs), das die Parkzeit auf das Laden beschränkt.

Im Elektromobilitätsgesetz werden nur die Rechte der Besitzer von E-Autos mit einem E im Kennzeichen geregelt. Diejenigen, die das nicht haben, sind hier nicht angesprochen und müssen deshalb genau auf die Beschilderung vor Ort achten. Sie dürfen dann an Ladesäulen parken bzw. laden, wenn das Parkschild durch ein anderes Zusatzzeichen, z.B. 1050-32 oder 1050-33 mit einem erläuternden Text wie "Elektrofahrzeuge" oder "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ergänzt wird.

Es gibt weitere Zusatzzeichen, die zusammen mit dem blau-weißen Parkschild eine zeitliche Einschränkung des Park- bzw. Ladevorgangs ermöglichen, z.B. auf eine bestimmte Dauer oder Uhrzeit.

Ladesäulen: Vielfältige Beschilderung

Kommunale Beschilderung: E-Kennzeichen
Beispiele für Beschilderungen: So unterschiedlich werden Parkplätze an E-Ladesäulen ausgeschildert© ADAC e.V.

Städte und Gemeinden kennzeichnen E-Ladesäulen sehr unterschiedlich. Das hat auch eine ADAC Befragung ergeben. Hier ein paar Beispiele.

Neben den gängigen Schilderkombinationen werden die jeweiligen Zusatzzeichen in einigen Städten nicht korrekt mit dem blau-weißen Parkplatzschild kombiniert, sondern auch mit dem Verkehrszeichen 365-65, das zwei Ladesäulen zeigt (siehe erste Zeichnung). Dabei handelt es sich aber nur um ein Hinweisschild, dass es hier eine Ladesäule gibt, eine Parkfläche weist es nicht aus.

Ein gängiger Irrtum ist auch ist die Kombination des Parkschilds 314 mit dem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge frei". Das bedeutet nicht etwa, dass Elektrofahrzeuge hier parken dürfen, sondern genau das Gegenteil. "Frei" heißt hier "außer" oder "ausgenommen".

Parken mit und ohne Ladevorgang

Zusatzzeichen wie das Piktogramm "Auto mit Stecker" erlauben pauschal das Parken von Elektrofahrzeugen mit einem E im Kennzeichen. Mit dem Zusatzzeichen "während des Ladevorgangs" kann die Parkzeit verkürzt bzw. konkretisiert werden. Entsprechend kann die Dauer auch über weitere Zusatzschilder ("mit Parkscheibe von… bis…") beschränkt werden.

Trotzdem ist der Ladevorgang rechtlich noch nicht genau definiert worden. Solange Fragen wie "Muss erkennbar Strom fließen oder reicht es, wenn das Kabel gesteckt ist?" nicht abschließend geklärt sind, müssen die Nutzer von E-Fahrzeugen beim Laden auf gegenseitige Rücksicht setzen.

Neue Verkehrsregeln, Spritpreise und Verbraucher-Tipps

Parken ohne laden: So hoch ist das Bußgeld

Wer unberechtigt auf einem gekennzeichneten E-Parkplatz parkt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. 55 Euro kostet es für Falschparker. Noch teurer kann es werden, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Das war dem Fahrer eines Verbrenners passiert, der einen Parkplatz für E-Autos ignoriert und sein Auto dort abstellt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Urteil bestätigt.

Video: Richtig parken an E-Ladesäulen

Wie man die unterschiedlichen Parkbeschilderungen an E-Ladesäulen richtig liest und was sie bedeuten, erklärt ADAC Clubjurist Stephan Miller im Video.

Im Video: Dürfen Verbrenner an E-Ladesäulen parken? ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.