Italien: Geldbußen für Kindersitze ohne Alarmsignal

Mann schnallt sein Kind im Kindersitz an
Mehr Schutz für Bambini sollen Kindersitze mit Alarmsignal bieten© iStock.com/PeopleImages

In Italien dürfen für Kleinkinder nur noch Auto-Kindersitze mit integriertem Alarmsignal verwendet werden, um zu verhindern, dass Kleinkinder bei Hitze im Auto vergessen werden. ADAC Clubjuristen informieren über die Regelung.

  • Auch deutsche Urlauber mit italienischem Mietwagen betroffen

  • Geldbuße in Höhe von 83 Euro droht

  • Keine vergleichbare Regelung in Deutschland

Jeden Sommer liest man Meldungen zu Kindern, die im Auto bei brütender Hitze zurückgelassen werden und dabei unter Umständen in Lebensgefahr geraten. Um diese Gefahr zu reduzieren, hat Italien 2019 eine Regelung geschaffen, wonach für Kinder bis einschließlich drei Jahren nur noch Kindersitze verwendet werden dürfen, die mit einem Alarmsignal ausgestattet sind. Dieses Signal soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden.

Welche Strafe droht?

Bei Verwendung eines nicht vorschriftsmäßigen Kindersitzes muss neben einer Geldbuße ab 83 Euro (bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen nur 53 Euro) bis 333 Euro mit weiteren Konsequenzen gerechnet werden. Dem Fahrer werden nach dem italienischen Punktesystem auch 5 Punkte abgezogen. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Vorschrift innerhalb von zwei Jahren wird ein Fahrverbot von mindestens 15 Tagen verhängt.

Sind deutsche Urlauber betroffen?

Die Pflicht der Verwendung von Kindersitzen mit Alarmsignal gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Lediglich ausnahmsweise müssen im Ausland zugelassene Fahrzeuge mit den speziellen Sitzen ausgestattet sein: Dies ist etwa der Fall, wenn der Fahrzeugführer seinen Wohnsitz in Italien hat.

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Was gilt für Mietwagen?

Für Urlauber aus dem Ausland gilt: Wer mit dem eigenen Fahrzeug mit deutscher Zulassung nach Italien reist, hat nichts zu befürchten, wenn ein Sitz ohne Alarmsignal verwendet wird.

Anders verhält es sich hingegen bei in Italien zugelassenen Mietfahrzeugen. Hier sollte bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind.

Welche Regelung gilt in Deutschland?

In Deutschland existiert keine vergleichbare Regelung zu Kindersitzen mit Alarmsystem. Auch wenn in Deutschland inzwischen derartige Alarmsysteme für Kindersitze erhältlich sind. Überzeugen konnten sie bislang aber nicht. Die Tester befürchten unter anderem, dass sich Eltern zu sehr auf das Alarmsystem verlassen könnten.

Hier finden Sie die ausführlichen Ergebnisse des ADAC Kindersitztests.