Parkforderungen aus Kroatien: So reagieren Sie richtig

• Lesezeit: 4 Min.

Von Bernd Gstatter, Kristina Benecke

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Nach dem Urlaub Post aus Kroatien erhalten? Das sollten Sie über Schreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten und Gerichten wissen© Shutterstock/Rozhnovskaya Tanya

Seit Jahren erhalten deutsche Urlauber Post aus Kroatien: Inkassobüros, Anwaltskanzleien und Gerichte fordern hohe Beträge wegen angeblicher Parkverstöße. Teilweise werden bis zu 500 Euro verlangt. ADAC Juristinnen und Juristen informieren, wie Betroffene reagieren können.

  • Parkforderungen sind auch in Deutschland vollstreckbar

  • Überhöhte Anwaltskosten sind unzulässig

  • ADAC Forderungs-Checker nutzen und unnötige Zahlungen vermeiden

Wie funktioniert das Parken in Kroatien?

Gebührenpflichtige Parkzonen sind in Kroatien mit Schildern gekennzeichnet. Sie bezahlen mit Bargeld am Parkautomaten oder per SMS. Viele Kommunen beauftragen private Firmen, wie z.B. Pula Parking, die Parkplätze zu kontrollieren. Wer nicht ordnungsgemäß parkt oder die Parkzeit überschreitet, bekommt kein Bußgeld, sondern eine Rechnung mit einer zivilrechtlichen Forderung in Höhe von ca. 20 Euro. Diese steckt meist direkt hinter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe.

Was passiert, wenn Sie das Parkticket nicht sofort bezahlen und wie teuer kann der Verstoß werden?

Zahlen Sie die Forderung nicht direkt vor Ort, dann beauftragen die Parkraumüberwachungsfirmen kroatische Anwaltskanzleien oder Inkassobüros. Sie ermitteln die Halterin beziehungsweise den Halter des Fahrzeugs und kümmern sich um die Eintreibung der Forderung. Zusätzlich zur Parkforderung von ca. 20 Euro müssen Sie mit hohen Anwalts- bzw. Inkassogebühren, Gebühren für die Halterermittlung und Übersetzungskosten rechnen. So entstehen Forderungen von bis zu 500 Euro.

Rechtsprechung zur Höhe der Kosten

Das Amtsgericht Pula hat am 11.2.2019 (GZ: 11 P1-62/2019-2) entschieden, dass die ursprüngliche Parkforderung (ca. 17 Euro), die Rechtsanwaltskosten (ca. 21 Euro) und die Gerichtsgebühren (ca. 14 Euro) begründet und damit zulässig sind.

Die hohen Nebenkosten für die Feststellung des Halters, Übersetzung und weiterer Gerichtskosten (ca. 233 Euro) wurden jedoch als unbegründet abgelehnt.

Diese Entscheidung wurde in der zweiten Instanz durch das Berufungsgericht in Zagreb per Beschluss vom 5.7.2019 (Gz.: 52 Gz-2386/19-2) vollumfänglich bestätigt.

Wann verjährt eine Parkforderung aus Kroatien?

Die Forderung verjährt fünf Jahre ab dem Tag des Parkvorgangs. Heben Sie deshalb Parkscheine mindestens fünf Jahre auf. Nur so können Sie später beweisen, dass Sie die Parkgebühr ordnungsgemäß bezahlt haben.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung aus Kroatien erhalten?

Wenn Sie ein erstes Forderungsschreiben erhalten haben, dann können Sie, soweit zutreffend, folgende Punkte vorbringen:

  • Die Parkforderung wurde bereits vor Ort oder nach der Rückkehr per Überweisung beglichen (Zahlungsbelege in Kopie beifügen).

  • Das Fahrzeug war nicht am genannten Ort (Zeugenaussagen, Fotos, Belege beifügen).

  • Die Forderung ist verjährt.

Die entsprechenden Musterschreiben finden Sie im ADAC Forderungs-Checker.

ADAC Forderungs-Checker: Parkforderung kostenfrei prüfen

Mit dem Forderungs-Checker können Sie klären, ob die Parkforderung aus Kroatien berechtigt ist. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen und Musterbriefe um sich gegen die Forderung zu wehren oder einen Vergleich anzubieten.

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Wie gehen Sie mit Schreiben von Behörden oder Anwälten in kroatischer Sprache um?

Sollten Sie ein offizielles Schreiben einer kroatischen Behörde, eines kroatischen Gerichts oder eines Anwaltsbüros bekommen, das für Sie unverständlich ist, wenden Sie sich am besten direkt an einen ADAC Vertrauensanwalt. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie die Kostendeckung für den Anwalt vorab mit Ihrem Rechtsschutzversicherer klären.

Wie können Sie den Streit außergerichtlich klären?

Sollten Sie zahlen und den Streit außergerichtlich endgültig beilegen wollen, dann nehmen Sie am besten mit dem Inkassobüro oder der Kanzlei Kontakt auf. Bieten Sie einen Betrag zwischen 100 Euro als Vergleichsvorschlag an.

Kann die Forderung in Deutschland vollstreckt werden?

Ja. Eine rechtskräftige zivilrechtliche Entscheidung wegen eines Parkverstoßes aus Kroatien kann in Deutschland durchgesetzt werden. Holen Sie deshalb sofort Rechtsrat ein, sobald Sie ein gerichtliches Schreiben, Urteil oder einen Europäischen Zahlungsbefehl erhalten haben.

Praxistipps für den Urlaub: So vermeiden Sie Ärger

  • Achten Sie genau auf die Beschilderung. Für Ortsunkundige sind gebührenpflichtige Parkplätze oft nicht leicht zu erkennen. Kurzparkzonen sind häufig blau gekennzeichnet und ausgeschildert.

  • Fotografieren Sie zur Beweissicherung Ihr Auto bzw. die Parksituation.

  • Wenn Sie einen Zahlschein am Auto haben und tatsächlich falsch geparkt haben, sollten Sie vor Ort bezahlen. So vermeiden Sie ein teures Verfahren. Bei der Zahlung müssen Sie Autokennzeichen, Datum, Ort, Betrag und Aktenzeichen angeben. Lassen Sie sich die Zahlung quittieren und bewahren Sie den Beleg unbedingt für mindestens fünf Jahre auf.

Fazit

Parkforderungen aus Kroatien sind grundsätzlich wirksam. Die häufig überhöhten Zusatzkosten sind es jedoch oft nicht. Prüfen Sie daher jede Forderung sorgfältig, nutzen Sie den ADAC Forderungs-Checker und heben Sie Belege mehrere Jahre auf. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Ärger.

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