Hund, Katze oder Kleintier überfahren: Was tun?

Hund läuft auf Straße, Auto nähert sich
Schock am Steuer, wenn wie aus dem Nichts plötzlich ein Hund auf die Straße läuft© Shutterstock/werachai thamavijit

Nur zu schnell ist es passiert: Eine Katze, ein Hund oder Eichhörnchen läuft vor das Auto. Wie Sie sich richtig verhalten, erfahren Sie hier.

  • Wann man Polizei und Tierrettung alarmieren sollte

  • Weiterfahren kann im Einzelfall als Unfallflucht gewertet werden

  • Unfall durch Haustier: Wer haftet?

Einfach weiterfahren oder anhalten? So hart es klingt, doch anzuhalten, um nach einem unter die Räder geratenen Igel oder Eichhörnchen zu sehen, ergibt wenig Sinn. Wild lebende Kleintiere sind nach der Kollision mit einem Auto meist sofort tot oder so schwer verletzt, dass ihnen nicht mehr zu helfen ist. Dazu zählen beispielsweise Fuchs, Feldhase, Wildkaninchen, Eichhörnchen, Igel, Singvögel oder Flugwild wie Fasane. 

Gut gemeinte Rettungsaktionen auf der Straße, noch dazu bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, sind nach Meinung von ADAC Verkehrsexperte Christoph Hecht kaum erfolgversprechend. Und unverhältnismäßig: "Das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen aus dem Auto und Herumlaufen auf der Straße in Gefahr zu bringen, ist sehr hoch."  

Anhalten bei einem Unfall mit Hund oder Katze?

Die (traurige) Realität zeigt, dass die wenigsten Autofahrer bei Kollisionen mit einem Hund oder einer Katze anhalten. Zwar besteht auch hier keine Pflicht, den Unfall zu melden. Dennoch empfiehlt es sich aus Gründen des Tierschutzes sowie dem Tierhalter zuliebe, nachzuprüfen, ob das Tier tot oder verletzt ist und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

So wäre es bei einem Unfall in einer Wohngegend beispielsweise möglich, den Besitzer des Hundes beziehungsweise der Katze herauszubekommen. Manchmal finden sich dazu auch Hinweise am Halsband.

Sofern Sie sich das zutrauen, könnten Sie auch das verendete Tier von der Straße ziehen oder das verletzte Tier zu einem Tierarzt transportieren. 

Wichtige Verhaltenstipps

  • Wenn Sie an der Unfallstelle anhalten, schalten Sie den Warnblinker ein und sichern Sie sich selbst (Warnweste) und die Unfallstelle (Warndreieck). Bringen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr. 

  • Egal ob Hund, Katze, Hase oder Igel: Bedecken Sie Ihre Hände (am besten mit Handschuhen) und Arme, bevor Sie ein verletztes Tier anfassen oder hochnehmen. Das Tier könnte unvorhergesehen reagieren, beißen, kratzen und eventuell Krankheiten übertragen (Tollwut).

  • Ein Transport zum Tierarzt im Auto ist ohne geeigneten Behälter (Karton, Korb, Box) nicht ratsam.

Wann sollte die Polizei informiert werden?

Obwohl die Polizei nicht immer zur Unfallstelle kommen kann, sollte sie nach Unfällen mit Klein- und Haustieren benachrichtigt werden, wenn

  • durch den Unfall Personen verletzt wurden

  • das tote oder verletzte Tier andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil es beispielsweise mitten auf der Fahrbahn liegt

  • Sie sich damit überfordert fühlen, sich um das verletzte Tier zu kümmern oder den Kadaver von der Fahrbahn wegzuziehen

  • der Halter eines Haustiers ermittelt werden soll, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen

  • Sie eine Kollision mit einem Schalenwild (Reh, Hirsch, Wildschwein) hatten – solche Unfälle sind in den meisten Bundesländern meldepflichtig

  • eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung benötigt wird

Darf man ein angefahrenes Tier von seinen Qualen erlösen?  

Die Antwort lautet nein. Die Entscheidung darüber obliegt einzig und allein einem Tierarzt oder dem zuständigen Jäger.

Begeht man Unfall- bzw. Fahrerflucht, wenn man weiterfährt?

Rechtlich gesehen kann ein Haustier eine "fremde Sache" sein. Da Haustiere immer einen Besitzer oder eine Besitzerin haben, sind sie – im Gegensatz zu Wildtieren – nicht herrenlos. Wenn Sie einen Unfall mit einem Haustier haben und anschließend weiterfahren, ohne den Tierhalter oder die Polizei zu informieren, kann im Einzelfall ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, also Unfallflucht, vorliegen. Im Zweifel sollten Sie daher bei der Polizei nachfragen, bevor Sie weiterfahren.

Fahren Sie weiter und überlassen das verletzte Tier seinem Schicksal, ist es nicht auszuschließen, dass Sie von etwaigen Zeugen des Unfalls wegen Tierquälerei angezeigt werden. In diesem Fall könnten Sie aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld belangt werden. 

Wer haftet für den Schaden durch ein Haustier?

Verursacht ein Haustier einen Unfall, ist der Tierhalter dafür verantwortlich. Er muss für den entstandenen Schaden aufkommen, unabhängig von einem Verschulden – eventuell tritt eine vorhandene Hundehalter-Haftpflichtversicherung oder im Falle eines Unfalls mit einer Katze die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Der Tierhalter muss ermittelt werden.

Schalten Sie daher bei Personen- oder Sachschäden auf alle Fälle die Polizei ein. Außerdem empfiehlt es sich, ein paar Fotos von der Unfallstelle zu machen.

Wichtig: Sollte vor Ihnen auf der Straße plötzlich ein Tier auftauchen, weichen Sie nur aus, wenn keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer besteht. Halten Sie das Lenkrad fest mit beiden Händen und bremsen Sie kontrolliert.

Trotz aller Tierliebe: Das Leben von Hund, Katze oder Igel wiegt weniger als die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Hat eine Vollbremsung wegen eines Klein- oder Haustiers einen Auffahrunfall zur Folge, kommen die Versicherungen oftmals nicht für den entstandenen Schaden auf. 

Übrigens: Im Tierfundkataster* des Deutschen Jagdverbandes können Unfälle mit Wildtieren für die wissenschaftliche Analyse von Wildunfällen registriert werden. Gerade bei seltenen, geschützten Arten (Eulenvögel, Wildkatze, Luchs, Wolf etc.) ist dies wertvoll.

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

ADAC Logo
Elke Satzger
Redakteurin
Kontakt

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?