Hund, Katze oder Kleintier überfahren: Was tun?

Nur zu schnell ist es passiert: Eine Katze, ein Hund oder Eichhörnchen läuft vor das Auto. Wie Sie sich richtig verhalten, erfahren Sie hier.
Wann man Polizei und Tierrettung alarmieren sollte
Weiterfahren kann im Einzelfall als Unfallflucht gewertet werden
Unfall durch Haustier: Wer haftet?
Einfach weiterfahren oder anhalten? So hart es klingt, doch anzuhalten, um nach einem unter die Räder geratenen Igel oder Eichhörnchen zu sehen, ergibt wenig Sinn. Wild lebende Kleintiere sind nach der Kollision mit einem Auto meist sofort tot oder so schwer verletzt, dass ihnen nicht mehr zu helfen ist. Dazu zählen beispielsweise Fuchs, Feldhase, Wildkaninchen, Eichhörnchen, Igel, Singvögel oder Flugwild wie Fasane.
Gut gemeinte Rettungsaktionen auf der Straße, noch dazu bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, sind nach Meinung von ADAC Verkehrsexperte Christoph Hecht kaum erfolgversprechend. Und unverhältnismäßig: "Das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen aus dem Auto und Herumlaufen auf der Straße in Gefahr zu bringen, ist sehr hoch."
Anhalten bei einem Unfall mit Hund oder Katze?
Bei einem Unfall mit Hund oder Katze sollte man an einer sicheren Stelle anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern. Danach kann man sich zum verunfallten Tier begeben.
Ist das Tier tot, sollte man es von der Straße ziehen. Lebt das verunfallte Haustier noch und ist verletzt, muss es medizinisch versorgt werden.
Trägt das Tier ein Halsband, kann der Eigentümer eventuell darüber identifiziert werden.
Wichtige Verhaltenstipps
Egal ob Hund, Katze, Hase oder Igel: Bedecken Sie Ihre Hände (am besten mit Handschuhen) und Arme, bevor Sie ein verletztes Tier anfassen oder hochnehmen. Das Tier könnte unvorhergesehen reagieren, beißen, kratzen und eventuell Krankheiten übertragen (Tollwut).
Ein Transport zum Tierarzt im Auto ist ohne geeigneten Behälter (Karton, Korb, Box) nicht ratsam.
Sollte die Polizei informiert werden?
Die Polizei sollte bei einem Unfall mit Hund oder Katze unbedingt benachrichtigt werden. Ein verletztes oder totes Haustier ist für den Eigentümer rein rechtlich ein "Sachschaden". Wer die Polizei nicht informiert, kann sich wegen Fahrerflucht strafbar machen.
Zudem können Sie eine Anzeige wegen Tierquälerei bekommen, wenn Sie das verletzte Haustier unversorgt liegen lassen. Dann wäre aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein Bußgeld fällig.
Die Polizei kann außerdem dafür sorgen, dass die Tierrettung oder ein Tierarzt verständigt wird.
Darf man ein angefahrenes Tier von seinen Qualen erlösen?
Die Antwort lautet nein. Die Entscheidung darüber obliegt einzig und allein einem Tierarzt oder dem zuständigen Jäger.
Wer haftet für den Schaden durch ein Haustier?
Verursacht ein Haustier einen Unfall, ist der Tierhalter dafür verantwortlich. Er muss für den entstandenen Schaden aufkommen, unabhängig von einem Verschulden – eventuell tritt eine vorhandene Hundehalter-Haftpflichtversicherung oder im Falle eines Unfalls mit einer Katze die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Der Tierhalter muss ermittelt werden.
Schalten Sie daher bei Personen- oder Sachschäden auf alle Fälle die Polizei ein. Außerdem empfiehlt es sich, ein paar Fotos von der Unfallstelle zu machen.
Wichtig: Sollte vor Ihnen auf der Straße plötzlich ein Tier auftauchen, weichen Sie nur aus, wenn keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer besteht. Halten Sie das Lenkrad fest mit beiden Händen und bremsen Sie kontrolliert.
Trotz aller Tierliebe: Das Leben von Hund, Katze oder Igel wiegt weniger als die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Hat eine Vollbremsung wegen eines Klein- oder Haustiers einen Auffahrunfall zur Folge, kommen die Versicherungen oftmals nicht für den entstandenen Schaden auf.
Übrigens: Im Tierfundkataster des Deutschen Jagdverbandes können Unfälle mit Wildtieren für die wissenschaftliche Analyse von Wildunfällen registriert werden. Gerade bei seltenen, geschützten Arten (Eulenvögel, Wildkatze, Luchs, Wolf etc.) ist dies wertvoll.