Probleme an der Tankstelle: Nicht bezahlt, Schaden, keine Kartenzahlung?

• Lesezeit: 4 Min.

Von Sabine Tabula, Angela Baumgarten

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Frau tankt Cabrio
Nicht immer läuft's so rund an der Tankstelle wie hier© iStock.com/BraunS

Wenn das Auto beim Tanken beschädigt wird, keine Kartenzahlung möglich ist oder der Preis an der Anzeigetafel nicht zu dem an der Zapfsäule passt, stehen Kunden vor Problemen. ADAC Juristen erklären die wichtigsten Fälle.

  • Welcher Preis gilt: Spritpreis an der Zapfsäule ist entscheidend

  • Nicht bezahlt: Zusätzliche Kosten und Verfolgung wegen Betrugs möglich

  • Schaden am Auto: Tankstellenbetreiber haftet oft nicht

Welche Zahlungsmittel muss eine Tankstelle akzeptieren? Dürfen Motorradfahrerinnen und -fahrer mit Helm in die Tankstelle? Und wer haftet für einen Schaden beim Tanken? Diese Rechte haben Kundinnen und Kunden an der Tankstelle.

Preisanzeige oder Zapfsäule: Welcher Preis gilt?

Tankstellenkunden orientieren sich an den Preisen auf der Anzeigetafel an der Straße. Entscheidend ist aber der Preis an der Zapfsäule. Vergleichen Sie den Preis auf Zapfsäule und Anzeigetafel, bevor Sie tanken.

Die Preistafel einer Tankstelle mit Abendhimmel
Aufgepasst: Der Preis an der Zapfsäule gilt© iStock.com/PS3000

Die Benzinpreise ändern sich im Lauf des Tages. Sie werden erst an den Zapfsäulen, dann an den Kassen und zuletzt auf den Anzeigetafeln umgestellt. Dadurch kann es zu einer Differenz zwischen den Preisen auf der Anzeigetafel und der Zapfsäule kommen.

Der ADAC hält das für verbraucherunfreundlich und fordert eine zeitgleiche Umstellung der Preise an Anzeigetafeln und Zapfsäulen. Denn: Die Kunden müssen sich auf die Preisangaben auf der Anzeigetafel verlassen können. Finden Sie die günstigste Tankstelle

Versehentlich nicht bezahlt: Was kann ich tun?

Wenn Sie nach dem Tanken das Tankstellengelände ohne zu bezahlen verlassen, müssen Sie mit hohen zusätzlichen Kosten rechnen. Der Tankstellenbetreiber kann in diesem Fall ohne vorherige Mahnung

  • die Bezahlung der Tankrechnung und

  • zusätzliche Kosten (zum Beispiel Anwaltsgebühren, Kosten für Videoauswertung, Auslagen oder Kosten für einen Detektiv) verlangen.

Außerdem drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs. Wenn wegen Tankbetrugs gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen. Hier finden Sie die Adressen der ADAC Vertragsanwälte.

Keine Kartenzahlung möglich: Muss ich bar zahlen?

Wenn Sie kein Bargeld dabei haben, müssen Sie mit dem Tankstellenbetreiber eine Lösung finden. Mögliche Alternativen:

  • Wenn Sie sich ausweisen können, können Sie der Tankstelle für den fälligen Betrag eine Einzugsermächtigung per Lastschrift erteilen. Dieser wird dann von Ihrem Konto abgebucht.

  • Möglich wäre auch eine Rechnung, die der Tankstellenbetreiber nach Überprüfung der Personalien ausstellen kann und die Sie kurzfristig mit einer Überweisung begleichen.

  • Einige Betreiber von Tankstellen lassen sich auch darauf ein, ein Pfand zu akzeptieren, bis Sie den Tankbetrag begleichen können.

Ein Mann ist erschrocken beim zahlen seiner Tankrechnung
Kartenzahlung nicht möglich, kein Bargeld dabei?© iStock.com/Jose Miguel Sanchez

Gibt es keine Einigung, müssen Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen oder jemanden holen, der für Sie bezahlt. Achtung: Wer wegfährt, ohne zu bezahlen, begeht Tankbetrug. Nach Ansicht des ADAC muss der Tankstellenbetreiber schon an der Zapfsäule darauf hinweisen, dass keine Kartenzahlung möglich ist. Die Kunden können sich dann überlegen, ob sie trotzdem tanken und damit die Barzahlung akzeptieren.

Schaden beim Tanken: Bekomme ich Schadenersatz?

Wer haftet, wenn der Zapfhahn an Ihr Auto schlägt und dadurch ein Schaden entsteht:

  • Haben Sie die Zapfpistole richtig bedient, haftet der Tankstellenbetreiber für den Schaden am Auto, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Er muss dafür sorgen, dass die Zapfsäulen technisch in Ordnung sind und den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Der Tankstellenbetreiber muss aber nicht nach jedem Tankvorgang prüfen, ob der letzte Kunde den Zapfhahn richtig eingehängt hat.

  • Fällt der Zapfhahn beim automatischen Betanken aus der Tanköffnung und entsteht dadurch ein Schaden an Ihrem Auto, haftet der Tankstellenbetreiber in der Regel nicht. Man muss damit rechnen, dass sich der Zapfhahn lösen kann, wenn man ihn nicht festhält.

Helmverbot: Müssen Motorradfahrer den Helm abnehmen?

In vielen Tankstellen hängen Schilder mit einem durchgestrichenen Motorradhelm. Das sogenannte Helmverbot ist kein gesetzliches Verbot, sondern eine Sicherheitsanweisung des Tankstellenbetreibers. Grund ist die Sorge vor Überfällen durch vermummte Personen.

Der Betreiber hat das Hausrecht. Er kann seine Kunden bitten, den Helm abzunehmen. Wer sich weigert, dem kann der Zutritt zum Tankstellengebäude verwehrt oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Tipp: Wer den Helm nicht abnehmen und direkt an der Zapfsäule bezahlen möchte, sollte sich über Tank-Apps mit Zahlfunktion informieren.

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Falsch getankt: Wer zahlt für den Schaden am Motor?

Eine Frau überlegt an einer Tankstelle was sie tanken muss
Falscher Sprit ist ein Problem für den Motor© iStock.com/Viktor Cap 2018

Achtung Verwechslungsgefahr bei den Kraftstoffen: Haben Sie das falsche Benzin getankt, nimmt der Motor Schaden. Eine (Mit-)Haftung des Tankstellenbetreibers oder des Mineralölkonzerns ist nur denkbar, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt.

Bisher hat die Rechtsprechung eine Haftung des Tankstellenbetreibers abgelehnt, wenn man den falschen Sprit getankt hat. Dafür fehlte in den bislang verhandelten Fällen die Verletzung von Schutz- und Kennzeichnungspflichten. Die Gerichte waren der Ansicht, durch die Beschilderung an Zapfsäulen und Aufkleber auf den Zapfpistolen sei die Kraftstoffart oder Oktanzahl ausreichend gekennzeichnet.

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