MPU: ADAC fordert Reform

Schreckgespenst MPU: Rund 85.000 Kraftfahrer müssen jedes Jahr zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – vor allem wegen Alkohol und Drogen. Nur wer die Untersuchung besteht, bekommt die Fahrerlaubnis zurück.
Frühzeitige Information der Betroffenen
Anordnung der MPU muss gerichtlich überprüfbar sein
Anbieter von Vorbereitungskursen: Qualifikation rechtlich festschreiben
Die MPU hat sich als Instrument der Verkehrssicherheit zwar bewährt, doch es gibt entscheidende Schwächen: Zu späte Information der Betroffenen, mangelnde Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU und mangelnder Schutz der Betroffenen vor unqualifizierter und unseriöser Vorbereitung. All dies kritisiert der ADAC seit Langem und fordert Änderungen:
Frühere Information des Betroffenen
Dass er zur MPU muss, erfährt der Betroffene erst sehr spät. Wer etwa mit mehr als 1,6 Promille angehalten wird und seinen Führerschein für zwölf Monate oder länger los ist, muss zur MPU, bevor er wieder fahren darf. Mitgeteilt wird ihm das häufig aber erst, wenn er drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt.
"Das ist für die Betroffenen ein Debakel", sagen die ADAC Juristen, "denn sie haben wertvolle Zeit verloren." Zeit für eine seriöse (und dringend nötige) Vorbereitung auf die MPU oder für den Abstinenznachweis, der bei Alkohol- oder Drogenauffälligen oft als "Eintrittskarte" zur MPU gilt. Eine frühzeitige Information bereits durch die Gerichte im Strafverfahren wäre daher wichtig.
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Rechtsmittel gegen Anordnung der MPU fehlen
Da hilft der beste Anwalt nichts. Gegen die Anordnung der MPU gibt es keine Rechtsmittel. Der ADAC fordert, dass schon die Anordnung gerichtlich überprüfbar ist. Bisher lässt sich nur die Entziehung oder die Verweigerung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis anfechten.
Was Betroffene beim Umgang mit dem MPU-Gutachten unbedingt beachten sollten
Qualifikation für Anbieter festschreiben
Der Gesetzgeber muss die nötigen Qualifikationen für die Anbieter von Vorbereitungskursen auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung rechtlich festlegen, um Betroffene vor unqualifizierter und unseriöser Vorbereitung zu schützen.