Wer einen Lkw oder Bus fährt, lenkt nicht nur große und schwere Kraftfahrzeuge, sondern trägt auch eine große Verantwortung. Ans Steuer darf nur, wer die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt und sie regelmäßig verlängert. Für Lkw-Führerscheinklassen gelten besondere Befristungen Inhaber der alten Klasse 3 erhalten auch einen Teilbereich der Lkw-Klasse D-Klassen sind Busklassen, L und T benötigt man für Zugmaschinen Lkw-Führerscheine sind entweder von Anfang an auf fünf Jahre befristet (Erwerb ab 1.1.1999). Oder, wenn es sich um Führerscheine der alten Klasse 2 handelt (Erwerb vor dem 1.1.1999), dann sind die Klassen C und CE auf die Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE für Lkw ¹ Anmerkungen: Gilt für ab dem 28.12.2016 neu erteilte Fahrerlaubnis. Es gilt Besitzstandsschutz im Inland für alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden. Da diese nationale Regelung hinsichtlich des geänderten Besitzstandsschutzes nicht dem Europäischen Recht entspricht, können bei Fahrten im Ausland mit ab dem 19.1.2013 bis zum 27.12.2016 erteilten Fahrerlaubnissen Beanstandungen durch ausländische Behörden nicht ausgeschlossen werden. Zusätzlich wurden insbesondere folgende Fahrzeuge privilegiert, d.h. sie dürfen weiterhin geführt werden, auch wenn die Klasse ab dem 19.1.2013 erteilt wurde: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks, Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und Wohnmobile. Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE für Busse Führerscheinklassen L & T für Zugmaschinen