Automatik-Führerschein: So klappt der Umstieg auf Schaltfahrzeuge

Mit einem Automatik-Führerschein - erkennbar an der Schlüsselziffer 78 - darf man nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Seit einigen Jahren ist der Umstieg auf Schaltfahrzeuge leichter.
Mit Schlüsselziffer 78 nur Automatikfahrzeuge erlaubt
Umstieg ohne praktische Prüfung möglich
Fahrausbildung und Testfahrt in Fahrschule genügen
Was ist der Automatik-Führerschein?
Der Führerschein ist erkennbar an der Schlüsselzahl 78 im Scheckkartenführerschein. Der Fahrschüler hat in der Regel die Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert. Mit einem sogenannten Automatik-Führerschein darf man daher nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren.
Schalter fahren: Welche Strafe droht?
Wer mit einem Automatikführerschein dennoch ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe fährt, der begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und es droht eine Geldstrafe.
Aufhebung Automatikvermerk: Aber wie?
Seit 2021 gibt es die Möglichkeit für Inhaber eines Automatikführerscheins der Pkw-Klasse B mit Schlüsselziffer 78, auch ohne erneute praktische Fahrprüfung den Automatikvermerk streichen zu lassen. Hierfür müssen sie mindestens zehn Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug absolvieren. Zusätzlich erfolgt eine 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer. Dann wird die Schlüsselziffer 78 ausgetragen und die Schlüsselziffer 197 bei der Klasse B eingetragen. Erfahren Sie mehr zu Erwerb und Umfang des Führerscheins B 197.
Für alle anderen Klassen (z.B. BE, C1) ist eine zusätzliche praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug erforderlich.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für einzelne Fahrstunden variieren von Fahrschule zu Fahrschule und sind regional unterschiedlich, sie liegen meist zwischen 60 und 100 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Testfahrt von rund 50 Euro sowie eine behördliche Gebühr für die Änderung der Schlüsselzahl in Höhe von circa 30 Euro.
Alte Klasse 3 Führerscheine: Was gilt?
Alte Führerscheine der Klasse 3, die vor dem 31.3.1986 ausgestellt wurden, können zwei verschiedene Einträge zum Thema Getriebeautomatik haben:
Der Vermerk "Fahrerlaubnis der Klasse 3 beschränkt auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Getriebeautomatik" betrifft Inhaber, die sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung ausschließlich auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert haben. Mit diesem Führerschein dürfen sie nur Automatik-Fahrzeuge fahren. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe sind tabu. Die Streichung des Automatikvermerks ist nur nach einer Prüfung auf einem Kfz mit Schaltgetriebe möglich.
Anders beim Vermerk "Prüfung für Klasse 3 auf Kfz mit Getriebeautomatik abgelegt". Dieser betrifft Inhaber von alten Pkw-Führerscheinen, die während der Ausbildung 6 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe hatten, die Prüfung jedoch auf einem Automatikfahrzeug absolviert haben. Diese Führerscheine unterliegen keiner Beschränkung. Inhaber dürfen also sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Automatik-Fahrzeuge fahren.
Fahren mit Halbautomatik?
Nach der gesetzlichen Definition gelten auch Pkw mit Halbautomatik als Automatikfahrzeuge, da sie über kein Kupplungspedal verfügen. Inhaber von Automatik-Führerscheinen dürfen demnach auch diese Fahrzeuge fahren.