Wie viel kostet ein Führerschein?

Für den Autoführerschein wird ein vierstelliger Betrag fällig
Für den Autoführerschein wird ein vierstelliger Betrag fällig© Fotolia/Tiko

Über 20 Millionen Pkw-Führerscheine allein im Kartenformat waren 2022 in Deutschland registriert – die aus Papier sind statistisch nicht erfasst. Mit diesen Kosten für eine Fahrerlaubnis ist zu rechnen.

  • Fahrschulen müssen ihre Tarife per Aushang bekannt geben

  • Fahrstunden und Sonderfahrten verursachen den Hauptteil der Kosten

  • Die Lernenden sollten Angebote mehrerer Fahrschulen vergleichen

Die folgenden Informationen gelten für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B für Pkw. Wie viel er kostet, lässt sich nicht pauschal sagen, weil sich das Lerntempo der Kandidaten zu sehr unterscheidet. Aber zu den einzelnen Kostenpunkten lassen sich Preisspannen und in der Summe Beispiele für die Gesamtkosten kalkulieren.

Kosten für die Fahrschule

Mit dem Grundbetrag ist der Theorieunterricht in der Fahrschule abgegolten © ADAC/Markus Hannich

Fahrschulen sind per Gesetz zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet. Das bedeutet, dass sie für jeden angebotenen Leistungsbereich einen festen Preis nennen, diesen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekannt geben und einhalten müssen. Da sie keiner Gebührenordnung unterliegen, kann jede Fahrschule ihre eigenen Tarife festlegen. Es lohnt sich also, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrags mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen – auch wenn die Kosten allein keine verbindliche Aussage über die Qualität der Ausbildung beinhalten.

Die Fahrschulen erheben zunächst einen Grundbetrag, auch Grundgebühr genannt. Sie liegt bei 350 bis 500 Euro. Damit ist der theoretische Unterricht in zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff plus zwei für den Zusatzstoff abgegolten.

Den größten Kostenblock bilden die Fahrstunden à 45 Minuten, für die je ca. 55 bis 70 Euro anzusetzen sind. Die Zahl der normalen Ausbildungsfahrstunden, auch Übungsfahrten genannt, hängt vom individuellen Lernfortschritt ab. Manche schaffen es in zehn, andere brauchen 25 Übungsstunden. Dazu kommen für alle zwölf Sonderfahrten.

Für das Lernmaterial wie Bücher, Online-Medien und -Zugänge zu Führerschein-Apps etc. werden rund 95 bis 120 Euro fällig.

Die Gebühr für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung, also die Anmeldung durch die Fahrschule, kostet 60 bis 70, die zur praktischen Prüfung 160 bis 250 Euro.

Gebühren für die Prüfung bei TÜV oder DEKRA

Zu den Kosten für die Vorstellung kommen die Gebühren für die theoretische (knapp 23 Euro) und die praktische Prüfung (rund 117 Euro) bei TÜV oder DEKRA. Diese Gebühren sind in allen Bundesländern gleich.

Weitere Kosten für den Führerschein

Zum Erste-Hilfe-Kurs gehört auch eine Herzdruckmassage © Shutterstock/Rawpixel.com

Wer den Führerschein beantragt, muss Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest nachweisen. Der Kurs kosten zum Beispiel beim Roten Kreuz in München ab 50 Euro. Der Sehtest darf höchstens zwei Jahre alt sein und muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Beim Augenarzt kostet er sechs bis sieben Euro, viele Optiker bieten ihn gratis an.

Die Kosten für das erforderliche biometrische Passfoto betragen rund zehn Euro.

Die Gebühren der Straßenverkehrsbehörde für den Führerscheinantrag liegen – unterschiedlich nach Bundesland – zwischen rund 38 und 70 Euro.

So günstig oder teuer wird der Führerschein

Angesichts der unterschiedlichen Tarife verschiedener Fahrschulen sollten die Schüler die Angebote mehrerer Anbieter vergleichen. Allerdings gibt es dabei räumliche Einschränkungen, weil das sogenannte Wohnsitzprinzip gilt: Der Führerschein darf grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle erworben werden.

Einfluss auf die Tarife der Fahrschulen hat auch ihre Ausstattung mit zum Teil teurer Technik wie etwa Fahrsimulatoren. Und aktuell wirken sich zusätzlich die hohen Spritpreise und andere Kostensteigerungen darauf aus.

Die folgenden zwei Beispiele verdeutlichen, in welchem Rahmen sich die Gesamtkosten für den Ersterwerb eines Pkw-Führerscheins der Klasse B bewegen. Setzt man bei jedem Kostenpunkt den unteren Wert an und schafft eine Kandidatin schon im ersten Anlauf nach zehn Übungsstunden die praktische Prüfung, sind es gut 2100 Euro. Legt man die oberen Werte zugrunde und braucht ein Aspirant 25 Ausbildungsfahrstunden, werden es gut 3800 Euro.

Angaben in Euro

Beispiel 1

Beispiel 2


Grundbetrag

350

500


Übungsfahrten

550 (10 à 55)

1750 (25 à 70)


Sonderfahrten

660 (12 à 55)

840 (12 à 70)


Lernmaterial

95

120


Vorstellung zur theoretischen Prüfung

60

70


Vorstellung zur praktischen Prüfung

160

250


Gebühren theoretische Prüfung

23

23


Gebühren praktische Prüfung

117

117


Erste-Hilfe-Kurs

50

55


Sehtest

0

6


Passfoto

10

10


Gebühren für den Führerscheinantrag

38

70


Gesamtkosten

2113

3811


Kosten bei Nichtbestehen der Prüfung

Das Urteil "Durchgefallen" kann erhebliche Mehrkosten bedeuten. Wer durch die theoretische Prüfung fällt, muss damit rechnen, dass die Fahrschule für die Weiterführung der Ausbildung den sogenannten Teilgrundbetrag in Rechnung stellt. Aber nur dann, wenn er im Ausbildungsvertrag festgehalten ist und die Fahrschule ihn auch in ihrer Preisinformation ausgewiesen hat.

Auch die oben erwähnten Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung sowie die Prüfungsgebühren bei TÜV oder DEKRA werden bei einer weiteren Prüfung erneut fällig.

Die Zahl der Übungsfahrten kann ganz unterschiedlich sein © Shutterstock/Prostock-studio

Wer durch die praktische Prüfung fällt, muss weitere Fahrstunden nehmen. Das kann im Einzelfall sehr teuer werden – es gibt Fahrschulen, die diese sogenannten Nachschulungsstunden mit einem höheren Satz berechnen. Zur Prüfung sollte sich daher nur anmelden, wer laut Beurteilung des Fahrlehrers das Auto sicher im Verkehr bewegen kann.

Kostenvergleich zwischen Fahrschulen

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. nennt folgende Richtwerte, um die Kosten einer Fahrschule grob zu beurteilen:

  • Der Grundbetrag sollte nicht mehr als das Zehnfache einer Normalfahrstunde kosten

  • Eine Sonderfahrt sollte nicht mehr als das Eineinhalbfache einer Normalfahrstunde kosten

  • Die Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung sollten insgesamt nicht mehr als das Fünffache einer Fahrstunde kosten

  • Der Teilgrundbetrag – sofern ihn eine Fahrschule nach nicht bestandener Theorieprüfung verlangt – sollte nicht mehr als das Fünffache einer Fahrstunde kosten

Helmuth Meyer
Helmuth Meyer
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