Führerschein kaufen ohne Prüfung?

Im Internet finden sich zahllose Angebote, die den Kauf eines „echten“ EU-Führerscheins versprechen – ganz ohne Prüfung, Wartezeit oder Behördengänge. Aber was steckt wirklich hinter diesen Deals?

  • Fake-Anbieter verlangen oft hohe Anzahlungen

  • Führerschein ohne Ausbildung und Prüfung – das ist nicht legal

  • BGH: Anbieter wegen Betrugs verurteilt

Einen Führerschein online kaufen, ganz ohne Prüfung, das klingt verlockend. Oft soll das auch im EU-Ausland ohne Probleme möglich sein. Die Anbieter versprechen, dass man keine Fahrschule besuchen, keine Führerscheinprüfung ablegen und auch keine MPU bestehen muss. Schnell wird klar, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Wie erkennt man Fake-Anbieter?

Fake-Anbieter gibt es viele. Die Internetseiten sind teilweise höchst professionell gestaltet. Dennoch fehlt diesen Websites meistens das Impressum. Teilweise wird nur ein WhatsApp-Kontakt angeboten, und Grammatik- und Rechtschreibfehler deuten darauf hin, dass es sich nicht um einen seriösen Anbieter handelt.

Fast immer verlangen die Anbieter Vorkasse. Die Anzahlung ist jedoch in diesen Fällen regelmäßig futsch, denn eines ist klar: Selbst wenn man irgendwann einen Führerschein zugeschickt bekommen sollte, berechtigt dieser in keinem Fall zum Fahren eines Kfz in Deutschland.

Kann man Führerscheine online kaufen?

Nein, denn gemäß § 15 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss man für den Erwerb der Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung nachweisen.

Außerdem findet die Fahrschulausbildung immer in einer Fahrschule statt. Ohne Ausbildung und Prüfung kann man daher legal keine Fahrerlaubnis und damit auch keinen Führerschein erwerben.

Auf Anbieter reingefallen - was nun?

Close-Up von Männerhänden auf einer Tastatur am Laptop
Nicht legal: Führerscheine ohne Prüfung und Ausbildung kaufen© iStock.com/dusanpetkovic

Bei einem Online-Kauf eines Führerscheins ohne jegliche Prüfung – egal ob im EU-Ausland oder in Deutschland – berechtigt dieses Führerscheindokument nicht dazu, Kraftfahrzeuge zu führen!

Das gilt auch, wenn man den Führerschein zwar rechtmäßig im EU-Ausland erworben hat, dieser aber in Deutschland nicht anerkannt wird: Führerscheine, die jemand während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sogenannte Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben hat, sind in Deutschland nicht anzuerkennen.

Wer mit einem solchen Führerschein in Deutschland fährt, begeht eine Straftat.

BGH – Anbieter wegen Betrugs verurteilt

Der Fall: Der Angeklagte hatte über verschiedene Internetseiten eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung von englischen Fahrerlaubnissen gegen eine "Gebühr" von 1200 Euro angeboten. Dabei verschleierte er, dass der Erwerb einer englischen Fahrerlaubnis einen Wohnsitz in England voraussetzt. Hätten seine Kunden dies gewusst, dann hätten sie die "Gebühr" nie gezahlt. Im Ergebnis erhielt keiner seiner Kunden aus Deutschland eine englische Fahrerlaubnis. Er wollte sich durch die Vermittlungsgebühren bereichern. Das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer Fahrerlaubnisse wurde vom BGH weitgehend bestätigt und damit rechtskräftig. (Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 9. August 2021)

Achtung Führerscheintourismus!

Gerade für diejenigen, die nach einem Entzug der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen, erscheint der Gedanke des "Führerscheinkaufs" als schnelle und einfache Lösung! Tatsächlich gibt es aber nur eine legale Möglichkeit, die MPU zu umgehen: Erwerb eines neuen, ordentlichen Führerscheins in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass man in dem Land, in dem man den Führerschein machen möchte, auch einen Wohnsitz begründet. Dies setzt wiederum voraus, dass man mindestens 185 Tage im Jahr in diesem Land wohnt. Eine kurzweilige Urlaubsreise oder Verwandtenbesuch reicht hier also nicht aus. Im Zweifel ist die Wohnsitzbegründung durch entsprechende Nachweise (z.B. Arbeits- oder Mietvertrag) zu belegen.

Vorsicht! Wer seinen Führerschein unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erwirbt und anschließend benutzt, macht sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar!

Übrigens: Derzeit wird die EU-Führerscheinrichtlinie überarbeitet. Im Rahmen dessen soll auch die bisherige Wohnsitzregelung geändert werden. Welche Änderungen die EU noch plant, erfahren Sie hier.