Handy am Steuer: Regeln und Bußgelder 2026

Es ist verboten, es ist lebensgefährlich – und leider alltäglich: die Benutzung des Handys am Steuer. In den letzten Jahren wurden die Strafen bei Verstößen drastisch erhöht. ADAC Juristen informieren über die Details. Das sollten Sie wissen.
Eingebautes Touchdisplay im Auto fällt unter das Verbot
Interessante Urteilsübersicht rund um das Thema Handyverstöße
Auch im Ausland drohen erhebliche Strafen
Handy am Steuer: Wann gilt das Handyverbot?
Seit der Gesetzesänderung 2017 ist es noch deutlicher: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.
Ist Telefonieren am Steuer erlaubt?
Telefonieren während der Fahrt ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, ob Sie das Handy dafür in die Hand nehmen müssen. Telefonate über eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeug-System oder ein Bluetooth-Headset sind erlaubt. Verboten ist es dagegen, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder ans Ohr zu halten.
Handy im Auto: Wann dürfen Sie Ihr Smartphone nutzen?
Smartphone, Tablet & Co. dürfen Sie nur dann während der Fahrt benutzen, wenn es sich in einer Halterung befindet. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Sie dürfen nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Wann die Blickzuwendung "kurz" ist, dazu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Das müssen langfristig Gerichte, wie beispielsweise im Fall des Touch-Screens von Tesla, bestimmen.
Darf ich mein Handy benutzen, wenn ich im Stau stehe?
Nur wenn Ihr Kraftfahrzeug steht und Sie den Motor vollständig ausgeschaltet haben, dürfen Sie Mobiltelefone und andere Geräte in die Hand nehmen und benutzen. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik z.B. an der Ampel oder im Stau genügt hingegen nicht.
Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer. Steht der Radfahrer allerdings, darf er elektronische Geräte ohne Einschränkung nutzen.
Für welche Geräte gilt das Handyverbot?
Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Es gilt daher auch für Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktier- und Navigationsgeräte, Fernseher, iPods und Abspielgeräte mit Videofunktion und Videobrillen (Virtual-Reality-Brille oder Google-Glass-Brille).
Die Aufzählung der Geräte im Gesetz ist aber nicht abschließend und soll nur verdeutlichen, was unter elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen, zu verstehen ist.
Welche Bußgelder drohen bei Handy am Steuer in Deutschland?
| Elektronische Geräte rechtswidrig benutzt | Bußgeldregelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot in Monaten |
|---|---|---|---|
beim Führen eines Kraftfahrzeugs | 100 € | 1 | |
mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 |
mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 |
beim Radfahren | 55 € |
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Wie kann die Polizei Handy am Steuer nachweisen?
Ein Handyverstoß lässt sich auf verschiedene Weise nachweisen. Häufig beobachten Polizeibeamte direkt, dass eine Fahrerin oder ein Fahrer während der Fahrt ein Smartphone in der Hand hält, darauf herum tippt oder telefoniert. Solche Beobachtungen reichen als Beweismittel aus. Auch Bild- und Videoaufnahmen können zur Aufklärung beitragen.
Wichtig: Allein die Tatsache, dass sich ein Handy im Fahrzeug befindet, genügt nicht für einen Verstoß. Die Behörden müssen nachweisen können, dass das Gerät verbotswidrig benutzt wurde. Wer einen Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoßes erhält, kann die Vorwürfe prüfen lassen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Was passiert bei Handy am Steuer in der Probezeit?
Wer in der Probezeit sein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät am Steuer benutzt und dabei geblitzt wird, kassiert zunächst ein Bußgeld und mindestens einen Punkt. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet. War dies nicht der erste Verstoß in der Probezeit, können die Sanktionen sogar noch schärfer sein.
Einparkhilfen & Head-up-Displays: Was gilt beim Handyverbot?
Elektronische Einparkhilfen darf man verwenden, sofern man nur mit Schrittgeschwindigkeit fährt. In diesen Fällen darf man auch länger auf den Bildschirm schauen.
Für das Head-up-Display sieht das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme vor. Dieses darf man für fahrzeug-, verkehrszeichen- und fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzen.
Smartwatch am Steuer: Darf man sie während der Fahrt bedienen?
Während der Fahrt eine Smartwatch zu benutzen, ist nach Auffassung der ADAC Juristen zulässig, wenn sie am Handgelenk getragen – also nicht gehalten – wird und die Benutzung nur mit Hilfe der Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion erfolgt. Andernfalls darf bei der Bedienung der Blick auf die Smartwatch nur kurz erfolgen.
Mehr dazu im Video der ADAC Juristen:
Darf ich mein Handy als Navi nutzen?
Ja. Sie dürfen Ihr Smartphone als Navigationsgerät verwenden, wenn es in einer geeigneten Halterung befestigt ist. Während der Fahrt dürfen Sie das Handy jedoch nicht in die Hand nehmen oder halten. Zudem dürfen Sie nur kurz auf das Display schauen und nur, wenn die Verkehrs- und Sichtverhältnisse dies zulassen. Zieleingaben oder Änderungen der Route sollten Sie am besten vor der Fahrt eintippen, während der Fahrt ist die Nutzung per Sprachsteuerung am sichersten.
Was droht bei einem Handyverstoß im Ausland?
Alle Länder Europas sind sich einig, dass das Telefonieren während der Fahrt ein erhebliches Unfallrisiko darstellt. Nicht einheitlich geregelt ist dagegen die Höhe der Strafen. Die ADAC Juristen haben daher eine Übersicht zusammengestellt, welche Bußgelder jeweils in den europäischen Urlaubsländern drohen.
Interessante Urteile
Einklemmen zwischen Ohr und Schulter
Wird das Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt, liegt dennoch ein unzulässiges "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO vor, so OLG Köln vom 4.12.2020.Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel
Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten im Sinne von § 23 Abs. 1 a S. 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 10.1.2022). Mehr dazu im Video der ADAC Juristen auf Youtube.Elektronischer Fahrzeugschlüssel
Auch ein elektronischer Fahrzeugschlüssel stellt nach Ansicht des OLG Hamm (Beschluss vom 11.5.2021) ein elektronisches Gerät dar. Der Schlüssel verfügt über ein Display, mit welchem verschiedene Informationen des Fahrzeugs, insbesondere dessen Servicebedarf, abgerufen und Fahrzeugfunktionen bedient werden können.Paketscanner
Nach Ansicht des OLG Hamm vom 3.11.2020 ist auch der Scanner eines Paketboten ein elektronisches Gerät, sofern dieses über eine Tastatur und ein Display sowie über eine Mitteilungsfunktion an die Spedition verfügt.Funktioniert das Handy noch?
Auch wenn man nur eine Funktionstaste betätigt, um zu prüfen, ob das Handy nach dem Herunterfallen noch funktioniert, ist das eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO (KG Berlin vom 14.5.2019).Laptop auf dem Schoß
Wer an einer Ampel einen Laptop auf den Schoß stellt und dann beim Losfahren noch "kurz weitertippt" missachtet das Verbot, weil dies mehr als eine kurze Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen ist (OLG Köln vom 14.2.2019).

Handy auf dem Armaturenbrett und Videotelefonie
Auch wenn man das Handy auf das Armaturenbrett stellt und die Videotelefonier-Funktion nutzt, ist das verboten, weil man hierzu länger als kurz weg sieht vom Verkehrsgeschehen (AG Magdeburg vom 20.8.2018).Bloßes In-die-Hand-Nehmen ist nicht verboten
Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte auch einig, dass es noch nicht verboten ist, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B., um etwas wegzuräumen.E-Zigarette mit Touchdisplay fällt unter Handyverbot
Nach Ansicht des OLG Köln verstößt die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt gegen das Handyverbot. Obwohl es sich nicht um ein Handy handelt, liegt darin die Nutzung eines "elektronischen Geräts mit Berührungsbildschirm". Entscheidend ist nicht die Hauptfunktion des Geräts, sondern das Ablenkungspotenzial (OLG Köln, Beschluss vom 25.9.2025).
