Bald mehr Tempo 30? Das bringt das neue Straßenverkehrsgesetz
![Mit der Gesetzesreform könnte es in Zukunft mehr Tempo-30-Strecken in Deutschland geben Ein Tempo 30 Verkehrsschild in der Stadt](https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RM/news-reform-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz-2402_modh1t.jpeg,https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RM/news-reform-stra%C3%9Fenverkehrsgesetz-2402_modh1t.webp)
Die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht vor, dass die Behörden vor Ort künftig mehr anordnen dürfen – etwa neue Tempo-30-Strecken und Zonen für Bewohnerparken.
Reformiertes StVG ist jetzt in Kraft
Kommunen können Tempo-30-Strecken künftig einfacher einführen
Neue Befugnisse auch bei Bewohnerparken, Bus- und Fahrradspuren
Mehr Flexibilität für Kommunen bei Busspuren und Radwegen sowie Bewohnerparkplätzen – aber kein Freibrief für neue Tempo-30-Strecken: Das sieht das neue Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor. Nach einer Reform im Sommer 2024 werden neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt, wobei die Sicherheit weiterhin besondere Priorität hat.
Das StVG ist die Grundlage für das Verkehrsrecht in Deutschland. Verkehrs- und Umweltverbände hatten eine Modernisierung gefordert, damit die örtlichen Behörden mehr entscheiden und umsetzen können. Die Änderungen sind auch in der untergeordneten Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt worden.
Tempo-30-Strecken leichter einführbar
So sollen künftig leichter Busspuren und Radwege eingerichtet werden können – sowie Tempo-30-Strecken etwa entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze. Außerdem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. So soll der Verkehrsfluss verbessert werden. Städte und Gemeinden können auch einfacher Bewohnerparkzonen anordnen – bereits wenn ein Parkraummangel absehbar ist.
Anordnungen, die neu festgeschriebene Regelungszwecke wie Klima- oder Gesundheitsschutz verfolgen, müssen immer verhältnismäßig sein. Es darf dadurch nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen.
Mit Material von dpa