Scan Cars erfassen Kennzeichen automatisch und erkennen Parkverstöße in Sekunden. Doch ist das in Deutschland erlaubt? Welche Regeln gelten und worauf Autofahrende achten sollten. Neue Rechtsgrundlage erlaubt automatische Parkkontrollen mit Scan Cars Scan Cars können bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde erfassen Kennzeichen gelten als personenbezogene Daten und sind rechtlich geschützt Scan Cars sind in vielen europäischen Städten längst im Einsatz. Auch in Deutschland nimmt das Thema Fahrt auf: Eine neue Vorschrift im Straßenverkehrsgesetz soll den Einsatz der digitalen Parkraumüberwachung künftig erleichtern. Was sind Scan Cars und wie funktionieren sie? Scan Cars sind Fahrzeuge mit Kameras und Software zur automatischen Kennzeichenerkennung (ANPR‑Technologie). Sie erfassen Nummernschilder im Vorbeifahren und gleichen sie direkt mit Datenbanken ab. So prüfen die Systeme zum Beispiel, ob eine Parkberechtigung vorliegt, ein Parkschein gelöst wurde oder ein Fahrzeug im Halteverbot steht. Das funktioniert in Sekunden – oft ohne sichtbare Kontrolle. Wofür werden Scan Cars eingesetzt? Scan Cars kommen vor allem bei der Parkraumüberwachung zum Einsatz. Städte wollen damit den knappen Parkraum besser nutzen und Verstöße schneller erkennen. Typische Einsatzorte sind Innenstädte, Bewohnerparkzonen, Park-and-Ride-Anlagen oder bewirtschaftete Parkflächen mit begrenzter Parkdauer. Welche neue Regelung gilt für Scan Cars? Mit dem neuen § 63g des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) schafft der Gesetzgeber erstmals eine Rechtsgrundlage für die weitgehend automatisierte Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Das bedeutet: Behörden dürfen Scan Cars künftig gezielt einsetzen, um Parkverstöße digital zu erfassen. Die Regelung unterscheidet zwei Arten von Verstößen. Parken ohne Berechtigung ("Schwarzparken") Hierzu zählen Fahrzeuge, die ohne gültige Berechtigung parken, zum Beispiel: ohne Parkschein ohne Bewohnerparkausweis ohne digitale Freigabe (fehlendes Handyticket oder nicht registriertes Kennzeichen) Das System gleicht Kennzeichen mit bestehenden Berechtigungen ab. Parken unter Verstoß gegen Verkehrsregeln ("Falschparken") Darunter fallen klassische Ordnungswidrigkeiten wie: Parken im Halteverbot blockierte Einfahrten Parken auf Geh- oder Radwegen In diesen Fällen erfassen die Systeme den Standort des Fahrzeugs und identifizieren den Verstoß. Was gilt beim Einsatz von Scan Cars und Datenschutz? Kennzeichen gelten rechtlich als personenbezogene Daten, weil sie sich zumindest mittelbar einer bestimmten Person zuordnen lassen. Deshalb müssen Behörden und beauftragte Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der jeweiligen Landesdatenschutzgesetze einhalten. Scan Cars dürfen Kennzeichen nur erfassen, wenn dafür eine konkrete rechtliche Grundlage besteht, und die Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden – etwa zur Überwachung von Parkvorschriften im öffentlichen Raum. Das Datenschutzrecht verlangt, dass nur die Daten erhoben werden, die unbedingt nötig sind (Datenminimierung). In der Praxis heißt das: Das System muss Kennzeichen, für die eine gültige Parkberechtigung vorliegt, sofort löschen. Nur bei einem konkreten Parkverstoß dürfen Daten gespeichert und weiterverarbeitet werden. Die Speicherung muss zeitlich eng begrenzt sein und sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Gibt es Scan Cars bereits in Deutschland? In vielen EU-Staaten sind Scan Cars Alltag, etwa in den Niederlanden oder Frankreich. In Deutschland erfolgt ihr Einsatz bisher nur eingeschränkt oder in Pilotprojekten, etwa in Baden-Württemberg. Ob und inwieweit Scan Cars durch die neue Gesetzesgrundlage vermehrt zum Einsatz kommen, bleibt abzuwarten. Fazit Scan Cars könnten die Verkehrsüberwachung grundlegend verändern. Sie machen Kontrollen schneller und effizienter, werfen aber auch wichtige Datenschutzfragen auf.