Darf man Räum- und Streufahrzeuge überholen? Das sagt die StVO

Welche Rechte gelten für Räum- und Streufahrzeuge im Einsatz? Und ist es Autofahrenden erlaubt, den Winterdienst zu überholen? So verhalten Sie sich richtig.

  • Kein gesetzliches Verbot, Räumfahrzeuge zu überholen

  • Tipps, wie sich Autofahrer am besten verhalten

  • Besondere Regeln für Streufahrzeuge auf der Autobahn

Haben Räumfahrzeuge Sonderrechte?

Ja. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen sie zu jeder Zeit auf allen Straßen und Straßenteilen fahren und halten, soweit der Einsatz das erfordert.

Darf man den Winterdienst überholen?

Ja, rechtlich gesehen dürfen Räumfahrzeuge grundsätzlich überholt werden. Dabei gelten die generellen Vorschriften fürs Überholen. Zu diesen gehört, dass Überholen verboten ist, wenn die Verkehrslage unklar ist, eingeschränkte Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen herrscht oder man nicht die gesamte Überholstrecke überblicken kann.

Aber es hat meistens wenig Sinn, Winterdienstfahrzeuge zu überholen. Denn Überholmanöver bei winterlichen Straßenverhältnissen sind extrem gefährlich. Und was Autofahrerinnen und -fahrer in Eile oft nicht bedenken: Die Straße vor dem Winterdienst ist nicht geräumt beziehungsweise gestreut.

Außerdem besteht die Gefahr, dass das eigene Auto beim Vorbeifahren von Streugut getroffen und der Lack des Fahrzeugs beschädigt wird. Landet das Gemisch auf der Windschutzscheibe, verschmiert es die Scheiben und beeinträchtigt die Sicht.

Das gilt auf der Autobahn

Sind die Schneeräumer auf der Autobahn unterwegs, gilt: Sie dürfen, bis auf wenige Ausnahmefälle, nicht rechts überholt werden. Auch dann nicht, wenn das Räumfahrzeug auf der ganz linken Spur unterwegs ist.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen auf Autobahnen gilt: Auch Räumfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse nutzen.

Was man beim Überholen beachten sollte

  • Grundsätzlich gilt: Überholen auf winterlichen Straßen bringen keinen entscheidenden Zeitgewinn.

  • Unbedingt seitlich und hinten Abstand zum Räumfahrzeug halten, um nicht von Streugut getroffen zu werden. Kommt es hier zu Schäden am Fahrzeug, haftet der Winterdienst in der Regel nicht.

  • Beim Überholen daran denken: Der Schneepflug vorne am Räumfahrzeug kann breiter sein als das Fahrzeug selbst.

  • Auch wenn Räumfahrzeuge entgegenkommen, gilt: ausreichend Platz lassen. Möglichst weit rechts fahren und zur Not am rechten Fahrbahnrand anhalten und das Fahrzeug vorbeilassen.

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