Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland und im Ausland
Reine Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden
Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Radarwarner-Apps im Smartphone dürfen nicht verwendet werden
In Europa gibt es bislang keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten
Radarwarner – was gilt in Deutschland?
In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte (z.B.: reine Radarwarner) darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen nicht verwendet werden.
Welches Bußgeld droht?
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von in der Regel 75 € und 1 Punkt im Fahreignungsregister wird eingetragen.
Darf die Polizei Radarwarner sicherstellen und vernichten?
Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch einfach so bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl kaum verhältnismäßig.
Sind Warnungen im Radio vor Blitzern erlaubt?
Ja. Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen. Wenn man dadurch aber andere Verkehrsteilnehmer behindert oder ablenkt, kann die Polizei das untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt.
Radarwarner – was gilt im Ausland?
In Europa gibt es bislang keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. In der folgenden Übersicht werden die Regelungen der einzelnen europäischen Länder dargestellt (ohne Gewähr).
Land | Mitführverbot | Benutzungsverbot | Mögliche Geld- oder Haftstrafen sowie weitere Hinweise |
---|---|---|---|
Belgien | Ja | Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. POI-Funktion ist erlaubt. | |
Bulgarien | Ja | Geldbuße | |
Dänemark | Ja | Hohe Geldstrafen | |
Finnland | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Frankreich | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten. |
Italien | Ja | Ja | Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt. |
Griechenland | Ja | Ja | Geldstrafe ab 2.000 Euro; 30 Tage Fahrverbot |
Lettland | Ja | Geldbuße | |
Litauen | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. | |
Luxemburg | Ja | Geldbuße bis 5.000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. POI-Funktion ist erlaubt. | |
Niederlande | Ja | Ja | Geldbuße von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. |
Norwegen | Ja | Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 1.000 Euro) und Beschlagnahme des Geräts. | |
Österreich | Ja | GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner al „Ankündigungsfunktion“ sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und das Gerät wird eingezogen. | |
Polen | Ja | Ja | Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z. B. verpackt) darf mitgeführt werden. |
Rumänien | Nein | Nein | Gesetzliche Regelung wird diskutiert. |
Schweden | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |
Schweiz | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion). |
Serbien | Ja | Ja | Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt. |
Slowakei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Slowenien | Ja | Ja | Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. |
Spanien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. POI-Funktion ist erlaubt. |
Tschechien | Ja | Ja | Geldstrafen von 5.000 bis 10.000 Kronen (ca. 200-400 Euro). |
Türkei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Ungarn | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen. |